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Hanau. — Donnerstag, den 10-- November 1825.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

L Durch Beschluß des kurfürstlichen Fiuauzministe- riums vom toten l. M. Nro. 4218, ist zur Ver­hütung, daß nicht zum Nachtheile für die inlän­dischen Landwirthe rc. ausländisches Vieh für in­ländisches auSgegeben, und als solches abgaben­frei eingeführt werde, bestimmt worden, daß das inländische Vieh bei dem Transporte entweder mit einem Freischein des Lizentamts, oder mit einer, unter Beidrückung des Gemcindestegels ausge­stellten Bescheinigung des OrtSvorstandes beglei­tet, und auf diese Weise nachgewiesen werden soll. Wir bringen daher diese Bestimmung zur öffentli­chen Kenntniß. Hanau am 25. Okt. 1825.

Kurfürstlich hessische Finanzkammer. S ch l e r e t H.

. vt, König.

L. Den Inhabern der hiesigen städtischen Obligatio­nen über Kriegsschulden unter folgenden Num­mern: Nr. 14 , 23 , 27 , 30 , 35 , 55 , 77, 112, 150, 164, 183, 192, 208, 215, 227, 245, 261, 266, 289, 297, 306 , 314, 359, 365, 389, 418, 475 , 478 , 492, 496 , 497 , 503 , 504 , 527 , 534, 538, 515, 554, 563, 565, 568, 581, 587, 621, 642, 644, 650, 653, 655, 683, 690, 703, 714, 715, 745, wird hiermit bekannt gemacht, daß diese Nummern bei der heute geschehenen Auszie- Hung herausgekommen sind, und sie daher die Ka- Vitalbeträge nebst Zinsen bis Ende d. J. gegen Zurückgabe der Obligationen mit allen dazu aus- Hegebcncn noch nicht verfallenen Zinskoupons bei v«t Kasse täglich empfangen, Sei unterbleibender

Erhebung aber keine weiter« Zinsen, als bis zum Schlüsse dieses Jahrs, ansprechen können. Desglei­chen können die Inhaber der noch nicht ausgelö­sten Obligationen die Zinsen von dem laufenden Jahre gegen Abgebung der Zinskoupons schon jeßt bei der Kasse erhalten. Hanau den 4. Nov. 1825. Die städtische Kriegsschuldentilgungskom» mission dahier.

N e u h o f.

vt. Iahn.

Erledigung von Pfarrer- und Schullehren stellen.

1. Die durch das Absterben des Lehrers in Ulmbach erledigte Lehrerstelle, womit ein Jahresgehalt von circa 173 fL — kr. verbunden ist, ist anderweit zu besetzen. — Alle diejenigen Lehrer, die Ansprü­che auf diese Stelle zu machen gedenken, werden andurch aufgefordert, sich binnen 4 Wochen unter Produktion ' ihrer Befähigungszengnisse dahier zu melden. Wächtersbach am 19. Oktober 1825.

Aus kurfürstl. Kreisamte Salmüyster. H e n ß.

2. Bei den Knabenschulen hiesiger Stadt soll ein Kantor und 3ter Lehrer und weiter ein Lehrer, welchem hauptsächlich der Unterricht in der ober­sten Klasse obliegt, und welcher daher nicht nur die Erfordernisse eines Bürgerschullehrers besitzen, sondern auch im Stande seyn muß, erforderli­chen Falls Unterricht in der lateinischen und fran«. zösischen Sprache zu ertheilen, angestellt werden.