Einzelbild herunterladen
 

Hanau. — Donnerstag, den 27^ Oktober 1825.

Kurfürstliche Ernennungen.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben den Ober- xrrichtsrath Jber allhier bei das Obergericht in Cas- sel allergnädigst versetzt,

dem bisherigen Pfarrer in Grebenau, Christoph George Hnbenthal, die erledigte Pfarrei Malsfeld, Klasse Melsungen, allergnädigst übertragen,

den Kandidaten der Theologie Christian Heinrich Engen Löber in Schmalkalden zum Pfarrer in Tru- sen, Jnspektur Schmalkalden, huldreichst bestellt, so wie

dein katholischen Pfarrer in Anzefahr, Kreises Kirchhain, Michael Keim, die nachgesuchte Dienst- eytlassung allergnädigst zugestanden, und

den bisherigen Gardejägerfourier Christian Wes- sel I. zum Gehülfen des reitenden Försters Wiegand m Sannerz huldreichst bestellt.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1- Nachdem von kurfürstl. Finanzministerium im Einverständnisse mit kurfürstl. Ministerium des Innern und gemäß dem §. 1. des Ministerial- ausschreibens vom 20. Juni 1822 unterm 5. dieses beschlossen worden ist, daß es bei der, in der Provinz Hanau bestehenden Einrichtung, wonach die Krämercikonzeffioneu in der Regel auch die Er- lanbnlß zum Tabakshandel umfassen, belassen wer­den soll, so wird solches allen denjenigen, welche

es angehet, hierdurch bekannt gemacht. Hanau den 26. Sept. 1825.

Kurfürstl. Hess. Negierug der Provinz Hanau.

S ch ö n h a l s. , vt. Schunck.

2. Der 23jahrige Seilergesell Johannes Ruhl zu Gelnhausen, ein Sohn des Seilermeisters Philipp Ruhl daselbst, ritt den 20. Juli d. J. in den Kin- zigfluß, in der Nähe des vor der Stadt Gelnhau­sen besegelten Judenkirchhofs, ein Pferd in die Schwemme, überschlug sich mit demselben, fiel herunter und gieng unter. Der in der Nähe sich befundene junge Bursche, Namens Hofmann, ver­suchte alsbald die jedoch mißlungene Rettung des genannten S'eilergesellen, wurde über von diesem in der Todesangst mit in den Abgrund gerissen, und würde ungeachtet seiner Schwimmkunst eben­falls umgekommen seyn- wenn ihm nicht der Jo­hann Dietrich Mahler zu Hülfe gekommen, und ihn mit gleicher Lebensgefahr wieder aus Land ge­bracht hätte. Nachdem diese ausgezeichnete Hand­lungen , sowohl von Seiten des Hofmanns als auch des Mähler, allerhöchsten Orts zur Anzeige gebracht worden waren, haben Se. königl. Ho­heit, unser Allerdurchlauchtigster Kurfürst, durch Auszug geheimen Kabinetsprotokolls vom 15. Aug. l. I.. allergnädigst befohlen, daß wegen die­ser besondern Hülfsleistungen, bei dem. fraglichen Unglücksfall, beiden genannten Personen die ge­bührende öffentliche Belobung ertheilt werden sol­le, und indem der Unterzeichnete sich dieses aller- höchsten Befehls entledigt, hofft er, daß dieselben