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Ha Lau. Donnerstag, drn 22^ September 1'825.

Kurfürftlichc Ernennungen.

Seine königl. Hoheit der Kurfürst haben dem, zu dem erledigten VikariatObermelsungen präsculirten Metropolitan Zülch in Melsungen die allergnädigste Bestätigung ertheilt, und

dem Kandidaten der Theologie Eiseubauer von* Wächterobach die erledigte Pfarrei Waliroth, im Kreise Schinchtern, huldreichst übertragen.

Seine königl. Hoheit der Kurfürst haben den pcn- siomrtcn Hauptmann von Linsingen nunmehr zum ^^tmerster und Inspektor des Hospitals Haina, den Forstrechnungsführer Aktuar. Wittekindt da­selbst zu dessen Gehülfen, mit dem PrädikatSekre­tär", allergnädigss ernannt, und denllisherigen Fruchtkontroleur und Banverwal- ^^kainp dortselbst nunmehr in den Ruhestand huldreichst versetzt.

^,5. ^^ktor Wilh. Dallwig aus Wernswig ist die Erlaubniß zur Ausübung der Arzneiwiffcnschaft in ^clsherg allergnadigst ertheilt worden.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben den Pri- vatdozenten, Dr. Hupfeld in Marburg, zum ausser- ordentlichen Professor der Theologie sei der dorti-. gen landesuniversitat allergnadigst ernannt.

Sememe VcrfugunM der Oberbebörden.

1. Den Eltern und Vormündern derjenigen, wel-

-)c die hiesige Universität beziehen, wollen, wird

hierdurch bekannt gemacht, daß in dem nächsten Winterhalbjahre die Vorlesungen am 24. Okt. be­ginnen, und am 11. März 1826 geschlossen wer­den. Marburg am 3. Sept. 1825.

Kurfürstl. Universitätsdeputation hierselbst. Gerling, Robert,

Prorektor. Bicekanzler.

2. Da dem Vernehmen nach mehrere Ortschaften des Amtes Bergen ihre Bedürfnisse au Spezerei- und andern steuerbaren Waaren in Bockenheim . einkaufen, diese Stadt jedoch aus dem kurhessi- schen Lizent- und Zollverbande ausgeschlossen ist, so macht man hierdurch wiederholt öffentlich dar­auf aufmerksam, daß die in Bockenheim angekauf­ten Waaren gänzlich als ausländische anzusehen sind, und der Einbringer daher «sich in dieser Be­ziehung die gesetzlichen Bestimmungen wegen deS Einbringens ausländischer Waaren zu befolgen hat. Hanau am 13. Sept. 1825.

Kurfürstl. Finanzkammer. S ch I er e t H.

3. Unterzeichnete Stelle bringt hierdurch zur öffent­lichen Kenntniß, daß die Ausfuhr der Hirschge­weihe, mittelst Auszugs aus dem Hauptprotokolle des kurfürstlichen Staatsministeriums vom 7ten l. M., vorläufig gegen eine Ausgangsabgabe von 12 gGr/ für den Zentner, gestattet worden ist. Hanau den 16. Sept. 1825.

Kurfürstl. Finanzkammer.

Schlercth.

vt. König.