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Hanau. — Donnerstag, den 15^1 September 1825.

Kurfürstliche Ern ennun gen.

Seine königl. Hoheit der Kurfürst haben dem Pfarrer Aegidius Gottgetreu Klingelhöfer in Fran- kenau die nachgesuchte DienstcuUassung allergnä- digst zugestanden, und

die dadurch erledigte Pfarrerstelle dem ausseror- deutlichen Pfarrer Aegidius Klingelhöfer von Rosen- thal, so wie

dem außerordentlichen Pfarrer Wilhelm Justi in Marburg das erledigte Subdiakonat an der evange­lisch-lutherischen Pfarrkirche dortselbst huldreichst übertragen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden,

1. Da der von dem kurfürstl. Ministerium des In­nern, im Einverständniß mit dem kurfürstlichen Justizministerium, am 24. Juli v. I. erlassene Be­schluß, vermöge dessen

„die Kämmerer in den Provinziell-, Haupt-- „ und anderen grösseren Städten, mit be- „ soliderer Ermächtigung des Bürgermeisters „und, bei den letzteren, auch des Areisrathes „befugt seyn sollen, die Kämmereieinkünfte, /, durch das gehörig anzuweisende und von dem „betreffenden Gerichte zu verpflichtende Stadt- „dienerpcrsonal, soweit es ohne den Verkauf „von Grundeigenthum angehet, beitreiben zu „ lassen" durch einen weiteren Beschluß 'des zuerst erwähn­ten hohen Ministeriums vom 4. d. M. auch auf die

rückständigen Abgaben der. Schriftsassen an Stadt- kaffen für anwendbar erklärt worden ist; so wir) dieses hiermit zur Nachachtung bekannt gemacht. Hanau den 15. Aug. 1825.

Kurfürstl. Hess. Regierung der ProvinzHanau.

Schönhals.

vu Schunck.

2. Den Eltern und Vormündern derjenigen, wel­che die hiesige Universität beziehen wollen, wird hierdurch bekannt gemacht, daß in dem nächsten Winterhalbjahre die Vorlesungen am 24. Okt. be­ginnen, und am 11. März 1826. geschlossen wer­den. Marburg am 3. Sept. 1825.

Kurfürstl. Universitätsdeputation hierselbst. Gerling, Robert,

Prorektor. Vicekanzler.

Besondere Bekanntmachungen der Verwalr tungs ; und Finanzbehörden.

1. Von kurfürstlicher Ordenskommission zu Eassel sind an kurfürstliches Kreisamt allhier die Bc- glaubigungsurkunden für die in hiesiger Stadt wohnenden rechtmässigen Inhaber kurhessischer Denk - und Ehrenmedaillen zur Austheilung über« sandt worden, welche von den rechtmässigen Be­sitzern der gedachten Medaillen im Laufe dieses Mo­nats in Empfang zu nehmen sind. Hanau den 3. Sept. 1825. Der Kreisrath

Eöster.