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Hanau. Donnetstag, den E August 1825

Kurfürstliche Ernennungen.

Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben den, bisher den Dienst des Burggrafen in Wilhelmsthal versehen habenden Hoflakai Kaspar Müldner nun­mehr zum Burggrafen daselbst allergnädigst ernannt.

^Dem Rechtspraktikanten Ferdinand Soldan in Rauschenberg ist die Advokatur bei den Justizam- tern tut Krei,e Kirchhain mit dem Wohnsitze in Rau­schenberg allergnädigst gestattet.

Gesetzgebung.

Ausschreiben des Justizministeriums,

vom 8. April 1825, betreffend die privatrechtlichen Streitigkeiten zwi­schen der Dienstherrschaft und dem Gesinde.

In Folge allerhöchster Entschließung Seiner köniq- llchen Hoheit deS Kurfürsten werden nachstehende Bestimmungen ertheilt:

§. 1.

Auf die Rechtsmittel gegen die Erkenntnisse der Pollzelkommissionen überPrivatpechte auS einem ^estnded-.en-rvcrtrage sind überhaupt die Dorschrif- rcnfurdle Berufungen von untergerichtlichen Erkennt- , , l.n ruderen bürgerlichen Rechtsstreitiakeiten au- z -wenden, blos mit der Ausnahme, daß

a) die Anzeige derselben binnen drei Tagen, und deren Rechtfertigung innerhalb der" nächsten zehn Tage vom Tage der Verkündigung,oder Bc- händigung des Erkenntnisses an, bei der betref­fenden Polizeikotnmission geschehen muß, deren Vorstand für die gerichtlichen Polizeisachen aber binnen acht Tagen seit der Erreichung der Be­schwerdeschrift diese mit den Originalakten an das höhere Gericht einzuschicken hat, und

L) die Vollziehung der angegriffenen Verfügung in,Bezug auf die darin befohlene Leistung des Dienstes oder Entlassung aus solchem, gleichwie auf die Zahlung eines fünfzig Thaler nicht übersteigenden Betrages für Lohn, Entschädi­gung u. s. w., durch das ergriffene Rechtsmit­tel nicht aufgeschoben wird.

§. 2.

Der Gestndclohn kann vermöge einer Wider­klage oder bei entstandenem Konkurse auch bei den gewöhnlichen Zivilgerichten in Anspruch genom­men werden, und ist alsdann lediglich das für diese Gerichte vorgeschriebene geeignete Verfahren z» be­obachten.

Die Gerichtsbehörden und sonst Alle, die es an- gehet, haben sich danach zw achten.

Caffel am 8. April 1825.

Kurfürstliches Justizministerium.

Rieß.

Vt. Egge na.