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geftt zur Handhabung dieser Vorschriften getrost, fen, auch daß diejenigen, welche, dagegen handeln, undjsich vielleicht gar wiederspenstig zeigen, somit die gute Absicht verkennen, angezeigt und zur gehörigen Strafe gezogen werden. Hanau den 15. Juli 1825.
Kurfürstl. Polizeidirektion. Neuhof.
3. Da die bisherige Grenzzollstätte Neuwiedermus aufgehoben, und mit dem Grenzzollamte Hütten- gesäß vereinigt worden ist, so wird dieses zur -. Nachachtung der mit steuer- oder zollbaren Artikeln Ein - und Auspassirenden, öffentlich bekannt gemacht. Hanau den 19- Juli 1825. Kurfürstl. Hess Finanzkammer. Schlercth.
Vt. König.
4. Nach einer, von dem könialich französischen Gesandten bei dem deutschen Bunde, dem kurfürstlichen Ministerium des Auswärtigen mitgetheilten Verfügung der königlich französischen Regierung sollen ausländische Handwerksgesellen und andere Personen, welche sich durch eine Kunst, ein Handwerk oder den Handel ernähren, und deshalb sich auf einige Zeit nach Frankreich bege- ben wollen, unnachsichtlich und ohne alle Ausnahme an der Grenze zurückgewiesen werden, wenn sie nicht, ausser den gewöhnlichen Reisepässen und Wanderbüchern, mit einer obrigkeitlichen Versicherung der ihnen zum Aufenthalte in dem genannten Staate ertheilten Erlaubniß und ihrer unweigerlichen Wiederaufnahme, wenn sie zurückkehren , zur Abgabe an den betreffenden Polizeibeamten der Grenze, um demnächst in der Kanzlei des königlichen Ministeriums des Innern in Paris, für den Fall des Gebrauchs, niedergelegt zu werden, versehen sind. Dieses wird daher auf hohen Befehl hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Hanau am 26. Juli 1825. Kurfürstl. Hess. Regierung der Provinz Hanau. Schön hals. vt. Schuuck.
Erledigung von Pfarrer- und Schullehrer- siellen.
j. Die hiesige israelitische Gemeinde sucht einen vorzüglichen Religionslehrer, welcher nicht nur in diesem Fache hinreichende Fähigkeiten besitzt, sondern auch in der hebräischen Sprache gehörigen Unterricht zu ertheilen im Stande ist. Die hierzu geeigneten Individuen des Inlandes können sich deswegen an den Unterzeichneten wenden, und das Nähere erfahren. Fulda den 26. Juli 1825.
Der Kreisvorsteher M. W. Wisb aden.
Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tungs - und Finanzbebörden.
1. Die herrschaftliche Mühle zu Wohra, Amts Ran- schcnberg, welche aus zwei Mahlgängen, einem Schlag - und einem Schneidgange besteht, und wozu zwei Baum-, Gemüs- und Grasaarten, drei Stück Land ungefähr 4 Acker groß, sowie zwei Wiesen von etwas grösserem Flächeninhalte gehören, wird zu Petri k. J. pachtlos, und soll daher Montag den 22. August d. I., Vormittags 10 Uhr, in dem Lokale der unterzeichneten Behörde auf Zeitpacht und auch zugleich auf Erbbe- staud anderweit ausgeboten werden. Liebhaber von der einen oder andern Bestandesart, welche sich als Mnhlenverständigc, gute Haushalter, und als hinlänglich vermögend ausweisen können, werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß die im Termine bekannt gemacht werdenden Bedingungen, auch vor demselben in der Rcpositvr der Kammerdeputation eröffnet werden. Marburg am 14. Juli 1825.
Kurfürstl. Kammerdeputation daselbst. Pfeiffer.
vt. Sarrazin.
2. Die sogenannte Nähemühle unweit Marburg, an der Frankfurterstrasse gelegen , welche aus drei Mahlgängen und einem dem dritten Mahlgange angehängten Schlaggange besteht, und wozu neben den nöthigen Jnventarienstücken ein Wohnhaus sammt sonstigen Oekonomiegebäuden gehört, wird mit dem 1. Januar k. I. pachtlos, und soll deshalb, da hn den zur Vererbleihung oder Verpachtung früher abgehaltenen Terminen keine annehmliche Gebote erfolgt sind , anderweit auf drei oder sechs Jahre auf Zeitpacht ausgeboten werden. Liebhaber dazu,. welche sich alsMühlenver- ständige, gute Haushälter und hinlänglich vermögend glaubhaft auszuweisen vermögen, können sich Donnerstag den 18. Ang. d. I., Vormittags 10 Uhr, auf dem Lokale der unterzeichneten Behörde einfinden, und nach angehörten Pachtbedingungen — die auch, früher in der Repositur zu erfahren sind — ihre Gebote abgeben. Marburg am 18. Juli 1825.
Kurfürstl/ Kammerdeputation das. Pfeiffer.
vt, Sarrazin.
3. Nachstehende Fischereien sollen bei der unterzeichneter Stelle, Dienstag den 9. Aug. d. J., Vormittags'10 Uhr, von 1826 an auf 3 oder 6 Jahre sah" ratific. öffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden, als: 1) in der Mühlbache bei Großauheim, 2) in den Fischlachen bei Niederro- denbach, 3) in der Braubache vom Wilhelmobad bis zum Ausfluß in den Mainstrom. Hanau den 23. Juli 1825.
Kurfürstl. Meuterei Bücherthal.
B o d e.