Einzelbild herunterladen
 
  

363

liefert, und diese Lieferung dem Wcnigstfordcrn- den überlassen werden. "Dieses wird hierdurch mit dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß diejenigen Handelsleute, welche die fragliche Lie­ferung' zu übernehmen bereit sind, ihre Muster und Preise binnen 14 Tagen bei dem Rathsver­wandten Herrn Nickel bautet einzureichen haben. Hanau den 9. Juli 1823.

Kurfürstl. Direktion des Landkrankenhauses für die Provinz Hanau.

N e u h o f.

vt. Hinckel, Sekretär.

7. Die herrschaftliche Mühle zu Wohra, Amts Rau­schenberg, welche aus zwei Mahlgängen, einem Schlag - und einem Schneidgange besteht, und wozu zwei Baum-, Gemüs- und Grasgarten, drei Stück Land ungefähr 4 "Acker groß, sowie zwei Wiesen von etwas grösserem Flächeninhalte gehören, wird zu Pctri f. J. pachtlos, und soll daher Montag den 22. August d. I., Vormittags 10 Uhr, in dem Lokale der unterzeichneten Be­hörde anfZcitpacht und auch zugleich auf Erbbe- stand anderweit ausgeboten werden. Liebhaber von der einen oder andern Bestandesart, welche sich als Mühlenverständige, gute Hanshalter, und als hinlänglich vermögend ausweisen können, wer­den hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß ge­setzt, daß die im Termine bekannt gemacht wer­denden Bedingungen, auch vor demselben in der Repositur der Kammcrdcputation eröffnet werden. Marburg am 14. Juli 1825.

Kurfürst!. Kammerdeputation daselbst. Pfei ffer.

vt. Sarrazin.

& Die sogenannte Nähemühle unweit Marburg, an der Frankfnrterstrasse gelegen, welche aus drei Mahlgängen und einem dem dritten Mahlgange angehängten Schlaggange besteht , und wozu ne­ben den nöthigen Jnventarienstnckcn ein Wohn­haus sammt sonstigen Oekonomiegebauden gehört, wird mit dem 1. Januar k. J. pachtloS, und soll desbalb, da in den zur Vererbleihung oder Ver­pachtung früher abgehaltenen Terminen keine an­nehmliche Gebote erfolgt sind , anderweit auf drei oder sechs Jahre auf Zeitpacht ausgeboten wer­den. Liebhaber dazu, welche sich als Mühlenver- ständige, gute Haushälter und Hinlänglich vermö­gend glaubhaft auszuweisen vermögen, können sich Donnerstag den 18. Aug. d. I., Vormittags 10 Uhr, auf dem Lokale der unterzeichneten Be­hörde einffnden, und nach angehörten Pachtbe­dingungen die auch früher in der Repositur zu erfahren sind ihre Gebote, abgeben. Marburg am 18. Juli 1825.

Kurfürstl. KammerdeputatioN das. Pfeiffer. vt. Sarrazin.

9. Künftigen Montag den 1. Aug. b. I., soll eine Partie vorjähriges Korn bei der unterzeichneten Stelle öffentlich an den Meistbietenden salv. ra- tific. verkauft werden. Windecken den 25. Juli 1825. Die Präsenzadministration das.

10. Nachstehende Fischereien sollen bei der unterzeich­neter Stelle, Dienstag den 9. Aug. d. I., Vor­mittags 10 Uhr, von 1826 an auf 3 oder 6 Jahre salv. ratific. öffentlich an den Meistbietenden ver­pachtet werden, als: 1) in der Mühlbache bei Großauheim, 2) in den Fischlachen bei Niederro- dcnbach, 3) in der Braubache vom Wilhelmsbad bis zum Ausfluß in den Mainstrom. Hanau den 23. Juli 1825.

Kurfürstl. Renterei Bücherthat.

B o d e.

11. Die unterzeichnete Behörde bringt hierdurch zu» öffentlichen Kenntniß, daß binnen den letzten 8 Tagen nach beigebrachten Bescheinigungen: 1) durch Wilhelm Reul 230 Krüge Wcilbachcr Schwe- felwasscr und drei Fuhren von 1075 Krügen Schwalheimer, so wie 2) durch Adam Gerlach 259 Krüge Schwalheimer Mineralwasser dahier eingebracht worden sind. Hanau den 26. Juli 1825.

Aus kurfürstl. Polizeikommission dahier.

Gerichtliche Bekanntmachungen.

1. Horbach. Auf Instanz des Herrn Frohnkassi- rers Leppin zu Hanau, soll die demselben unter# pfändlich verschriebene, dem Christian Tragrser zu Horbach zugehörige halbe Mahlmühle sammt 3 Mrgn. 14 Ruth. Ackerland und Wiesen, we­gen nicht bezahlten Kaufschillings, in termino den 30. k. M. Juli, Vormittags 9 Uhr, in loco Hör­buch auf dessen Gefahr und Kosten nochmals dem Verkaufe auSgeselztk werden, welches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Gelnhause» am 27 Juni 1825.

Kurhessisches Justizamt das.

2. S al m ü n st e r. Auf weiteres Anrufen »on Sei­ten der beiden Bürger Adam Weisbecker und Georg Zachmann von Salmünster sollen uachbe- schriebene, der gemeinen Stadt allda angehörig« Walddistrikte, als: a) 28- Mrgn. mit haubarem Holze von 100- bis 200jahrigen Eichen und^ Fuß hohen Eichenausschlagebestande, am wüsten Acker genannt; b) 11 Mrgn. mit 3 bis 6 Fuß hohen 'Eichenstockausschlag allda, Dienstag den 2.- 9h^ gust l. 'I., im Hülfsvollstreckungswege dem Meist- geböte an Ort und Stelle ausgesetzt und auf an­nehmbare Gebote zugeschlagen werden, wozu matt Kaufliebbaber hiermit einladet, Salmünster am 7. Juli 1825. Kurfürstl. Justizamt.

H o y ß.