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Wagen, zur Beförderung von Reisenden bestimmt, von Frankfurt über hier nach Dettingen, Aschaf­fenburg, Würzburg und Nürnberg ab, ung kommt Donnerstag von da zurück. Dieser Briefpostku- rier gehet jeben Dienstag Abends, den 5. Juli zum erneumal, um 8 Uhr von hier ab, und trifft Dou- uerstag Morgens in Nürnberg ein. Hanau den 30. Juni 1825. Kurfürstl. Hess Postamt, v. Gru b e n.

8. Das der Altstadt Hanau zugehörige, vor dem Nürnberger Thor liegende, sogenannte grosse und kleine Rohr, nebst der Fischerei in den Rohrgra- hcn, soll nächsten Samstag den 9. d. M., Nach­mittags um 3 Uhr, in dem städtischen Hause in der Bangertsgasse, für dieses Jahr öffentlich an die Meigbietendan verpachtet werden. Althanau den 5. Juli 1825. Aus dem Rath allda.

9. Durch den Minerakwafftrhändler Wilhelm Reul sind seit dem 1. d. M. 314 Kruge Niederselter- ser, 100 do. Geilnauer und 318 do. Schwall-ei­mer Mineralwasser dabier eingebracht worden, welches die unterzeichnete Behörde zur öffentli­chen Kenntniß bringt. . Hanau den 6. Juli 1825. Kurfürstl. Polizeikommmission dahier

' Gerichtliche Bekanntmachungen.

1. Stein an. Alle diejenigen, welche dem zu Stei- nau verstorbenen Amtmann Büff, als Depositar des dasigen Justizamtes, Gelder oder Sachen von Geldeswerth zur Aufbewahrung übergeben, und dagegen entweder einen ordnungsmässigen Hiuter- legungsschein, oder im Falle bereits verordneter Zurückgabe, die hinterlegten Gegenstände noch nicht erhalten haben, werden hiermit aufgefor­dert, ihre deßfallsigen Ansprüche binnen 3 Mo­naten von heute an bei diesem Gericht so gewiß anzugeben, als widrigenfalls sie es sich beizumes- sen haben, wenn die Dienstbürgschaft des gedach­ten Amtmanns Büff ohne Weiteres an dessen Er­ben ausgefolgt werden wird. Gegeben Hanau des 28. Mai 1825.

Kurfürstl Obergericht der Provinz Hanau.

v. M o tz.

., Vt. V ö l ck e r.

- aucnforde. Der Lizentcinnchmcr Sartorius zu Lauenförde und dessen Ehefrau, Anne Marie, eine geborne,Schuckhard, haben unterm 1. Juli 1802 beim konigl. großbrittannischen Hannöver- schen Amte Lauenförde, hinsichtlich ihres Vermö- gens, die Bestimmung getroffen, daß auf den kin­derlosen Sterbfall des einen Ehegatten, der an­dere Ehegatte dessen alleiniger Erbe seyn, nach dem Tode des letzlebenden Ehegatten aber das Vermögen in zwei Hälften getheilt, und die eine Halste auf des Mannes, die andere Hälfte auf Frau Geschwister und Geschwister Kinder ver-

erbfällt werden solle. Nachdem nun beide Sar- törius'sche Weleute mit Tode abgegangen sind, so haben sich hierauf 1) die Wittwe Katharine Ger- trude Kampf, geborne Schuckhard zu Frankfurt, 2) die Helene Schuckhard daselbst, 3) die Wittwe Johanne Margarethe Schuckhard dahier, 4) Jo­hann Friedrich 6 ähnelet. zu Lohe, im Königreich Hannover, 5) der Uhrmacher Johann Georg Sartorius zu Göttingen und 6) Johann 3nfob Jung und Namens desselben dessen Mutter, die Wittwe Jung, zu Bremen, als Erben des gedach­ten Nachlasses angemeldet. Alle diejenigen, welche nun gleiche oder nähere Erbansprüche" als die Vorgemeldeten, an den Nachlaß der obgedach- ten beiden Eheleute zu haben glauben, werden daher aufgefordert, solche in dem hierzu auf den 21. Juli d. J. anberaumten Termin durch gehö­rig bevollmächtigte hiesige Obergerichtsanwälte rechtser/orderlich zu begründen, widrigenfalls, ohne weitere Rücksicht auf sie zu nehmen, hinsicht­lich der angemeldeten Erbinteressenten was Rech­tens werde verfügt werden. Gegeben Hanau den 25. Mai 1825.

Kurfürstlich hessisches Obergericht der Provinz Hanau, (Zivilsenat., v. M o 13.

Vt. Völcker.

3. Rödgen. Den Erben des Johannes Hensel zu Redgen, als, Peter Hensel daselbst, Margarethe Hensel, verehelicht an Heinrich Nikolaus zu Schwal- heim, und Katharine Hensel, verehelicht an Jo­hannes Jakobi daselbst, sollen zur Berichtigung einer ausgellagten hypothekarischen Forderung nachstehende Immobilien, als: 1) PM.9. 2Stil. 8dRuth. auf dem Büffcrt, neben Karl Schmidt; 2) PM. 118. 2 Vrtl. 18 a Ruth, im Mittelfeld, neben Philipp Hensel und 3) PM. 162. 22 Ru­then Wiesen auf dem Stück, neben der Gemeinde, Sonnabend den 13. August, Vormittags 10 Uhr, in der Wohnung des Schultheißen Jehner zu Röd- gcn an den Meistbietenden verkauft werden. Dor- heim den 2. Juni 1825.

- Kurhessisches Justizani t daselbst.

4. Bockenheim. Auf wider den Kunsthändler Heyum Bär zu Bockenheim heute ergangenes Äou- kurserkenntniß werden dessen sämmtliche Gläubi­ger hiermit aufgefordert, ihre Forderungen den 1. August d. I., Vormittags 10 Uhr, dahier vor- zubringen und gehörig zu begründen, widrigen­falls sie damit von der Konkursmasse ausgeschlos­sen werden. Gegeben Hanau den 14. Juni 1825.

Der von kurfürstl. Obergericht der Provinz Hanau für alle den Kunsthändler Heyum Bär zu Bockenheim aktive oder passive anae- benden Rechtssachen bestellte kommissarische Richter. Völcker,

Obcrgerichtssekrctar.