Wochenblatt für die Provinz H n n a v.
Hanau. — Donnerstag, den 16^ Juni 1825.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Bekanntmachung, den Handel mit giftigen Stoffen die zum Betrieb von Gewerben erforderlich such, betreffend. — Da durch einen Beschluß des kurfürstlichen Staatsministeriums vom ^7. v. M. die Regierungen ermächtiget worden sind „aufden «ntrag der Polizeikommissionen den, gesetzlich den geprüften Materialisten zugestandenen Handel, in Ansehung gewisser, namentlich zu bezelchnenden, giftrgen Stoffe, die zur Betreibung von Gewerben "forderlich sind, nach den deShalbigen örtli- Hbdurfniffen, und unter Verweisung auf das MmlstenalausschreibeN vom 25. Okt. 1823, auch ^"^^" zuverlässigen Kaufleuten zu gestatten, wel- che durch ein vom PhysikuS ertheiltes Zeugniß sich ausweisen, über ihre genaue Kenntniß, a) der be- /Urschriften jenes Ausschreibens; b) ^^u lll)affenhelt und Kennzeichen der Anwendung ^tc Gesundheit oder in anderer Hinsicht Gefahr drohenden Eigenschaften der Stoffe, zu deren Verkäufe sie zugelassen werden wollen, so wie c) der Art, dieselben sicher aufzubewahren und zu versenden," so wird solches hiermit, damit alle dtezenigen, die es angehet, sich darnach achten können, bekannt gemacht. Hanau den 10. Mg, 1825.
Kurfürstl. Regierung der Provinz Hanau. Schönhals.
, _ ^t. Schunck.
8 und die Kreistbierarztstellen für die Kreise sf/Pburg und Frankenberg, in Ermangelung ge- vong qualifizirter Bewerber, bisher unbesetzt ge
blieben , und dermal ist auch die Kreisthierarzt- stelle für den Kreis Ziegenhain erledigt. Mit jeder dieser 3 Stellen ist ein ständiger Jahresgehalt von 50 Thalern verbunden. Diejenigen inländischen gehörig geprüften Thierärzte, welche um eine solche Anstellung sich bewerben wollen, haben sich mittelst schriftlicher Eingaben, denen glaubwürdige Zeugnisse über die Eigenschaft als Inländer, über die erlangte Tüchtigkeit und rücksichtlich eines tadellosen Betragens beizufügen sind, bei den einschlägigen Kreisämtern binnen 4 Wochen zu melden. Marburg den 30. Mai 1825.
Kurfürstl. Regierung der Provinz Oberhessen. Schenck zu Schweinsberg.
vt. Bezzenberger.
Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tungs; und Finanzbehörden.
1. Nachbenannte Kantonisten, welche bei der diesjährigen Nachrevision nicht erschienen sind: A) aus dem Gerichte Wächtersbach:
1) Christian Stein aus Wächtersbach, 2) Heinrich Eberhard von daher, 3) Johannes Rinkey- berger von daselbst, 4) Konrad Stein von da;
,, B) aus dem Gerichte Birstein : Georg Schauberger von Unterreichenbach;
C) aus dem Amte Salmünster:
1) Philipp Schell aus Salmünster, 2) Jakob Ignatz Aul von dort, haben sich binnen sechs Monaten um so gewisser dahier zu stellen, als sonst zu gewärtigen, daß mit dem gesetzlichen Zwangs-