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Wochenblatt für die Provinz H n n a v.

Hanau. Donnerstag, den 16^ Juni 1825.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Bekanntmachung, den Handel mit giftigen Stof­fen die zum Betrieb von Gewerben erforderlich such, betreffend. Da durch einen Beschluß des kurfürstlichen Staatsministeriums vom ^7. v. M. die Regierungen ermächtiget worden sindaufden «ntrag der Polizeikommissionen den, gesetzlich den geprüften Materialisten zugestandenen Handel, in Ansehung gewisser, namentlich zu bezelchnenden, giftrgen Stoffe, die zur Betreibung von Gewer­ben "forderlich sind, nach den deShalbigen örtli- Hbdurfniffen, und unter Verweisung auf das MmlstenalausschreibeN vom 25. Okt. 1823, auch ^"^^" zuverlässigen Kaufleuten zu gestatten, wel- che durch ein vom PhysikuS ertheiltes Zeugniß sich ausweisen, über ihre genaue Kenntniß, a) der be- /Urschriften jenes Ausschreibens; b) ^^u lll)affenhelt und Kennzeichen der Anwendung ^tc Gesundheit oder in anderer Hin­sicht Gefahr drohenden Eigenschaften der Stoffe, zu deren Verkäufe sie zugelassen werden wollen, so wie c) der Art, dieselben sicher aufzubewahren und zu versenden," so wird solches hiermit, da­mit alle dtezenigen, die es angehet, sich darnach achten können, bekannt gemacht. Hanau den 10. Mg, 1825.

Kurfürstl. Regierung der Provinz Hanau. Schönhals.

, _ ^t. Schunck.

8 und die Kreistbierarztstellen für die Kreise sf/Pburg und Frankenberg, in Ermangelung ge- vong qualifizirter Bewerber, bisher unbesetzt ge­

blieben , und dermal ist auch die Kreisthierarzt- stelle für den Kreis Ziegenhain erledigt. Mit je­der dieser 3 Stellen ist ein ständiger Jahresgehalt von 50 Thalern verbunden. Diejenigen inländi­schen gehörig geprüften Thierärzte, welche um ei­ne solche Anstellung sich bewerben wollen, haben sich mittelst schriftlicher Eingaben, denen glaub­würdige Zeugnisse über die Eigenschaft als Inlän­der, über die erlangte Tüchtigkeit und rücksichtlich eines tadellosen Betragens beizufügen sind, bei den einschlägigen Kreisämtern binnen 4 Wochen zu melden. Marburg den 30. Mai 1825.

Kurfürstl. Regierung der Provinz Oberhessen. Schenck zu Schweinsberg.

vt. Bezzenberger.

Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tungs; und Finanzbehörden.

1. Nachbenannte Kantonisten, welche bei der dies­jährigen Nachrevision nicht erschienen sind: A) aus dem Gerichte Wächtersbach:

1) Christian Stein aus Wächtersbach, 2) Hein­rich Eberhard von daher, 3) Johannes Rinkey- berger von daselbst, 4) Konrad Stein von da;

,, B) aus dem Gerichte Birstein : Georg Schauberger von Unterreichenbach;

C) aus dem Amte Salmünster:

1) Philipp Schell aus Salmünster, 2) Jakob Ignatz Aul von dort, haben sich binnen sechs Mo­naten um so gewisser dahier zu stellen, als sonst zu gewärtigen, daß mit dem gesetzlichen Zwangs-