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Vorstehendes mit dem Wernersen bekannt gemacht, daß die Bedingungen der Verpachtung , deren Bekanntmachung im Termine erfolgt, auch vorher bei der Renterei Bergen und in der Finanzkammerregistratur cingcse'hen werden können. Hanau de»L2. April 1825.
Kurfürstliche FinaMkammer der Provinz Hanau.
Schö »hals.
vt. K ö n i g.
Bekanntmachung
der Hospitalsadministration in Haina, das Verbot der unmittelbaren Geldeiuseudung an Hospitaliten betreffend.
Da alle Pfleglinge der besonderen Aufsicht und Leitung der Vorgesetzten des Ho- spiraks unterworfen sind, und die Erfahrung gelehrt hat, daß die Mehrzahl der ersteren von dem ihnen bisher häufig zu gekommenen baaren Gelde entweder keinen oder nicht den richtigen Gebrauch zu machen verstehen, solches öfters ohne hinlänglichen Nutzen in die Hände von Spekulanten fallen lassen, oder es zu unmoralischen Zwecken gebrauchen, so ist Behuf der Abwendung aller derartigen für sie entstehenden Nachtheile von kurfürstlicher Regierung der Provinz Oberhessen die Verfügung ergangen, daß sich die Aufsichtsführnng und Kuratel der HoSpi- talsadministration von nun an auch auf die Spar-, fassen und Taschengelder der Hospitaliten erstrecken, diesen demnach fernerhin kein Geld, selbst für Ncbenbednrfnissc, unmittelbar eingehandigt, letzteres vielmehr an die gedachte Stelle jedesmal eingesendet werden solle, damit der Verbrauch desselben von dem hierzu bestellten Diener, welschem eine Vergütung von 5 Prozent der Einuah- . me zugebilligt worden ist, gehörig beaufsichtiget und sodann ordnungsmässig berechnet werden könnte. Wir bringen tiefe, das Wohl der Pfleglinge bezweckende Verfügung mit dem Anhänge zur all- «ememen Kenntniß, dgß jedem Wohlthäter und Geschenkgeber über die bet Absicht entsprechende Verwendung der an uns eingesendeten Gelder auf Verlangen jährlich eine gehörig beglaubigte rech- nungsmässige Nachweisung unentgeldlich mitge- tbeut werden könne. Haina den 25. April 1825. Administration des Hospitals Haina. I. v. B o y n eburg k.
6. Die unterzeichnete Behörde bringt hiermit znr öffentlichen Kenntniß, daß nach hergebrachten Bc- scyernrguugen seit dem 4. d. M., durch den Kaufmann Herrn Schröter 300 Kruge Niederselterser, burcB Wilhelm Neul 325 Kruge Schwalheimer, durch Adam Gerlach 200 Kruge Schwalheimer, und durch Peter Reul 337 Krüge Schwalheimer Mineralwasser dahier eingebracht worden sind. Härmn den 10. Mai 1825.
Aus kurfürstl. Polizeikomwissioii dahier.
7. In Gemäßheit einer allerhöchsten Verfügung, werden am 25. d. M., Mittwoch nach Pfingsten, Vormittags um 9 Uhr, im Thiergarten des kurfürstlichen Schlosses Fasanerie bei Fulda, 306 Fichtenstämme von 30 bis 70 Fuß Länge und 6 bis 14 Zoll Durchmesser, 28$ Klaftern Tannen- brennholz, 10s Schock Reissig, einzeln oder irr Partien, öffentlich au die Meistbietenden verkauft werden, welches hierdurch bekannt gemacht wird. Fulda am 10. Mai 1825.
Scheffer, Schw er tzel s.
- Regierungsrath.
8. Freitag den 27. d. M., Vormittags 9 Uhr, sollen 56 Achtel Gerste, in einzelnen Partien, in der Althanauer Hospitalverwalterei, vorbehaltlich hoher Genehmigung, öffentlich an die Meistbietenden verkauft werden. , Hanau den 14. Mai 1825. Breidenbach.
9. Nachstehende Althanauer Hospital- und Präsenzbruchwiesen : 1 Mrgn. 3 Vrtl. 36 Rthn. auf dem untern Bruch; 2 Mrgn. 3 Vrtl. 1 Rthe. auf dem obern Bruch, neben der kleinen Horst; 2 Mrgn. 2 Vrtl. 26 Rthn. auf dem untern Bruch, in der Gew. No. 34, hat einen Schlüssel, werden Freitag den 27. d. M., Nachmittags 2 Uhr, anderweit öffentlich meistbietend, mit Vorbehalt der Genehmigung, verpachtet, und werden Pachtlieb- habcr hierzu eingeladen. Hanau den 14. Mai 1825- B r e i d c n b a ch.
10. Da nach einer Bestimmung kurfürstlicher Gene- ralpostinspcktion diejenigen Schreiben, welche in Angelegenheiten deS Hospitals von Privatpersonen an Hospitaldiener abgesendet werden, nur dann die gesetzliche Portofreibeit geniessen sollen, wann diese Schreiben an die Hospitalsadministration adressirt sind, so wird solches in Gemäßheit hohen Regierungsreskripts vom 7. d. v. M., No. 532 K. P., hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Haina am 2. Mai 1825. Die Hospitalsadministration das.
I. v. B oyneburgk.
11. Montag den 30. d. M., des Vormittags 9 Uhr, sollen bei unterzeichneter Stelle, salva ratification« kurfürstlicher Finanzkammer, 60 Achtel Waizen, 300 Achtel Korn, 300 Achtel Gerste, 12 Achtel Erbsen und 1 Achtel Linsen, in beliebigen Partien, öffentlich meistbietend verkauft werden, welches hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Windecken den 8. Mai 1825. Aus kurfürstl. Renterei allda. B o d e.
12. Unterzeichneter bringt hierdurch zur allgemeinen Kenntniß, daß der leitende Ausschuß der Deputation des Landwirthschaftsvereins der hiesigen Provinz einen landwirthschaftlichen Lesezirkel zu errichten beabsichtigt. Diejenigen Freunde der Landwirthschaft in der hiesigen Provinz, welche an diesem Lesezirkel, um den vorläufig festgesetzten Pränumerationsbetrag von einem Gulden jährlich,