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Hanau. Donnerstag, den 19^ Mai 1825.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

L. Mit Bezug auf die, dem Provinzialwochenb:at- te eingerückte Bekanntmachung über das verbote­ne (£inb ringen des fremden Dungsalzes (sogenann­ten schwarzen Nachsatzes) wird hierdurch im Ein­verständnisse mit kurfürstlicher Oberberg- und Salz­werksdirektion zu Cassel weiter zur öffentlichen Kenntniß gebracht:

daß die, aus Salzpfannen - und Dornenstein, sowie aus Asche bereitete Dungerbe, »pie solche »l' b Salinen verfertigt, und namentlich im Ärcise Salmünster zum Düngen der Felder ver­wendet wird, unter jenem Verbote nicht begrif­fen ist, vielmehr, wenn die Absicht der Ab­holung derselben vorher dem Lizenterheber des Wohnortes angezeigt, und auch die Ankunft ieses Dungmittels vor dessen Abladung wie- derum bet demselben gemeldet wird, abgaben- Mai«^^^ werden darf. Hanau am 2.

Kurfürstl. hessische Finanzkammer. S ch l e r c t H.

vt. König.

2. Nach einem Beschlusse kurfürstl. Staatsministe- nums soll der Phystkus für die Aemter Bisch- hausen und Netra seinen Wohnsitz in Netra neh- tnen, auch daselbst eine Apotheke eingerichtet wer­den. Es wird dieses zur öffentlichen Kunde ge, bracht, damit diejdmgen Apotheker, welche mit den erforderlichen Eigenschaften versehen, und 8<n«lgt sind, eine Apotheke in Netra anzulege«,

ihre Gesuche und Erklärungen binnen drei Mo­naten bei kurfürstlicher Regierung valner einrci- chen mögen. Cassel den 25. April 1825.

Kurfürstl. Regierung der Provinz Niedcrhcffen.

Hassen pflug. vt Cäsar.

8. Durch einen Beschluß des kurfürstlichen Staats- ministeriums vom 27. v. M., ist bei dem derma- ligen Mangel an Absatz der Thierflechsen ge­stattet worden, daß solche noch bis zu Ende des laufenden Jahres in das Ausland gebracht, werden, welches andurch zur Kenntniß gebracht wird. Hanau am 6. Mai 1825.

' " Kurfürstl. Hess. Finanzkamuwr.

S ch l e r e t h.

vt. Blum.

Besondere Bekanntmachungen der Verwalr tungs: und Finanzbelwrben.

1. Nachbenannte, zur Musterung vom 7. bis 13. Dez. v. I. auf die erste mtd zweite Vorladung nicht erschienenen Kantonisten des hiesigen Krei­ses , als: 1) George Konrad Lenz vvn Meerbolz, 2) Christian Katz von Gettenbach, 3) Karl Nie- denthal von Somborn, und 4) Joh. George Schil­ling daselbst, werden hiermit aufgefordert, sich vor Ablauf dieses Jahres unfehlbar dahier zu stel­len, und ihrer Militärpflicht Genüge zu leisten, als sie widrigenfalls ihres gegenwärtigen und zu-