Hanau. — Donnerstag, den 19^ Mai 1825.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
L. Mit Bezug auf die, dem Provinzialwochenb:at- te eingerückte Bekanntmachung über das verbotene (£inb ringen des fremden Dungsalzes (sogenannten schwarzen Nachsatzes) wird hierdurch im Einverständnisse mit kurfürstlicher Oberberg- und Salzwerksdirektion zu Cassel weiter zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
daß die, aus Salzpfannen - und Dornenstein, sowie aus Asche bereitete Dungerbe, »pie solche »l' b™ Salinen verfertigt, und namentlich im Ärcise Salmünster zum Düngen der Felder verwendet wird, unter jenem Verbote nicht begriffen ist, — vielmehr, wenn die Absicht der Abholung derselben vorher dem Lizenterheber des Wohnortes angezeigt, und auch die Ankunft ieses Dungmittels vor dessen Abladung wie- derum bet demselben gemeldet wird, abgaben- Mai«^^^ werden darf. Hanau am 2.
Kurfürstl. hessische Finanzkammer. S ch l e r c t H.
vt. König.
2. Nach einem Beschlusse kurfürstl. Staatsministe- nums soll der Phystkus für die Aemter Bisch- hausen und Netra seinen Wohnsitz in Netra neh- tnen, auch daselbst eine Apotheke eingerichtet werden. Es wird dieses zur öffentlichen Kunde ge, bracht, damit diejdmgen Apotheker, welche mit den erforderlichen Eigenschaften versehen, und 8<n«lgt sind, eine Apotheke in Netra anzulege«,
ihre Gesuche und Erklärungen binnen drei Monaten bei kurfürstlicher Regierung valner einrci- chen mögen. Cassel den 25. April 1825.
Kurfürstl. Regierung der Provinz Niedcrhcffen.
Hassen pflug. vt Cäsar.
8. Durch einen Beschluß des kurfürstlichen Staats- ministeriums vom 27. v. M., ist bei dem derma- ligen Mangel an Absatz der Thierflechsen gestattet worden, daß solche noch bis zu Ende des laufenden Jahres in das Ausland gebracht, werden, welches andurch zur Kenntniß gebracht wird. Hanau am 6. Mai 1825.
' " Kurfürstl. Hess. Finanzkamuwr.
S ch l e r e t h.
vt. Blum.
Besondere Bekanntmachungen der Verwalr tungs: und Finanzbelwrben.
1. Nachbenannte, zur Musterung vom 7. bis 13. Dez. v. I. auf die erste mtd zweite Vorladung nicht erschienenen Kantonisten des hiesigen Kreises , als: 1) George Konrad Lenz vvn Meerbolz, 2) Christian Katz von Gettenbach, 3) Karl Nie- denthal von Somborn, und 4) Joh. George Schilling daselbst, werden hiermit aufgefordert, sich vor Ablauf dieses Jahres unfehlbar dahier zu stellen, und ihrer Militärpflicht Genüge zu leisten, als sie widrigenfalls ihres gegenwärtigen und zu-