Wochenblatt
Hanau. — Donnerstag, den 12^ Mai 1825.
Kurfürstliche Ernennungen.
Dem Amtsadvokaten Reimann in Spangenberg ist statt der von ihm aufgegebenen Advokatur bei dem Amte Felsberg, die Advokatur bei dem Amte Bischhausen allergnädigst zugestanden worden.
Dem Doktor Friedrich Heisen in Eschwege ist die erbetene Erlaubniß zur Ausübung der Arzneiwissen- schaft und der Entbindungskunst in den Aemtern Eschwege, Abterode und Germerode, mit dem Wohnsitze in Eschwege, allergnädigst ertheilt worden.
Dem Privatdocenten Doktor Ferdinand Pfennig- kauffer in Marburg ist die erbetene Erlaubniß zur Ausübung der Arzneiwissenschaft allergnädigst ertheilt worden.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Nachdem Seine königliche Hoheir, der Kurfürst, durch ein allerhöchstes Reskript vom 3. Januar l.J. die Aufhebung der Finanzkammer dahier und deren Verbindung mit der Finanzkammer zu Hanau, so wie die Bildung einer Kammerdeputatton in Fulda und zwar dahin allergnädigst beschlossen haben, daß die Auflösung der hiesigen Finanzkam- yter erst mit dem Schlüsse des Rechnungsjahres, mithin den 30. April l. I. eintreten, jedoch, von demselben Zeitpunkte an, der zur Provinz Fulda gehörige Kreis Hersfeld in finanzieller Beziehung zur Provinz Niederhessen gezogen und der Fiuan;- kammer zu Cassel untergeordnet werden soll; so bringen wir dieses in Gemäßheil Beschlusses kurfürstl. Finanzministeriums vom 15. d. M. hier;
durch zur öffentlichen Kenntniß. Damit übrigens sowohl die Unterthanen wissen, in welchen Ange- legenheiten sie vom Iten k. M. an , sich an die Fi- nanzkammcr zu Hanau oder an die Kammerdepu- tation dahier zu wenden haben, als auch die Pro- vinziat- und Lakalbebörden wegen ihres künftigen Benehmens mit der Deputation , von den deshalb getroffenen Bestimmungen Kenntniß erhalten; f» bemerken wir, daß die Kammerdeputation mit dem Provinzialoberforstmeister eine berathende Behörde bildet, unter der Finanzkammer in Hanau stehet und mit den übrigen Oberbehörden in Form von Schreiben kommuniziret, daß aber, was den dieser Deputation angewiesenen Geschäftskreis betrifft:
1) Alle auf das direkte Steuer Wesen Bezug habende Geschäfte — ausser in den Fällen, wo es sich um Rektifikationen ganzer Ortschaften handelt, als welche der Finanzkammer verbleiben und die nach deren Beendigung die Kataster und Flur- karten an die Deputation abzugcbcu hat — dieser Deputation überlassen worden sind, daß dagegen
2) alle, das indirekte Steuerwesen betreffende Angelegenheiten an die Finanzkammer zu Hanau überrviesen worden, chxn so
3) alle D omai neu suchen der Finanzkammer zu Hanau Vorbehalten sind, daß jedoch dieselbe über einzelne Gegenstände der Kummerdepu- tation Aufträge ertheilen kann, und die Kammerdeputation besonders zur Erleichterung der Unterthanen ermächtiget worden ist, die Zins- und lehnsherrlichen Konsense zum Verkaufe solcher Grundstücke zu ertheilen, worüber keine Derbfte- fungen (»^gefertigt werden, daß