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Hanau. Donnerstag, den 14- April 1825.

Kurfürstliche Eruennungen.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben dem Ma­jor a la Suite der Armee, v. Steuber, Ritter des Ordens vom eisernen Helm, zu Allerhöchstihrem Geschäftsträger am königl. sächsischen Hofe aller- gnädigst ernannt.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben dem Mu­sikalienhändler Adolph Hornthal zu Caffel, das Prä­dikat : Hofmusikalienhäudler allergnädigst ertheilt.

Dem Rechtspraktikanten Wilh. Paulus zu Mel- sungen ist die Advokatur bei den Justizämtern in dem Kreise Wolfhagen mit dem Wohnsitze Wolfha- geu allergnädigst zugestgnden worden.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

«ach dem Regierungsausschrcibcn vom 29.^ August 1814 (Gesetzbl. S. 81), der hiesigen Universität von jeder geschehenen Verleihung eines für Studirende bestimmten Gcldbeneficiums Nachricht ertheilt werden soll, damit vollständige Verzeichnisse, sowohl der Beneficien, woraus ersichtlich, welches jedesmal vergeben oder erle- digt zey, als auch der B en eficiaten, nin über Fleiß und Betragen derselben zu wachen, geführt werden können, so ist doch diese Vor­schrift von denen, welche Privatb cneficien - A verleihen haben, fast gar nicht befolgt worden, nun der Wirkungskreis der unterzeichneten

Behörde, um zu verhüten, daß die mit Privatbe- neficicn Versehenen, nicht auch zu öffentlichen Beneficien zum Nachtheile für andere Gleichwür- dige und Bedürftige, welche solcher Unterstützun­gen entbehren, in Vorschlag kommen, auch auf Privatbeneficien erstreckt worden'ist, so wird die obige Vorschrift, welche für keine Art von Bene­ficien eine Ausnahme macht, in Gemaßheit eines hohen Ministerialbcschluffcs vom 7. März 1825, Nr. 1414, hierdurch in Erinnerung gebracht. Mar­burg, am 22. März 1825.

Kurfürstl. Inspektion der Beneficien hierselbst. Gerling, Robert,

Prorektor. Vicekanzler.

2. Es ist dermalen dieAnnLwundarztstcllc zu Groß- allmerode, desgleichen eine josc^c zu Naumburg erledigt, mit deren jeder bisher ein fixer Jahres- gehalt von 50 Nthlr. verbunden gewesen. In­ländische Wundärzte, welche um die eine oder die andere Stelle sich bewerben wollen, und als dazu gehörig befähigt sich ausweisen können, werden hierdurch aufgefordert, ihre dcÄalbigen Gesuche binnen 6 Wochen bei kurfürstlicher Regierung der Provinz Nixderhessen einzureichen. Caffel den 24. März 1825.

K. H. Regierung der Provinz Niederhessen. - Hassen pflug.

vt. Cäsar.

3. Dem Oberbuchhalter Becker bei hiesiger kurfürst­licher Finanzkammer, ist zugleich die Kassirerstelle bei der Zivilwittwen- und' Waisenanstalt dabier allergnädigst übertragen worden. Es wird dieses