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11. In der Bulauwaldung, im Distrikt Altenwald, soll nachstehendes Gehölze öffentlich an den Meist­bietenden verkauft werden, und zwar: Donner­stag den28. April d. I., 683 Klaftern vierschuhi- ges Tannenscheitholz, 23 tannene Stämme; Frei­tag den 29. April d. I., 20 Klaftern vierschuhi- gcs Eichenscheitholz, 13 Klaftern ditto Oberholz, 380 Schock Wellen. Kauflustige können sich an besagten Tagen, Vormittags um 9 Uhr, am neuen Wirthshause einfinden. Hanau den 5. April 1825.

Kurfürstl. Renterei Bücherthal.

B o d e.

12. Die unterzeichnete Behörde bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß seit dem 22. v. M., durch den Mineralwafferhändler Wilhelm Reul ein Transport von 200 ganzen und 85 halben Kru­gen Niederselterser Mineralwasser dahier einge­bracht worden ist. Hanau den 4. Aprii? 1825.

Aus kurfürstl. Polizeikommission dahier.

13. Hailer. Montag den 11. April, Morgens 9 Uhr, sollen in den Hailerer Gemeindswaldungen 1) 51 Klaftern 3 V. Buchenscheit-; 2) 3 Klaf­tern 2 V. Buchenprügel-; 3) 27 Klaftern 3 V. Eichenscheitholz; 4) 1 Klafter 3 V. Fel- chen; 5) 14 Klaftern 1 V. Kiefernscheitholz; sodann 6) 13 Klötzer zu Bau- und Wagnerholz ,brauchbar, öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Zahlung verkauft werden. Meerholz den

29. März 1825. Justizamt daselbst.

K. Losch.

Gerichtliche Bekanntmachungen.

1. Win decken. Da bei der am 5. August v. I. statt gehabten Verganthung der Immobilien des hiesigen Bürgers Peter Schmidt jun. und dessen Ehefrau auf deren dahier in der Naumburger- gasse, neben Wilhelm Stein gelegenes Wohnhaus von 3 Ruthen Flächengehalt, kein annehmbares Gebot geschehen, so ist zu dessen anderweiten Ver­strich Termin auf den 11. April d. I., Vormit­tags 11 Uhr, bestimmt worden, welcher auf all­hiesigem Rathhause vorgenommen werden soll. Windecken den 11. Febr. 1825.

Kurfürstl. Justizamt.,

2. Seckbach. Auf Instanz eines Hypothekgläu­bigers sollen dem Unterthan Philipp Hinkel dM 5ten in Seckbach: 1) 18 Ruth. Wohnhaus und Hofraithe, in der breiten Gaffe, neben Johan­nes Zeh; 2) 4 Mrgn. 24 Ruth. Ackerland; 3) 2 Vrtk. 14 Ruth. Weingarten und 4) 3 Vrtl. 3 Ruth. Wiesen und Baumgarten, Dienstag den 31. Mai l. I., Vormittags lo Uhr, im Rath­

hause daselbst öffentlich meistbietend verkauft wer­den. Bergen am 11. März 1825.

Kurfürstliches Justizamt.

Er am er.

3. Hanau. Zur Berichtigung einer aufgekündig- ten Hypothek soll die der Wiftwe des Hautboi- sten Georg Wilhelm Justorf zugehörige/in hiesi­ger Altstadt, in dem Kirchgäßchen, nächst dem re- formirte» Schulhof und neben Küchler gelegene Behausung, Donnerstag den 26. Mai l. I., Nach­mittags 3 Uhr, öffentlich meistbietend verkauft werden. Dekr. Hanau den 11. März 1825.

Kurhess. Landgericht.

4. Kilianstädten. Zur Berichtigung einer ausgeklagten Hypothekschuld soll des Wilhelm Buße Wittwe und Erben in Kilianstädten, 17 Ruthen Hofraithsplatz und das darauf stehende Gebäude, bestehend in einem Wohnhaus nebst Gemüsgarten, sodann 11 Ruthen Weingarten, Samstag den 9. k. M., Vormittags 11 Uhr, auf dem, Gemeindchause in Kilianstädten öffentlich meistbietend verkauft werden. Hanau den 12. März 1825. Kurfürstl. Landgericht.

5. Mittelbuchen. Der Unterthan Konrad Schmidt sen., Nachbar zu Mittelbuchen, und des­sen Ehefrau, Anne Marie, geb. Ruppel, haben ihre Zahlungsunfähigkeit angezeigt, und es ist der Konkurs und Ladung der Kreditoren erkannt worden. Diese letztere geschieht hierdurch auf den 15. k, M., zur Angebung und rechtlichen Be­gründung aller und jeder an die Schanktischen Eheleute bestehenden Forderungen, sie mögen dem Gericht bekannt seyn oder nicht, und zwar unter dem Rechtsnachtheil der Ausschlicssnng von der Masse. — Die Kreditoren haben. sich in diesem Termin zugleich über zu machende Vorschläge zu einer gütlichen Vereinigung zu erklären. Hanau den 19. März 1825..

Kurfürstliches Landgericht.

6. Hanau. Diejenigen, welche an den Nachlaßdes verlebten Gärtners Mautus Ertel dahier Ansprü­che zu haben glauben, werden hierdurch aufge­fordert, solche, unter dem Rechtsnachtheil der Aus­schliessung von der Verlaffeuschaftsmasse, in ter- mino Mittwoch den 8. k. M. vor unterzeichneter Gerichtsstelle gehörig anzuzeigen und zu begrün­den, und soll bei sich hervorthuender Unzulänglich­keit der Masse im Termin sofort der Gantprozeß erkannt und über die Vorzugsrechte verhandelt wer­den. Dekr. Hawau den 4. März 1825.

Kurhessisches Landgericht.

7. Salmünster. Auf Instanz der hiesigen Kir- chenprovision sollen nachbeschriebene derselben un- terpsändlich verschriebene Immobilien des Zim-