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bei unterzeichneter Stelle, unter Vorbehait kurfürstlicher Finanzkammer Genehmigung, öffentlich meistbietend verpachtet werden, welches andurch bekannt gemacht wird. Bergen den 18. März 1825. Kurfürstliche Renterei das. W ebcr.
9. Am 15. Februar, Vormittags 9 Uhr, ist der schon seit einigen Tagen unpäßlich gewesene Studiosus Juris Adolph Lorenz Faber ans Hersfeld, angeblich um einen Spaziergang zu machen, weggegangen, und bis setzt nicht wieder erschienen, ohne daß bis jetzt die angestellten Nachforschungen zu einem Erfolg geführt haben. Vielmehr ist es nicht unwahrscheinlich, daß derselbe auf irgend eine Weise verunglückt sey. — Da nun den bekümmerten Eltern dieses hoffnungsvollen Sohnes sehr daran liegt, auf irgend eine Weise von dessen Schicksale sichere Kunde zu erhalten, so werden alle und jede Leser, besonders aber Obrigkeiten dringend ersucht, von den sich etwa ergebenden Spuren von dem hierunter näher signa- lisirten Vermißten Nachricht zu geben. Marburg am 14. März 1825.
Kurfürstl. UniversitätSdeputation hiers. Gerling, Robert, Prorektor. Vizekanzler.
Signalement.
Alter: 19 4 Jahre; Statur: mittlere; Haare: braun; Gesicht: länglich; Mund: gewöhnlich; Zähne: weiß; Kinn: spitz; Kleidung: dunkelblauer Oberrock; s. g. ypsilantifarbene Beinkleider, schwarzes Halstuch, schwarze rothgcaderte Weste, (Freischützweste) Stiefel», grüne Kappe. 10. Aus einem in dem sogenannten Milch gelegenen Gartenhause sind mittelst Einbruchs folgende Gartcngeräthschaftengestohlcnworden, als: 1) eine Grabschippe mit einer neuen Zunge. 2) eine ganz neue Schöpfschippe, 3) eine mit zwei tanne- neu Stopfen versehene Gartenschnur, und 4) ein Gartenrechen mit dicken Drathzinken. Die etwaigen Käufer der vorbemerkten Stücken werden hiermit aufgefordert, unter der Versicherung des Ersatzes der Auslagen nach Befinden, so gewiß bei der unterzeichneten Stelle die Anzeige zu machen, als solche sonsten im Verschweigungsfall bei hier- nachstiger Entdeckung, als Theilnehmer betrachtet zu werden, zu gewärtigen haben. Hanau den 28. März. 1825.
Aus kurfürstl. Polizeidirektion. N e uch o f.
11. Nachbenannte, zur Musterung vom 7. bis 13. Dez. 1824, auf die zweite Vorladung nicht erschienene Kantonisten des hiesigen Kreises, als: t) aus dem Amte Langense lbo ld : 1) Philipp Euring von Hüttengesäß, 2) Jakob Habermann daselbst, 3) Heinrich Element von Rückin- gen, 4) Johannes Laudenbach daselbst, 5) Wilhelm Traut daselbst, 6) Johannes Heckmann von
da, 7) Konrad Trarel von Laugeudiebach, 8) Jakob Nagelschmidt daselbst. 11) Aus dein Amte Meerholz: 1) Jakob Eberhard von Meerholz, 2) Karl Friedrich Herbert von Hayler, 3) Friedrich Haldy von Lieblos 111) Aus dem A mte Gelnhausen: 1) Peter Hofmann von Somborn, 2) Johannes Peter daselbst, 3) Johannes Peter daselbst, 4) Konrad Link von Geis- litz, 5) Heinrich Brand von Altenhaßlan, 6) Wilhelm Serth von Gelnhausen, 7) Johann Heinrich Metzler daselbst, 8) Johann David Kalbfleisch daselbst, Konrad Heilmann daselbst, 10) Kdnrad Haas daselbst, 11) Johannes Uhl daselbst, 12) Johann Philipp Rühl daselbst, 13) Friedrich Mittler daselbst, 14) Georg Hayn daselbst, 15) Heinrich Hof daselbst, werden hiermit ediculiter vorgeladen, sich vor Ablauf des Monats Dezember dieses Jahrs dahier zu stellen, und ihrer Militärpflicht Genüge zu leisten, widrigenfalls, nach Ablauf dieser Frist, ihr jetziges und das künftig ihnen von ihren Eltern und sonst zufallende Vermögen hiermit für verfallen erklärt wird. Gelnhausen den 18. März 1825.
Aus kurfürstl. Kreisamte. Klingelhöfer.
12. Mittwoch den 6. nächstkünftigen Monats April, Vormittags 10 Uhr, sollen dahier 40 Achtel Weizen, 250 Achtel Gerste, 250 Achtel Hafer, 6 Achtel Erbsen, 20 Achtel Wicken, 50 Fuder Lang- stroh, 6 Fuder Weizen st roh, 18 Fuder Gersten- stroh und 6 Fuder Wirrstroh, mit Vorbehalt höherer Genehmigung, meistbietend versteigert werden. Langenselbo/d den 25. März 1825.
Fürstl. isenb. Kellerei. Beck.
13. Montag den 18. April l. I., früh Morgens um 10 Uhr, sollen bei der unterzeichneten Stelle: 1) 00 bis 70 Achtel Gerste von der 1823r Ern- de, 2) 200. bis 250 ditto, Hafer, 3) 10 bis 12 ditto Weizen, 4) 1 bis 2 ditto Erbsen, 5) 1| ditto Lein, und endlich 6) 15 Fuder Sommerstroh , öffentlich meistbietend, in beliebigen Partien, versteigert, und im Falle auuchmbare Gebote geschehen, sogleich zugeschlagen werden. Zugleich wird bemerkt, daß sämmtliche Früchte von vorzüglicher Qualität sind. Wenings den 25. März 1825. Fürstl. isenb. Kellerei.
Gerichtliche Bekanntmachungen.
1. S t e i n a n. Auf Anrufen des vormaligen lutherischen Kousistorii zu Hanau, gegen Gottschalk Reichenbachs Erben zu Stesnau, sollen aus,geklagter Hypothekschulden halber nachstehende den Letzteren ^zugehörige Grundstücke, als: 1) Eine Wiese auf der Galgenau, neben Herrn Pfarrer Blum und der herrschaftl. Wiese, von 3 Vrtl.