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bei unterzeichneter Stelle, unter Vorbehait kur­fürstlicher Finanzkammer Genehmigung, öffentlich meistbietend verpachtet werden, welches andurch bekannt gemacht wird. Bergen den 18. März 1825. Kurfürstliche Renterei das. W ebcr.

9. Am 15. Februar, Vormittags 9 Uhr, ist der schon seit einigen Tagen unpäßlich gewesene Stu­diosus Juris Adolph Lorenz Faber ans Hersfeld, angeblich um einen Spaziergang zu machen, weg­gegangen, und bis setzt nicht wieder erschienen, ohne daß bis jetzt die angestellten Nachforschun­gen zu einem Erfolg geführt haben. Vielmehr ist es nicht unwahrscheinlich, daß derselbe auf irgend eine Weise verunglückt sey. — Da nun den be­kümmerten Eltern dieses hoffnungsvollen Sohnes sehr daran liegt, auf irgend eine Weise von des­sen Schicksale sichere Kunde zu erhalten, so wer­den alle und jede Leser, besonders aber Obrig­keiten dringend ersucht, von den sich etwa erge­benden Spuren von dem hierunter näher signa- lisirten Vermißten Nachricht zu geben. Marburg am 14. März 1825.

Kurfürstl. UniversitätSdeputation hiers. Gerling, Robert, Prorektor. Vizekanzler.

Signalement.

Alter: 19 4 Jahre; Statur: mittlere; Haare: braun; Gesicht: länglich; Mund: gewöhnlich; Zähne: weiß; Kinn: spitz; Kleidung: dunkel­blauer Oberrock; s. g. ypsilantifarbene Beinklei­der, schwarzes Halstuch, schwarze rothgcaderte Weste, (Freischützweste) Stiefel», grüne Kappe. 10. Aus einem in dem sogenannten Milch gelegenen Gartenhause sind mittelst Einbruchs folgende Gartcngeräthschaftengestohlcnworden, als: 1) ei­ne Grabschippe mit einer neuen Zunge. 2) eine ganz neue Schöpfschippe, 3) eine mit zwei tanne- neu Stopfen versehene Gartenschnur, und 4) ein Gartenrechen mit dicken Drathzinken. Die etwai­gen Käufer der vorbemerkten Stücken werden hier­mit aufgefordert, unter der Versicherung des Er­satzes der Auslagen nach Befinden, so gewiß bei der unterzeichneten Stelle die Anzeige zu machen, als solche sonsten im Verschweigungsfall bei hier- nachstiger Entdeckung, als Theilnehmer betrachtet zu werden, zu gewärtigen haben. Hanau den 28. März. 1825.

Aus kurfürstl. Polizeidirektion. N e uch o f.

11. Nachbenannte, zur Musterung vom 7. bis 13. Dez. 1824, auf die zweite Vorladung nicht er­schienene Kantonisten des hiesigen Kreises, als: t) aus dem Amte Langense lbo ld : 1) Phi­lipp Euring von Hüttengesäß, 2) Jakob Haber­mann daselbst, 3) Heinrich Element von Rückin- gen, 4) Johannes Laudenbach daselbst, 5) Wil­helm Traut daselbst, 6) Johannes Heckmann von

da, 7) Konrad Trarel von Laugeudiebach, 8) Ja­kob Nagelschmidt daselbst. 11) Aus dein Am­te Meerholz: 1) Jakob Eberhard von Meer­holz, 2) Karl Friedrich Herbert von Hayler, 3) Friedrich Haldy von Lieblos 111) Aus dem A mte Gelnhausen: 1) Peter Hofmann von Somborn, 2) Johannes Peter daselbst, 3) Jo­hannes Peter daselbst, 4) Konrad Link von Geis- litz, 5) Heinrich Brand von Altenhaßlan, 6) Wil­helm Serth von Gelnhausen, 7) Johann Heinrich Metzler daselbst, 8) Johann David Kalbfleisch da­selbst, Konrad Heilmann daselbst, 10) Kdnrad Haas daselbst, 11) Johannes Uhl daselbst, 12) Johann Philipp Rühl daselbst, 13) Friedrich Mittler daselbst, 14) Georg Hayn daselbst, 15) Heinrich Hof daselbst, werden hiermit ediculiter vorgeladen, sich vor Ablauf des Monats Dezem­ber dieses Jahrs dahier zu stellen, und ihrer Mi­litärpflicht Genüge zu leisten, widrigenfalls, nach Ablauf dieser Frist, ihr jetziges und das künftig ihnen von ihren Eltern und sonst zufallende Ver­mögen hiermit für verfallen erklärt wird. Geln­hausen den 18. März 1825.

Aus kurfürstl. Kreisamte. Klingelhöfer.

12. Mittwoch den 6. nächstkünftigen Monats April, Vormittags 10 Uhr, sollen dahier 40 Achtel Wei­zen, 250 Achtel Gerste, 250 Achtel Hafer, 6 Ach­tel Erbsen, 20 Achtel Wicken, 50 Fuder Lang- stroh, 6 Fuder Weizen st roh, 18 Fuder Gersten- stroh und 6 Fuder Wirrstroh, mit Vorbehalt hö­herer Genehmigung, meistbietend versteigert wer­den. Langenselbo/d den 25. März 1825.

Fürstl. isenb. Kellerei. Beck.

13. Montag den 18. April l. I., früh Morgens um 10 Uhr, sollen bei der unterzeichneten Stelle: 1) 00 bis 70 Achtel Gerste von der 1823r Ern- de, 2) 200. bis 250 ditto, Hafer, 3) 10 bis 12 ditto Weizen, 4) 1 bis 2 ditto Erbsen, 5) 1| ditto Lein, und endlich 6) 15 Fuder Sommer­stroh , öffentlich meistbietend, in beliebigen Par­tien, versteigert, und im Falle auuchmbare Ge­bote geschehen, sogleich zugeschlagen werden. Zu­gleich wird bemerkt, daß sämmtliche Früchte von vorzüglicher Qualität sind. Wenings den 25. März 1825. Fürstl. isenb. Kellerei.

Gerichtliche Bekanntmachungen.

1. S t e i n a n. Auf Anrufen des vormaligen luthe­rischen Kousistorii zu Hanau, gegen Gottschalk Reichenbachs Erben zu Stesnau, sollen aus,ge­klagter Hypothekschulden halber nachstehende den Letzteren ^zugehörige Grundstücke, als: 1) Eine Wiese auf der Galgenau, neben Herrn Pfarrer Blum und der herrschaftl. Wiese, von 3 Vrtl.