Hanau. — Donnerstag, den 31^ März 1825»
Kurfürstliche Ernennungen.
Seine königl. Hoheit der Kurfürst haben dem, zum Pfarrer in Fischbeck in der Grafschaft Schaum- burg von dem dasigen Stifte präsentirten, Pfarrer Hyneck in Fambach die allergnädigste Bestätigung ertheilt.
Allgemeine Verfügungen der Ob erbe gerben.
^ e^E^^ kurfürstl. Finanzministerium unterm 15- b M. No. 1210 genehmigt hat, daß von dem vorjährigen inländischen Traubenmoste, iregeft per geringen Weinlese, keine Verbrauchsteuer erhoben werde, so wird dieses hierdurch zur allge- melnen Kenntniß gebracht. Hanau am 25. März
Kurfürstl. Finanzkammer der Provinz Hanau. jn Abwesenheit des Direktors
Bälde.
» » , u vt. König.
2. Ungeachtet aus dcu §. §. 30 und 36 der Vcr- orbrtung »ont 21-Starts v. I., so wie aus dem allerhöchsten Drt.' genehmigten Zlusschreiben der kurfürstl. Generalpostinspektion;vom 24.Juni desselben Jahres bervorgeht: daß die mit den fahrenden und Ertraposten ankommenden Packereien und Waaren alsbald auf das Lizentamt gebracht, und daselbst deklarirt, und von den Empfängern oder deren Beauftragten vorgezeigt werden müs- i™; so ist doch darüber beschwerende Anzeige ge
schehen, daß Einige in der Meinung gestanden haben, als seyen sie hierzu nicht verbunden, und müsse das Lizentamt vielmehr jedesmal cinen-Offi- ziauteu zur Revision der Gegenstände in ihrer Wohnung beauftragen. Da diesem unregelmässt- gen Verfahren aber nicht nachgesehen werden kann, so bringt man obige Bestimmungen, zur Vermeidung gesetzlicher Bestrafungen, hierdurch noch besonders zur öffentlichen Kenntniß. Hanau den 16. März 1825.
Kurfürstl. Finanzkammer der Provinz Hanau. In Abwesenheit des Direktors Bälde.
vt. König.
Erledigung von Pfarrer- und Schullehrer- stellen.
1. Die israelitische Gemeinde in Marköbel ist Willens, einen Religionslehrer, um ihre Jugend allda zu unterrichten, aufzunehmen, und verspricht einen jährlichen Gehalt von 33 fl., freie Kost und Wohnung. Ein hierzu taugliches inländisches Subjekt wird aufgefordert, binnen 4 Wochen a dato bei Unterzeichnetem sich zu melden. Marköbel den 20. März 1825.
Jonas Löbenstein.
Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tungs - und Finanzbehörden.
1. Die sogenannte Nähcmühle bei Marburg, an der Frankfurterstrasse, soll, da in dem gestrigen