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Hanau. Donnerstag, den 31^ März 1825»

Kurfürstliche Ernennungen.

Seine königl. Hoheit der Kurfürst haben dem, zum Pfarrer in Fischbeck in der Grafschaft Schaum- burg von dem dasigen Stifte präsentirten, Pfarrer Hyneck in Fambach die allergnädigste Bestätigung ertheilt.

Allgemeine Verfügungen der Ob erbe gerben.

^ e^E^^ kurfürstl. Finanzministerium unterm 15- b M. No. 1210 genehmigt hat, daß von dem vorjährigen inländischen Traubenmoste, iregeft per geringen Weinlese, keine Verbrauchsteuer er­hoben werde, so wird dieses hierdurch zur allge- melnen Kenntniß gebracht. Hanau am 25. März

Kurfürstl. Finanzkammer der Provinz Hanau. jn Abwesenheit des Direktors

Bälde.

» » , u vt. König.

2. Ungeachtet aus dcu §. §. 30 und 36 der Vcr- orbrtung »ont 21-Starts v. I., so wie aus dem allerhöchsten Drt.' genehmigten Zlusschreiben der kurfürstl. Generalpostinspektion;vom 24.Juni des­selben Jahres bervorgeht: daß die mit den fah­renden und Ertraposten ankommenden Packereien und Waaren alsbald auf das Lizentamt gebracht, und daselbst deklarirt, und von den Empfängern oder deren Beauftragten vorgezeigt werden müs- i; so ist doch darüber beschwerende Anzeige ge­

schehen, daß Einige in der Meinung gestanden haben, als seyen sie hierzu nicht verbunden, und müsse das Lizentamt vielmehr jedesmal cinen-Offi- ziauteu zur Revision der Gegenstände in ihrer Wohnung beauftragen. Da diesem unregelmässt- gen Verfahren aber nicht nachgesehen werden kann, so bringt man obige Bestimmungen, zur Vermeidung gesetzlicher Bestrafungen, hierdurch noch besonders zur öffentlichen Kenntniß. Ha­nau den 16. März 1825.

Kurfürstl. Finanzkammer der Provinz Hanau. In Abwesenheit des Direktors Bälde.

vt. König.

Erledigung von Pfarrer- und Schullehrer- stellen.

1. Die israelitische Gemeinde in Marköbel ist Wil­lens, einen Religionslehrer, um ihre Jugend all­da zu unterrichten, aufzunehmen, und verspricht einen jährlichen Gehalt von 33 fl., freie Kost und Wohnung. Ein hierzu taugliches inländisches Subjekt wird aufgefordert, binnen 4 Wochen a dato bei Unterzeichnetem sich zu melden. Marköbel den 20. März 1825.

Jonas Löbenstein.

Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tungs - und Finanzbehörden.

1. Die sogenannte Nähcmühle bei Marburg, an der Frankfurterstrasse, soll, da in dem gestrigen