Wochenblatt
Hanau. — Donnerstag, den 17^ März 1825.
Kurfürstliche Ernennungen.
Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben den bisherigen Pfarrvikar zu Altenberg im Königreich Preussen , Heinrich Menninger, zum katholischen Pfarrer in Großauheim, im Kreise Hanau, allergnädigst ernannt.
Seine königl. Hoheit der Kurfürst haben den bet dein Obergerichte für die Provinz Niederhessen stehenden Obergerichtsrath von Baumbach nunmehr zum Oberappellationsgerichtsrathe im Zivilsenate des Oberappellationsgerichtes allergnädigst ernannt.
Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben dem bei der geheimen Kanzlei stehenden ersten Sekretar Rath Wipprecht, zum Beweise der Gnade und allerhöchsten Zufriedenheit mit dessen fünfzigjährigen treuen Dienstführung, das Prädikat Kanzleirath, mit dem Rang in der sechsten Klasse der Rangordnung, huldreichst beigelegt.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Um die Studierenden in Krankheitsfällen möglichst gegen die Folgen einer etwa vernachlässigten Pflege zu sichern, und andererseits auch den hie
sigen Einwohnern in ihrer menschenfreundlichen Vorsorge Erleichterung zu verschaffen, sollen dieselben nach einer neuen Einrichtung von eintretenden Krankheitsfällen der Studierenden, wenn diese bettlägerig sind, oder einige Tage das Zimmer hüten müssen, dem Prorektor davon Anzeige thun. Dieser sorgt alsdann dafür, daß der Ge- Hülfsarzt des Klinikums, ohne daß dadurch der Kranke in der freien Wahl des Arztes im mindesten beschränkt wird, den Kranken besucht , um alle erforderliche Erkundigung bei ihm einzuziehen. Der Prorektor benachrichtiget auch erforderlichen Falls die Angehörigen des Patienten , und trifft nach dem Wunsch des Kranken die nöthige Einleitung zur Aufnahme in das dazu bestimmte Zimmer des Klinikums, oder zu einer be- . sonderen Pflege in dessen Wohnzimmer. Im Klinikum gemessen dürftige Kranke die Verpflegung und Behandlung auf Verlangen unentgeldlich. Auch hat sich eine Anzahl Haushaltungen zur etwa erforderlichen Abgabe vou Krankenspcise vereinigt. Diese wohlthätige Einrichtung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Marburg den 8. Fcbr. 1825.
Kurfürstl. Universitätsdeputation hierselbst. Gerling, Robert,
Prorektor. Dicekanzler.
2. Der unterzeichneten Inspektion der Beneffcien soll nach §. 6. ihrer Instruktion jeder Studirende, der ein von einer öffentlichen Behörde verliehenes Beneficium genicsset, die Vorlesungen, welche er besuchen, und den sonstigen Unterricht,