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ches andurch bekannt gemacht wird. Bergen den
20. Febr. 1825.
Kurfürst!. Renterei das. Weber.
7. Zum öffentlichen Verkauf der bei der hiesigen Leihbank versetzten und verfallenen Pfänder, ist Termin auf den 6. April dieses Jahrs und folgende Tage anberaumt. Alle von dem 1. März 1824 an bis zum 31. August 1824 eingelegten Pfänder muffen, wenn sie nicht mit zur Ver- ganthung gezogen werden sollen, längstens bis . zum Ablauf des kommenden Monats März, weil alsdann die Vankobücher geschlossen werden, entweder ausgelöset oder umgeschrieben seyn. Bei Kleidern, wollenen Waaren, und andern ver- weslichen Mobilien, bei welchen der Vorschuß nach der Lombardsördnung nur auf 6 Monate geschiehet, findet keine weitere Umschreibung statt. Zugleich wird die Bemerkung beigefügt, daß nach | dem oben festgesetzten Termin des Bücherschlusses schlechterdings'kein Pfand, unter keinerlei Verwand, mehr umgeschrieben, oder ausgelöst wer- - den wird, indem die bisher bewiesene Nachsicht, welcher zufolge auch, nach dem Schluß der Bücher, den Samstag vor der Verganthung noch Pfänder umgeschrieben und ausgelöst wurden, zu Mißbräuchen geführt, und Anlaß zu Unordnungen gegeben hat; dagegen ist die Verfügung getroffen worden, bn^ zur bessern Beförderung des befragten Geschäfts, während der Umschreibzeit, die Schreib- stnbe des Leihhauses auch am Nachmittag des ' . Mittwochen und Samstags geöffnet werden soll. Hanau den 17. Febr. 1825.
Kurhessische Leihbankodirektion daselbst.
Gerichtliche Bekanntmachungen.
1. Niederngründau. Nachdem der Gerichts- schöff Konrad Schleucher von Niederngründau sein Vermögen, wegen zu grosser Schuldenlast, an seine Kreditoren abgetreten hat, so werden hiermit alle und jede, welche Forderungen an denselben zu machen glauben, sie seyen bekannt oder nicht, vorgeladen, ihre Ansprüche in dem auf Donnerstag den 3. März l. I. anberaumten Liquidationstermine anzuzeigen und ihr allenfallsiges Vorzugsrecht zu begründen, ansonsten sie von der Masse ausgeschlossen werden sollen. Dekr. Meerholz den 31. Jan. 1825.
Justizamt. K. Dosch. in fidem Fresenius, Amtsassessor.
2. Hanau. Freitag den 25. d. M., Nachmittags 3 Uhr, soll die Meerbottschc Behausung in hiesiger Neustaht, in der Sterngasse, neben Schäfer und Bussel gelegen, auf Anrufen des ersten hypothe
karischen Gläubigers, da im anberaumt geryese- nen Termin kein annehmbares Gebot geschehen, an den Meistbietenden verkauft werden. Kauflustige wollen sich vor unterzeichneter Gerichtsstelle einfinden. Hanau den 3. Febr. 1825.
Kurhess. Landgericht.
3. Freitag den 25. k. M. soll auf Anrufen eines hypothekarischen Gläubigers die Behausung der Friedrich Gerlachschen Eheleute in hiesiger Altstadt , und zwar in der Paradiesgasse, neben Wilhelm Holzapfel und Philipp Herbst, bei unterzeichneter Gerichtsstelle an den Meistbietenden verkauft werden. Hanau den 21. Jan. 1825.
Kurhess Landgericht.
4. Brnchköbc l. Auf Anrufen eines immittirten Gläubigers sollen dem Johannes Weber zu Bruch- köbel folgende, auch zum Theil verhypothezirte Immobilien in dasiger Terminei: 29 Rthn. Wohnhaus in der Kirchgasse zu Bruchköbel, neben Eras- mus Eckhard, 1 Vrtl. 10 Rthn. Ackerland im Gcnsbcrger, und 1 Vrtl. 15 Rthn. dergleichen im Waldfeld, auf dem Gemeindehause zu Bruchköbel, Samstag den 5. März d. I., Nachmittags 3 Uhr, an den Meistbietenden verkauft werden. Hanau den 29. Jan. 1825.
Kurhess. Landgericht.
5. Ob errodenbach. Zur Berichtigung einer ausgeklagten Schuldforderung sollen dem Unterthan Jalob Will in Oberrodenbach folgende Immobilien: 19 Rthn. halbes Wohnhaus, halbe Scheuer, nebst einem Vichstall und Garten neben Johann Adam IV., 1 Mrgn. 37 s Mthn. Ackerland, mit Vorbehalt hypothekarischer Rechte, in termino den 5. März l. J., Vormittags 11 Uhr, in Oberrodenbach, öffentlich meistbietend verkäuft werden. Hanau den 28. Jan. 1825.
Kurhess. Landgericht.
6. Erbstadt, Peter Seyb und dessen Ehefrau zu Erbstadt sollen, im Wege richterlicher HülfsvoL- streckung, der Rechte des Hypocheckengläubigers vorbehaltlich, nachstehende Immobilien, als:
1) 38i Ruth. Acker auf dem Mühlberg; 2) 211 Ruth. Acker allda, in den alten Weingärten; 3) 12 Ruth. Grabgarten hinter dem Lug; 4) 5 Ruthen Wiesen in der Pfingstwiese; a) 5 Ruthen Wiesgarten; 6) 5 Ruth. Wiesen in den kleinen Hainwiesen; 7) 6 Ruth. Gemeindsland) sämmtlich in Erbstädter Gemarkung gelegen,, den 9. März d. I., Vormittags 10 Uhr, in loco Erbstadt, öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Windecken den 14. Jan. 1825.
Kurhe>sisches Justizamt.
7. Erbstadt. Ausgeklagter Schulden halber sol- fenabem Bernhard "Waitz zu Erbstadt-, der Rechte des Hypothekars vorbehaltlich, nächste-