Hanau. — Donnerstag, den 24- Februar 1325.
Kurfürstliche Ernennungen.
Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben den, bei dem Obergerichte für die Provinz Nieherbessen - stehenden, Kalkulaturassistenten Henuius zum Kalkulator, und v
den Repositarassistenten Kastenbein dabei zum Re- positar allergnädigst ernannt,
dem bisherigen Kreisamtsreferendar von Lickten- berg allhier die getretene Dienstentlassung allergna- digst zugestanden, und
den, zum Posimeistergchülfen in Carlshafen mit der Hoffnung zur Nachfolge vorgeschlagenen, Friedrich Vejch die allerhöchste Bestätigung ertheilt.
<Tc. königl. Hoheit der Kurfürst haben dem Hof- jagermcister v. Baumbach, so wie dem Viccobcrstall- meister von der Malsbnrg den Rang in der zweiten Abtheilung der zweiten Klasse der Rangordnung al- scrgnadigst ertheilt, und
den Gutsbesitzer v. Eschwege zu Ncichensachscn zum Titularkainmerherrn all ergiebigst ernannt..
Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben dem, zu ber- erledigten Pfarrerstelle in Kleinvach präsen- tirten, Diakonus Rommel zu Allendorf die allcrgnä- digste Bestätigung ertheilt.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
t. Die Besitzer von Ländereien, worauf sich ^äu- me, Hecken und Sträuche befinden, werden h
durch wiederholt auf die bestehenden Verordnungen, wonach die Bäume und Hecken jedes Jähr, vor dem Ende deS MonatS März, von denRau- pennestern, bei Vermeidung einer Strafe von vier Kreuzer für jedes von dergleichen Nestern, das spater bei den, von den Polizeibehörden an- zusteileuden, Visitationen entdeckt wird, zu reinigen sind7 mit Hinweisung auf die, in der land- wirchschastlichen Zeitung für Kurbessen, Jahrgang 1823 S. 71 Nr. 23 angegebenen Mittel gegen Obstbaumraupen, aufmerksam gemacht, die Polizeidicner und Flurschützen aber angewiesen, streng auf die Befolgung dieser Vorschrift zu sehen , und die Ucbertreter den Behörden zur Bestrafung anzuzeigen. Hanau den 8. Febr. 1825.
Kurf. Hess. Regierung daselbst.
Erledigung von Pfarrer- und Schullehrer- stellen.
1. Die Stelle eines Schullehrergehülfen an Mar- kobel, mit welcher, neben freier Wohnung, zwei Klaftern Brennholz, der Benutzung von verschiedenen Immobilien, welche zu 42 Gulden angeschlagen wird, eine baare Besoldung von 50 Gulden jährlich verbunden ist, ist erledigt. Geeignete Bewerber um diese Stelle haben sich binunt 6 Wochen bei hiesigem kurfürstlichem Kreisamte und bei dem zeitigen Pfarrer in Marköbel zu melden. Hanau den 11. Febr. 1^25.
Kurfürstl. Kreisamt hierselbst.
Eöfter.