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Hanau. Donnerstag, den 24- Februar 1325.

Kurfürstliche Ernennungen.

Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben den, bei dem Obergerichte für die Provinz Nieherbessen - stehenden, Kalkulaturassistenten Henuius zum Kal­kulator, und v

den Repositarassistenten Kastenbein dabei zum Re- positar allergnädigst ernannt,

dem bisherigen Kreisamtsreferendar von Lickten- berg allhier die getretene Dienstentlassung allergna- digst zugestanden, und

den, zum Posimeistergchülfen in Carlshafen mit der Hoffnung zur Nachfolge vorgeschlagenen, Fried­rich Vejch die allerhöchste Bestätigung ertheilt.

<Tc. königl. Hoheit der Kurfürst haben dem Hof- jagermcister v. Baumbach, so wie dem Viccobcrstall- meister von der Malsbnrg den Rang in der zweiten Abtheilung der zweiten Klasse der Rangordnung al- scrgnadigst ertheilt, und

den Gutsbesitzer v. Eschwege zu Ncichensachscn zum Titularkainmerherrn all ergiebigst ernannt..

Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben dem, zu ber- erledigten Pfarrerstelle in Kleinvach präsen- tirten, Diakonus Rommel zu Allendorf die allcrgnä- digste Bestätigung ertheilt.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

t. Die Besitzer von Ländereien, worauf sich ^äu- me, Hecken und Sträuche befinden, werden h

durch wiederholt auf die bestehenden Verordnun­gen, wonach die Bäume und Hecken jedes Jähr, vor dem Ende deS MonatS März, von denRau- pennestern, bei Vermeidung einer Strafe von vier Kreuzer für jedes von dergleichen Nestern, das spater bei den, von den Polizeibehörden an- zusteileuden, Visitationen entdeckt wird, zu reini­gen sind7 mit Hinweisung auf die, in der land- wirchschastlichen Zeitung für Kurbessen, Jahr­gang 1823 S. 71 Nr. 23 angegebenen Mittel gegen Obstbaumraupen, aufmerksam gemacht, die Polizeidicner und Flurschützen aber angewiesen, streng auf die Befolgung dieser Vorschrift zu se­hen , und die Ucbertreter den Behörden zur Be­strafung anzuzeigen. Hanau den 8. Febr. 1825.

Kurf. Hess. Regierung daselbst.

Erledigung von Pfarrer- und Schullehrer- stellen.

1. Die Stelle eines Schullehrergehülfen an Mar- kobel, mit welcher, neben freier Wohnung, zwei Klaftern Brennholz, der Benutzung von verschie­denen Immobilien, welche zu 42 Gulden ange­schlagen wird, eine baare Besoldung von 50 Gul­den jährlich verbunden ist, ist erledigt. Geeigne­te Bewerber um diese Stelle haben sich binunt 6 Wochen bei hiesigem kurfürstlichem Kreisamte und bei dem zeitigen Pfarrer in Marköbel zu melden. Hanau den 11. Febr. 1^25.

Kurfürstl. Kreisamt hierselbst.

Eöfter.