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Auszuleihende Kapitalien.

t 150 fl. Kuratelgelder gegen gerichtliche Hypo­thek. Bei der Erpedition das Nähere.

Todesanzeigen.

1, Am 14. dieses, Morgens um 10 Uhr, entschlief zu einem bessern Leben unsere Mutter und resp. Schwiegermutter, Katharine Seelig, geb. Schmidt, meinem Alter von 66 Jahren, nach einem 14 tägi- gen Krankenlager an Altersschwäche. Indem wir diesen Todesfall allen unsern Freunden und Ver­wandten zur Anzeige bringen, ersuchen wir sie, uns mit Beileidsbezeugungen zu verschonen und empfehlen uns und unsere Kinder zu fernerer Freundschaft und Wohlgewogenheit. Hanau den 18. Jan. 1825.

Christian Grobe, Tochtermann. Margarethe Grobe, geb. Seelig.

Vermischte Anzeigen.

1, Eine Hypothek von 2000 fl. in hiesiger Stadt, wovon die Zinsen mit 5 pCt. richtig bezahlt wer­den, ist zu cediren. Die Erpedition sagt von Wem.

2. Alle Eigenthümer der mir zur Reparatur üb'er- gebenen Uhren, benachrichtige ich hiermit, daß ich dieselben wegen anhaltender Kränklichkeit und heranrückendem Alter zu repariren nicht im Stan­de bin. Ich fordere desfalls die Eigenthümer die­ser Uhren auf, sich binnen 14 Tagen bei mir zu melden, indem ich später für entstehende allen- fallsige Nachtheile nicht verantwortlich seyn kann. Schlächtern den 5. Jan. 1825.

J. Freund, Uhrmacher.

3. 3 Vrtl 21 Rthn., 3 Vrtl. 12z Rthn., 1 Vrtsi 3 Rthn Ackerland, sind aus der Hand zu verkau­fen oder auf ein Jahr zu verzinsen bei

J. Schröppel, Hafnermeister. '

4. Bei Unterzeichnetem sind alle Sorten Ballperük- ken zu verleihen.

C. Schäffer jun. Perückenmacher^ wohnhaft an der Aepfelpumpe.

5. Unterzeichneter wollte nicht verfehlen, seine schon bekannte Ballgarderobe nebst Larven in beste Em­pfehlung zu bringen. Dieselbe ist mit einer grossen Auswahl ganz neuer und schöner Masken vermehrt worden und nach Auswahl derselben ' billig zu verleihen. Joh. Chr. Kreiß , wohühaft in.der Krenzgasse.

6. Da Herr I. L. Köhler von heute an sich nicht mehr als Gehülfe jn meiner Steindruckerei befin­det, so bringe ich dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß, und bitte alle diejenigen, welche seit­her durch denselben mich mit Aufträgen beehrten, sich nun gütigst an mich selbst zu wenden. Hanau den 17. Jan. 1825.

C. W. Wörishoffer.

7. Ich verbinde hiermit die Anzeige, daß ohne mei­ne und meiner Frau Genehmigung, oder ein« schriftliche Anweisung von mir, nichts geborgt wird, da ich für keine Zahlung auf eine andere Art gut bin. Hanau den 19. Jan. 1825. ;

C. W. Wörishoffer.

8. Alle diejenigen, welche noch Loose von der Aus­spielung des ehemaligen Gasthauses zum Kurfür­sten von Hessen in der Vorstadt besitzen, mögen sich, um eine Abrede zu treffen, Donnerstag den 27. dieses, Abends 7 Uhr, in dem Gasthause zum schwarzen Roß bei Herrn Stein dahier einfinden.

9. Ballkleider, Federn und Blumen sind zu ver­leihen und Masken um billgen Preis zu verkau­fen. Friedrich Kratzsch.

10. Meine schon bekannten Ballkleider sind zu bett billigsten Preisen zu verleihen.

P. Lieber in der Glockengüsse.

11. Indem ich mich einem verehrten Publikum in Verfertigung aller Arten Sattler - und Tapezier- arbeiten wiederholt empfehle, verbinde ich hier­mit die Anzeige, daß neue und auch schon ge­brauchte Möbeln bei mir billigen Preises zu ver- miethen und zu verkaufen stehen. Hanau den 18» Januar 1825.

Philipp Zeuner in der Vorstadt.

Steckbriefe.

1. In der Nacht vom 19. bis zum 20. d. M. sind Räuber in die Wohnung der Wittwe des verstorbenen Ackermanns Johannes Most zu Ober- haun, mittelst Aushebung eines Fensters, über die Hinterthüre des Hauses eingebrochen, und haben neben tödtlicher Verwundung der gedachten Witt­we, deren 40jährigen Sohn, Wilhelm Most, . durch Kopf- und Brustwunden so arg mißhan­delt, daß derselbe 26 Stunden darauf verstorben ist. Die Raubmörder haben blos aus einem un­verschlossenen Küchenschrank einen erzenen Tiegel mit 3 Füssen, davon der rechte derselben mit Ei­sen geflickt gewesen, drei Scheiben ausgelassenes Hammelsfett, zwei Loth Pfeffer, und eine Art mit einem kurzen Stiel, der mit einem Radnagel in derselben statt des Keils befestiget ist, entwen­det. Indem dieser Raubmord zur öffentlichen Kunde hierdurch gebracht wird, werden alle Ju­stiz- und Polizeibehörden sub oblatiorie ad reci- - xroca ersucht', die, dieses Raubmordes allenfalls