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dürften, so macht doch die Fassung dieses Para­graphen eine solche Auslegung nicht nothwendig. Da es jedoch der zu führenden Aufsicht wegen räth- lich ist, daß inländische Unterkollektoren in der Regel nur von inländischen Hauptkollektoren ihren Bedarf an doofen inländischer Lotterien beziehen, so wird zufolge höherer Ermächtigung hierdurch zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung be­kannt gemacht, daß inländischen, mit einem Po- lizcierlaubnißscheine versehenen Unterkollektoren nur ausnahmsweise verstattet werden könne, ih­re Loose inländischer Lotterien von einem im Aus­land wohnenden Hauptkollektor zu beziehen, in welchen Fällen dieselben mit einer besonderen Dispensation von der Lotteriedirektion versehen seyn müssen.— Sodann ist die Vorschrift des fünf­ten Paragraphen des erwähnten Ministerialans- schrcibens'dahin erläutert worden, daß bei beson­deren Verhinderungen der Kollektoren es anrei­chend sey, wenn dieselben,den Interessenten volle acht Tage vor der Ziehung das Eruenerungsloos einhändigen, sowie in Ansehung des sechszehnten Paragraphen, daß die Dauer der Bürgschaft der Hauptkollektoren sich jederzeit nach den näheren Bestimmungen richte, welche deshalb in dem Lot­terieplan genehmigt worden sind. Hanau den 18. Dez. 1824.

Kurfürstl. Hess. Lotteriedirektion das.

3. Mittwoch den 12. dieses, des Vormittags 9 Uhr, sollen auf dem herrschaftlichen Hirzbacher Hofguthe bei Marköbel, 50 Zentner Heu, 30 Zentner Grummet, 1 Fruchtfegmühle, 70 Achtel Kartoffeln, 6 Achtel Wicken, 2 Achtel Erbsen, 1 eiserne Mehlwaage, verschiedene Tische und Kleiderschränke, 3 grosse zinnerne Schüsseln, 12 Stück ditto Teller, 3 eiserne Kroppen, 1 kupfer­ner Waschkeffel, 3 Pferde, 2 Kühe, 3 Rinder, 9 Schweine, und sonstige Oekonomie rc. Geräth- schaften, öffentlich an den Meistbietenden, gegen gleich baare Zahlung verkauft werden, welches a»durch zu Jedermanns Wissen bekannt gemacht wird. Windecken am 3. Jan. 1825.

Kurfürstl. Renterei. B vd e.

4, In Gemäßheit eines hohen Beschlusses des kur­fürstlichen Finanzmiursteriums vom 16. Juli d. I., sollen die beiden, vormals zum Lehrhofe gehörig gewesenen, in der Niederrodenbacher Terminei gelegenen, herrschaftlichen Wiesen, die Erlen- Huschwiese von 64 Morgen 2 Vrtl. 11 Rthn., und die Rubbaukswicsc von 8 Mrgn. 2 Vrtl. 36 Rthn. 66 Fuß, öffentlich an den Meistbietenden, und zwar sowohl im Ganzen, als nach bereits in Riß gelegten Parzellen ausgeboten, und hierzu ein abermaliger Termin auf Montag den 7. Febr. k. J., Morgens 10 Uhr, im hiesigen Finanzkam­merlokal abgehalten werden. Allen denjenigen, welche zu einem solchen Crbbestande Lust tragen,

und sich wegen des dazu erforderlichen Vermögens gebörig ausweisen können, wird dieses mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Bedingungen dieser Vererbleihllng in dem Termine vernommen, aber auch vorher in der Finanzkammerregistratur eingesehen werden können. Hanau den 28. Dez. 1824.

Kurfürstl. Finanzkammer der Provinz Hanau. S ch ö n h a l s.

vt. König.

Gerichtliche Bekanntmachungen.

1. Alle diejenigen, welche dem verstorbenen Amt­mann Eskuche zu Bieder etwa Gelder oder Sa­chen von Geldeswerth zur gerichtlichen Hinterle­gung übergeben haben sollten, ohne den orduungs- mächgen Hinterlegungsschein erhalten, oder im Falle bereits verfügter Herausgabe ohne die hin­terlegten Gegenstände zurück erhalten zu haben, werden in Gemäßheit des §. 27. der Depositenord­nung vom 29. September v. I., hiermit aufge- fordert, ihre deshalbigen Ansprüche so gewiß bin­nen drei Monaten, vom Tage der ersten öffcütli- chc» Bekanntmachung dieses, an, bei der unter­zeichneten Gerichtsstelle anzuzeigen, und gehörig zu begründen, als anders zu gewärtigen, daß nach Ablauf dieser Frist, die vom gedachten Amt­mann der Depositalverwaltung wegen gestellte Kaution an dessen Erben zurückgegeben werden wird. Gegeben Hanau den 8. Dez. 1824.

Kurfürstl. Obergericht der Provinz Hanau.

v. Motz.

vt. Völcker.

2. H anau. Es soll die Behausung des Fähnrich Stapfers Wittwe, geb. Fleck, in hiesiger Neu­stadt, in der Langengasse, neben Schuhmacher Heydt, und auf dem Schweinmarkt, neben Oeko- nom Schuckhard gelegen, Freitag den 7. Jan. kommenden Jahres, Nachmittags 3 Uhr, auf Anrufen des ersten hypothekarischen Gläubigers, an den Meistbietenden verkauft werde». Hanau den 6. Dezember 1824. z

Kurfürstl. Landgericht.

3. Hanau. Zur Berichtigung einer von der Pfar- rcrwittwenkasse aufgekündigten Hypothek sollen des Johannes Stautz Tochter, Johannes Jüngers Ehe­frau , welche mit ihrem Manne nach Brasilien ausgewandert, folgende Immobilien in hiesiger Feldgemarkung gelegen: 4) 1 Mrgn. 15 Ruthen Acker im neuen Feld, in der Gew. Nro. 15, ne­ben Wilhelm Stautz; 2) 3 Vrtl. 20 Ruth, allda, in der.Gewand Nro. 5, neben Wilhelm Eyfert und Andreas,Häuser, in termino den 28. Jan. k. I., vor unterzeichneter Gerichtsstelle öffentlich meistbietend verkauft werden. Hanau am 17. De­zember 1824. Kurfürstliches Landgericht.