Hanau. — Donnerstag, den 16^ Dezember 1824
Kurfürstliche Ernennungen.
Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben d?m Kaffengehülfen, Rentcreiassistenten der NentcreiBü- cherthal, Ludwig Schüler, das Prädikat „Renfmei- ster" allergnädigst ertheilt.
Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben dem ausserordentlichen Pfarrer Dieterich zu Cassel die erledigte , Pfarrerstelle in Trendelburg allergnädigst übertragen.
Seme königliche Hoheit der Kurfürst haben den Kandidaten der Staatswissenschaften, Volmar von Cassel, zum Referendar bei der Regierung für die Provinz Niederhessen allergnädigst ernannt.
Allgemeine Verfügungen der Oberbekörden.
1. Vermittelst Auszugs aus dem Protokolle des kurfürstlichen Finanzministeriums vom 22. v. M., No. 5859 ist nunmehr die Ausfuhr des alten Ei- tzns, Kupfers und Messings aus der Provinz Hanau gänzlich freigegeben, und zugleich die kur- surstlrche ^.bcrberg- und SalzErksdirektion ermächtigt worden, die Einbringung des fremden weicheren und gewalzten Eisens für Schlosser und Mbnkanten, dispensationsweise zu gestatten.
m?n dieses hierdurch zur öffentlichen Kennr- . " ^ bringt, fugt man zugleich die Bemerkung Hin- baß es den Gewerbtreibenden überlassen bleibt, ihre Gesuche,um Dispensationen entweder bei dem
Lizentamte ihres Wohnortes zur Weiterbeförderung an die Oberlizentinspektion und die genannte kurfürstliche Oberberg - und Salzwerksdirektion, oder bei Letzterer unmittelbar einzureichen. Hanau am 3. Dez. 1824.
Kurfürstl. Finanzkammer der Provinz Hanam Schönhals/
vt. König.
2. Da durch einen Beschluß des kurfürstlichen Staats- ministeriums vom 3. d. M., das von den Schülern des hiesigen Gymnasiums vom 1. Januar k. I. an zu entrichtende Schulgeld mit allerhöchster Genehmigung dergestallt bestimmt worden ist, daß von einem jeden Schüler in der ersten Klasse dreissig Gulden, in der zweitenKlasse zwanzig sieben Gulden, in der dritten Klaffe zwanzig vier Gulden, in der vierten Klaffe achtzehn Gulden an die Kasse des Gymnasiums jährlich zu erlegen sind, so wird dieses hierdurch mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß dieses Schulgeld binnen dem Laufe des ersten Monates eines jeden Vierteljahrs, jedesmal zum vierten Theil an denRechnungsführer der erwähnten Kasse zu entrichten sey. Hanau den 30. Nov. 1824. Aus kurfürstl. Regierung das.
3. Da mittelst Beschlusses des kurfürstlichen Finanzministeriums vom 19. v. M. Nr. 5786 die abgabenfreie Ausfuhr der e n t h a a r t e n Hasenfette gestattet worden ist, so wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Hanau den 3. Dez, 1824.
Kurfürstl. Finanzkammer der Provinz Hanau. Schönhals.
vt. König.