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Woche Matt

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Provinz H a n n u.

Hanau. Donnerstag/ den 25^ November 1824

Kurfürstliche Ernennungen.

Seine königl. Hoheit der Kurfürst haben den bis­her den Dienst des Kastellans in Wilhelmshöhe ver­sehen habenden Hoflakaien Adam Jung nunmehr wirklich zum Kastellan daselbst, und

den bisherigen Hoflakai Christian Schulz zum Burggrafen in Philippsruhe allergnadigst ernannt.

Seine königl. Hoheit der Kurfürst haben dem aus- serordentlichen Prediger Rockwitz zu Melsungen die evangelische Pfarrerstelle in Fritzlar, sowie

dem Pfarrergehülfen Dömich zu Carlshafen die er­ledigte Pfarrerstelle in Helmarshansen, Klaffe Trcn- delburg, allergnadigst übertragen,

den bisher in Wilhelmshöhe gestandenen Polizei­kommissar Bücking in dieser Eigenschaft nach Caffel, sowie

den bisher in Oberkaufnngcn gestandenen Polizei- kommissar Coch in derselben Eigenschaft «ach Fulda huldreichst versetzt-

den Rechtskandidaten Scheffer in Caffel zum Re­ferendar bei dem Generalauditorate,

den Auskultanten Wilhelm Giller bei dem Land­gericht jtt Marburg zum Amtsaktuar in Allendorf allergnadigst ernannt, und

die erledigte Laudbereiterstelle in Schcnklengsfeld dem bisherigen Gehülfen George Röse übertragen.

Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben dem zum Buchhalter und Vorstand der Probatur des Oberhofmarschallamtes provisvrisc'. bestellten Jakob Brehmann, so wie

die, bei die Kalkulatur provisorisch bestellten Ludwig Bauer und David Christian Große, und

den, zum überkompletten Kanzlisten provisorisch bestellten Wilhelm Zöllner nunmehr definitiv dabei allergnädigst angestellt.

Der bisherige Kastellthorschlieffer Kirchhof ist zum Kasernenaufsichter ernannt.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Nachdem von Seite des knrfürstl. Staatsmini- fterii unterm 13. d. in Folge allerhöchster Geneh­migung verordnet worden, daß zur Erlangung des Armenrechts in Prozeßsachen und beziehungs­weise eines freien Anwaltes für Inländer,

1) in den Provinzhauptstadten nebst Rinteln durch den Bürgermeister nach vorgängig von dem betreffenden Polizei- oder Quartierkom­missar eingezogener Erkündignng, an andern Orten aber durch den Ortsvorstand gemein­schaftlich mit dem Pfarrer der Gemeinde, ei­ne den Zweck angehende, genaue Bescheini­gung über die Vermögens-, Nahrungs- und sonst dabei in Betracht kommenden Familien- verhültnissc der Parthei ausgestellt, und die­ser Bescheinigung.

2) Von dem Untergerichte des Wohnorts der Parthei, die Bemerkung der aus dem Hypo- thekenbnche, den Vormundschafts - und der­gleichen Akten, ersichtlichen, oder sonst in