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Hanau

Donnerstag, den 4- November 1824.

Kurfürstliche Ernennungen.

Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben dem zu der erledigten Pfarrei Altenburschla mit dem Vi- kariate Heldra, Klasse Eschwege, präsentirten, aus- serordentlichcn Prediger Pfaff in Witzenhausen die allerhöchste Bestätigung ertheilt, und

den Graveur Carl Lieber allhier zum Hofgraveur hierselbst allergnädigst ernannt.

Erledigung von Pfarrer- und Schullehrer- stellen.

1. Die katholische Pfarrerstelle zu Großauheim, im Kreise Hanau, ist durch den Tod des gewesenen dasigen Pfarrers Braun erledigt. Mit derselben ist ausser freier Wohnung folgender Gehalt verbun­den:

1) ») an ständiger Geldbesoldung 30 fl.,

b) für gestiftete Jahrtäge aus der Großauhei- mer Kirchenkasse 67 fl.,

2) an Sackfallenden Früchten rc.:

a) sogenanntes Frohndfasteukorn 2 Mltr.,

b) ferner an Korn 24 Mltr.,

c) an Welschkorn 2 Mltr.,

d) an Stroh 2 Fuder,

e) an Kappeskraut 300 Häupter;

3) statt 4 Ohm 4 Viertel Wein 80 fl.,

4) für Brennholz 60 fl.,

5) die Benutzung von ungefähr 78 Morgen Ak- kerland und Wiesen in der Großauheimer Ge- marknng,

6) den Blut- und Heuzehnten allda, in einem ungefähren Werth von 26 fl.,

7) an Ostereier im Werth von ungefähr 8 fl.

8) der freie Viehtrieb, unb

9) Accidenzien ungefähr 80 fl.

Dieses wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß Bewerbungsgesuche binnen 6 Wochen bei un­terzeichneter Stelle einzureichen seyen. Hanau den 28. Okt. 1824.

Kurfürstl. Regierung der Provinz das.

'2. Durch die Versetzung des bisherigen Pfarrers ist die zweite evangelische Pfarrstelle zu Gcluhausen erledigt. Die damit verbundene Besoldung besteht ausser freier Wohnung

a) in 123 fl. 40 kr. Geld,

b) 14 Achteln Zehntfrucht,

c) einem Fuder Roggenstroh,

d) 4 Ohm und 4 Viertel Wein,

e) 8 Klaftern Holz, welches frei in den Hof geliefert wird,

f) der Benutzung von Grundstücken, welche nach der Angabe des abgegangenen Predigers jährlich zu 70 fl., und

g) in der Beziehung der herkömmlichen Acciden­zien, welche jährlich zu 75 fl. in Anschlag zu bringen sind.

In Gemäßheit bestehender Verordnung wird dieses mit dem Anhang öffentlich bekannt gemacht, daß der künftige zweite Prediger in Gelnhgusen auch neben der Aufsicht über die dasigen Schulen einigen Unterricht in der Religion übertragen be­kommen, und daß die Bewerbungsgesuche binnen