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Provinz Hanau.

Hanau. Donnerstag, den 50- September 1824

Kurfürstliche Ernennungen.

Seine königl. Hoheit der Kurfürst haben den, bei der Finanzkammer für die Provinz Niederhessen ste­henden, Repositargehülfen, Regisirator Konrad Viehmann, zum Repositar allergnäd-igst bestellt, und dem, bei der Finanzkammer für die Provinz Ober­hessen stehenden, Repositargehülfen Kanngießer zu­gleich die erledigte Fruchtmagazinsverwalterstelle in Marburg huldreichst übertragen.

Der Doktor Nothnagel in Herleshausen ist zum Awtswundarzte für die Aemter Netra und Bischhau- sen allergnädigst ernannt.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Alle diejenigen in dem hiesigen Polizeikommissi­onsbezirke, welche eine Unterkollektur zum Ab­sätze sowohl in- als ausländischer Lotterieloose führen wollen, werden hiermit mit Hinweisung auf das Ausschreiben kurfürstlichen Staatsministe- riums vom 8. Mai d. J. erinnert, annoch binnen 14 Tagen bei kurfürstlicher Polizeikommission die Anzeige zu machen, und den Erlaubnißschein dazu auszuwirken, sonsten aber zu gewärtigen, daß sie wegen verordnungswidrigen Betriebs dieses Ge­schäfts, nach Maßgabe des erwähnten Ausschrei­bens zur Strafe gezogen werden. Hanau den 14. Sept. 1824. Kurfürstl. Pölizcidirektion.

Neu Hof.

2. Da durch ein sich auf eine allerhöchste Ent- schliessuug gründendes Reskript des kurfürstlichen Ministeriums des Innern alle und jede Reposi- tur-, Erpeditions -, Abschrifts- und Pedellenge­bühren bei den Kreisämtern von dem 1. k. M. an abgeschafft worden sind, so wird dieses hiermit zur allgemeinen Kunde gebracht. Hanau den 18. Sept. 1824.

Kurfürstl. Regierung der Provinz das.

Besondere Bekanntmachungen der Vermal- tungs; und Finanz behörden.

1. Die mit dem Ende dieses Jahres ablaufende bis­herige Pachtung der Marktschifffahrt auf dem Maine, von Hanau nach Frankfurt und zurück, soll Sonnabend den 9. Okt. l. I., Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Finanzkammerlokale wiederum auf 9 oder 12 Jahre öffentlich an den 'Meistbie­tenden ausgeboten werden, und wird dieses hier­durch mit der Bemerkung bekannt gemacht, daß die Bedingungen vor dem Termine bei der Regi­stratur der unterzeichneten Stelle eingesehen wer­den können. Hanau den 17. Sept. 1824.

Kurfürstl. Fiuanzkammcr der Provinz Hanau. Schönhals.

vt.. König.

2. Die Lieferung des für den bevorstehenden Winter zum Althanauer Laterncnbrand erforderlichen Oels soll Samstag den 2. k. M., Nachmittags um 3 Uhr, in dem Städtischen Hause in der Bangerts-