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Hanau. Donnerstag, den 23* September 1824.

Kurfürstliche Ernennungen.

Der Lizentkontrolleur Werner in Carlshafen, ist nunmehr zum Lizentkontrolleur in Marburg allergnä- digst ernannt.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Es ist vorgeschrieben, daß die Strassen Zu kei­ner Zeit durch Fuhrwesen versperrt, und das Fuhrwerk mit der Anspann, ohne daß jemand da­bei ist, nicht stehen gelassen, ferner, daß bei Nacht­zeit die Wagen, Karren und dergleichen, wenn sie nicht anders untergebracht werden können, ganz nahe an die Häuser geschoben, die Deich­seln zurückgelegt, und eine brennende Laterne da­bei gehalten werden soll. Alle Kontraventionen sind mit namhafter Strafe bedrohet. Da man aber gleichwohl hat wabrnehmen müssen , daß die­se Vorschriften nicht allenthalben mehr beobachtet werden, so findet man sich veranlaßt, solche in Er­innerung zu bringen, und vor der bestimmten Stra­fe, mit welcher jeder der dagegen handelt, belegt werden wird, nochmals zu warnen. Hanau den 3. Sept. 1824.

Kurfürstl. Polizeidirektion. N e u h o f.

2. Alle diejenigen in dem hiesigen Polizeikommissi­onsbezirke, welche eine Unterkollektur zum Ab­sätze sowohl in- als ausländischer Lottcrieloose führen wollen , werden hiermit mit Hinweisung auf das Ausschreiben kurfürstlichen Staatsministe­

riums vom 8. Mai d. J. erinnert, annoch binnen 14 Tagen bei kurfürstlicher Polizeikommission die Anzeige zu machen, und den Erlaubnißschein dazu auszuwirken, sonsten aber zu gewärtigen, daß sie wegen verordnungswidrigen Betriebs dieses Ge­schäfts, nach Maßgabe des erwähnten Ansschrei- bens zur Strafe gezogen werden. Hanau den 14. Sept. 1824. - Kurfürstl. Polizeidirektion.

Neuhof.

3. Da durch ein sich auf eine allerhöchste Ent- schliessung gründendes Reskript des kurfürstlichen Ministeriums des Innern alle und jede Reposi- tur-, Erpeditions-, Abschrifts- und Pcdellenge- bühren bei den Kreisämtern von dem 1. k. M. an abgeschafft worden sind, so wird dieses hiermit zur allgemeinen Kunde gebracht. Hanau den 18. Sept. 1824.

Kurfürstl. Regierung der Provinz das.

Besondere Bekanntmachungen der Verwalr tungs r und Finanzbehörden.

1. Höherm Auftrage zufolge, wollen wir mit Be­ziehung auf die früheren Bekanntmachungen vom 10. Okt. V.J. und 16. April d. I. die inländischen Bewerber um die Amtswundarztstelle zu Oberaula hiesigen Kreises, zur Meldurrg bei den unterzeich­neten Behörden binnen 4 Wochen mit der Bemer­kung einladen, daß der fire Gehalt dieser Stelle vorläufig auf 50 Rtblr. jährlich vom kurfürstlichen Ministerio der innern Angelegenheiten bestimmt