Hanau.— Donnerstag, den 9— September 1824*
Kurfürstliche Ernennungen.
Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben in der Gensdarmerie den Premierlieutenant Sabatzky zum Rittmeister und den Sekondlieutenant Renner zum Premierlieutenant allergnädigst zu befördern; sodann aber den bisher im ersten Husarenregiment gestandenen Premierlieutenant Brack zur Gensdarmerie zu versetzen geruht.
Ferner sind in der Gensdarmerie der Major Bödicker als Provinzkommandant nach Fulda, der Rittmeister Rössel in gleicher Eigenschaft nach Marburg transferirt, und der Premierlieutenant Brack als Distriktskommandant zu Schmalkalden stationirt worden. _________
Der bisher bei der Gegenschreiberei des Generalkriegsdepartements gestandene Kalkulator Dieckmann ist zum Brigadekriegskommissar für die in der Residenz und "der Provinz Niederhessen statiouirten Truppen, dagegen
der bisherige Brigadekriegskommissariatsgehülfe Schmelz zum Kalkulator bei der Gegenschreiberei des gedachten Departements, und an dessen Stelle
der im dritten Linieninfanterieregiment gestandene Regüneutsschreiber Paul zum Brigadekriegökowmis- sanatsgehülfe allexgnädigst ernannt worden.
Seine königl. Hoheit der Kurfürst haben den Professor Dr. Herold in Marburg zum Direktor des zookogiMen Instituts, mit Uebertragung der Vorlesungen über die gesammte Thierkunde, allergnädigst bestellt, und
dem vormals bei dem Geheimenkabinet gestandenen Archivar Müller die bei der Regierung für die Provinz Hanau erledigte Kanzlistenstelle allcrgnL, digst übertragen..
Dem Doktor Moritz Mombert in Cassel ist die Erlaubniß zur Ausübung der Arzneiwissenschaft in Wanfried allergnädigst ertheilt.
Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben dem bisher bei dem Kadettenkorps gestandenen Hofmeister und Lehrer, Dr. der Philosophie, Karl Hoffmann zu Eassel, die erledigte zweite Predigerstelle inHom- berg allergnädigst verliehen, so wie
der Uebertragung der Pfarrei Schwebda an den Pfarrer Lappe zu Altenburschla, und
dem, zum Assessor mit Stimme bei der Justizkanzlei in Meerholz vorgeschlagenen, Rechtskandidaten Emmerich ausBirstein die allergnädigste Bestätigung ertheilt.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Nachdem bei kurfürstlichem Staatsministerium auf die Anfrage: ob durch' den §. 1 der Verordnung vom 14. August 1818, die Pachtprozesse betreffend, die Bestimmungen im §. 1 der Hanau i- schewKoutraktenorvnur.g vom>24. Sept 1754 und im §. 5. Tit. V. der Hananischen Untergerichts- ordnung, wegen der Nothwendigkeit der gerichtlichen Anzeige und Bestätigung der Pachtverträge über geschlossene ober ganze Güter, aufgehoben seyen? unterm 27. v. M. der Beschluß erfolgt ist,