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Hanau. Donnerstag, den 9 September 1824*

Kurfürstliche Ernennungen.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben in der Gensdarmerie den Premierlieutenant Sabatzky zum Rittmeister und den Sekondlieutenant Renner zum Premierlieutenant allergnädigst zu befördern; sodann aber den bisher im ersten Husarenregiment gestande­nen Premierlieutenant Brack zur Gensdarmerie zu versetzen geruht.

Ferner sind in der Gensdarmerie der Major Bö­dicker als Provinzkommandant nach Fulda, der Rittmeister Rössel in gleicher Eigenschaft nach Mar­burg transferirt, und der Premierlieutenant Brack als Distriktskommandant zu Schmalkalden stationirt worden. _________

Der bisher bei der Gegenschreiberei des General­kriegsdepartements gestandene Kalkulator Dieckmann ist zum Brigadekriegskommissar für die in der Re­sidenz und "der Provinz Niederhessen statiouirten Truppen, dagegen

der bisherige Brigadekriegskommissariatsgehülfe Schmelz zum Kalkulator bei der Gegenschreiberei des gedachten Departements, und an dessen Stelle

der im dritten Linieninfanterieregiment gestandene Regüneutsschreiber Paul zum Brigadekriegökowmis- sanatsgehülfe allexgnädigst ernannt worden.

Seine königl. Hoheit der Kurfürst haben den Pro­fessor Dr. Herold in Marburg zum Direktor des zookogiMen Instituts, mit Uebertragung der Vorle­sungen über die gesammte Thierkunde, allergnädigst bestellt, und

dem vormals bei dem Geheimenkabinet gestande­nen Archivar Müller die bei der Regierung für die Provinz Hanau erledigte Kanzlistenstelle allcrgnL, digst übertragen..

Dem Doktor Moritz Mombert in Cassel ist die Er­laubniß zur Ausübung der Arzneiwissenschaft in Wanfried allergnädigst ertheilt.

Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben dem bisher bei dem Kadettenkorps gestandenen Hofmeister und Lehrer, Dr. der Philosophie, Karl Hoffmann zu Eassel, die erledigte zweite Predigerstelle inHom- berg allergnädigst verliehen, so wie

der Uebertragung der Pfarrei Schwebda an den Pfarrer Lappe zu Altenburschla, und

dem, zum Assessor mit Stimme bei der Justizkanz­lei in Meerholz vorgeschlagenen, Rechtskandidaten Emmerich ausBirstein die allergnädigste Bestätigung ertheilt.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Nachdem bei kurfürstlichem Staatsministerium auf die Anfrage: ob durch' den §. 1 der Verord­nung vom 14. August 1818, die Pachtprozesse be­treffend, die Bestimmungen im §. 1 der Hanau i- schewKoutraktenorvnur.g vom>24. Sept 1754 und im §. 5. Tit. V. der Hananischen Untergerichts- ordnung, wegen der Nothwendigkeit der gericht­lichen Anzeige und Bestätigung der Pachtverträge über geschlossene ober ganze Güter, aufgehoben seyen? unterm 27. v. M. der Beschluß erfolgt ist,