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6. Es ist vor einigen Tagen ein Stück Elfenbein , in Form eines Fingers, verloren warben. Der redliche Finder wird ersucht, solches gegen eine angemessene Belohnung an den in der Expedition zu erfragenden Eigenthümer abzugeben.
7. Am verflossenen Freitag Abend ist am Main ein weisser Jagdhund, braun behängt, am rechten Ohr eine frische Wunde vom Wurm, entlaufen. Der Inhaber desselben wird ersucht, solchen gegen eine angemessene Belohnung an Herrn Stöcklein am Main abzuliefern.
& Ich habe mich entschlossen, jungen Frauenzimmern in feinen Handarbeiten Unterricht zu geben ; ich bitte daher hochzuverehrende Eltern, mir ihre Töchter anzuvertrauen, und die Versicherung zu genehmigen, daß ich ihren Forderungen zu enb sprechen nicht verfehlen werde:
Henriette Eiffert, wohnhaft bei Herrn Wöhner auf dem Altstädter Markt.
9. Samstag den 3. Juli ist Preiskegelschieben, bei Chr. Jonas Hoffmaun, zum Ritter.
10. Ein junger Mensch, welcher die lateinische Sprache zu erlernen wünscht, sucht, der Kosten we- gen, noch zwei Theilnehmer. In der Expedition das Nähere.
11. Samstag den 17- Juli ist Preiskegelschieben, bei E m m e l.
12. Samstag den 24. Juli d. I., Nachmid tags um 3 Uhr, nimmt das Preiskegelschier ben im Gasthause zur goldnen Scheuer seinen Anfang.
13. Es wünscht Jemand einen schon gebrauchten Schreibsekretar von Nußbaumholz, mittler Groft se und ohne Säulen, billig zu taufen. Wer einen solchen abzugeben Willens ist, beliebe bei der Expedition dieses Blatts das Nähere zu erfragen.
14- Es werden noch Theilnehmer zum Lesen der Abendzeitung, Chans, des Morgenblatts und sonst noch eines beliebten Blattes, im Fall der gehörigen Anzahl Abonnenten, fL 1.45 kr. für das nächste Semester, gesucht, in der
E. J. Edler'schen Buch - und Papierhandlung.
15. Eine barchente Tasche mit etwas Gelb und einem Zettel ist am Sonntag verloren worden., Man bittet um Zurückgabe an den bei der Expedition zu erfragenden Eigenthümer.
16. Eine freundliche Wohnung mit Hof, Remise, oder Scheuer, in der Nürnberger - oder Bangerts, oder auch in der Spitalstrasse, wird zu miethen gesucht. Von Wem? sagt die Expedition.
Besondere Bekanntmachungen der Verwak- tungs - und Finanzbehördeu.
1. In Beziehung auf den §. 39 der Verordnung vom 21. April (. I., die indirekten Abgaben betr., worin bestimmt ist, daß zur Erleichterung des Speditivns - und Zwischenhandels in den Pro- vinzhanptstädten und andern geeigneten Orten, Privatniederlagen gestattet werden sollen, sind von dem kurfürstlichen Finanzministerium der unterzeichneten Behörde unter dem 26. d. M. von läusige Vorschriften mitgetheill worden, deren wesentlicher Inhalt darin besteht, daß dergleichen Privatniederlagen
1) nur für bedeutende Vorräthe, nicht unter
a) 30 Ohm flüssiger Waare,
b) dem Werthe von 1000 Rthlr. für die nach dem Werthe zu versteuernden Gegenstände, oder
e) 20 Zentner trockener, nach dem Gewichte zu verhaltenden Waaren
zu gestatten seyen;
2) daß zur Aufbewahrung ein besonderes Lokal bestimmt werden müsse, und daß nur unversteuerte Waaren in dasselbe Ausgenommen werden dürfen;
5) daß die Einbringung in diese Lager nicht tu geringeren Quantitäten, als 1 Obm, 1 €tvv oder einem Werthsbetrage von 50 Rthlrn. geschehen dürfe;
4) daß einzelne Waarengattungen nur in ganzen und unvermischten Kolli zur Privatnie« Verlage gebracht werden können, und daselbst immer gehörig gesondert gehalten werden müp sen;
5) daß alle Gegenstände, sowohl bei der Einlagerung, als bei dem Ausgange zu revidiren und festznsiellen seyen;
6) daß über die eingelagerten Gegenstände bei dem Lizentamte eine besondere Rechnung geführt werden solle, der Inhaber der Niederlage aber für den aus dieser Rechnung sich ergebenden Bestand zu haften habe, ohne daß eine Vergütung wegen Eintrocknens, sogenannter Leccage, u. dgl. statt finde;
7) daß die Niederlagen zu allen Zeiten der Revision unterworfen seyen.
Indem wir daher diese Vorschriften hierdurch zur Kenntniß'des Handels - und Gewerbsstandes bringen, bemerken wir zugleich, daß die Gesuche um Gestattung solcher Privatniederlagen, bei uns schriftlich eingereicht werden müssen. "Hanau den 29. Juni 1824.
Kurfürsil. Finanzkammer der Provinz Hauau.
Schöuhals.
vt. König.