Wochenblatt
für He
Hanau. — Donnerstag, den 1^ Juli 1824
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Allgemeine Verfügungen der Oberbehorden.
1. Bei der vom 1. Juli l- I. an beginnenden Ver« legung des zweimal wöchentlichen Frankfurt, Würzburger fahrenden Postkours über Seli, gensi a b t ist vom nämlichen Zeitpunkt an die Einrichtung getroffen» daß die vorige Postverbin« dung zwischen der Stadt Hanau und Aschaffen, bürg über Frankfurt hergestellt wird. Be- kauntlich trifft nämlich Montags, Mittwochs und Freitags (an welchen Tagen der Caffeler Wagen von Frankfurt abgeht) die Hanauer Lokal- diligence zur Influenz auf denselben in Frankfurt ein-. Da nun aber der Wagen nach Würzburg Sonntags und Donnerstags von Frankfurt ab, geht; so werden auch an diesen Tagen zwei weitere Fahrten von Hanau nach Frankfurt eingerichtet ,, welche auf jenen Wagen in Frankfurt üisiui- ren, und wobei die nämliche Personentaxe beibe, halten wird, welche bisher auf direktem Wege über Dettingen nach Aschaffenburg statt fand. Da übrigens die Diligence von Hanau nach Frankfurt, und von da nach Würzburg sehr bedeutend accelcrirt wird, so kommen die Reisenden von Hanau über Frankfurt in der nämlichen Zeit als bisher über Dettingen in Würzburg an, nämlich von einem Morgen zum andern; welches dem Publikum hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht wird. Caffel den 26. 1824-
Kurfürst!. Hess. Geueralpostmf ektion.
L. In Folge eines hohen Beschlusses deS kurfürstl. Staatsministeriums vom 23. d. M. soll die, zwischen Kurhessen und dem Großherzogthum Hessen
im Jahr 1817 statt gefundene Uebereinknnft, wegen des wechselseitigen freien Verkehrs mit wollenen Tüchern, nach dem Vorgänge der großher- zogl. Hess. Staatsregierung, auch diesseits vom 1. Juli f. J. auch als aufgehoben angesehen werden ; welches daher hierdurch bekannt gemacht wird. Hanau den 26. Juni 1824.
Kurfürstl- Finanzkammer der Provinz Hanau. S ch ö n h a l s.
vt. König.
3. In dem 2 starke Stunden von Hersfeld gelegenen Amtsorte Friedewald, wo sich der Wohn- sitz des Amtsphysikus befindet, ist die Errichtung■ einer Apotheke auf eigene Kostest des Unternehmers und unter den erforderlichen Bedingungen gestattet. Es werden daher diejenigen, welche zur Errichtung einer solchen eigenen Apotheke in vorbemerktem Orte etwa Lust haben" sollten, hier, durch aufgefordert, sich mit glaubhaften Attesten über ihre Kenntnisse, sittliches Betragen, und den Besitz des erforderlichen Vermögens dahier zu melden, und demnächst das Weitere zu gewärtigen. Fulda den -22. Juni 1824- Kurfürstl. Regierung der Provinz Fulda. H a n st e i n.
vt. Kepler.
Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tungs - und Kulanz Worden.
1. In Gemäßheit eines hohen Finanzmim'steri'al- beschlusses vom 18. v M., soll die Lieferung