Wochenölalt
Hanau. — Donnerstag, den 24- Juni 1824.
Kurfürstliche Ernennungen.
Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben dem, zur zweiten Predigerstelle bei der altstädter Gemeinde M Eschwege präsentirteu, bisher in Ulfen gestände, »en, Pfarrer Collmann die allergnädigste Bestäti- gung ertheilt,
den praktizirenden Arzt Doktor Wähler in Fulda zum Physikus für das Amt Grossenlüder, sowie den Doktor der Arzneiwissenschaft Zinkbahn in Schlüch, tern zum Physikus für das Amt Schwarzenfels ab lergnädigst ernannt, und
dem im Gardejägerbataillon bisher gestandenen Feldwebel Seidler die erledigte Landbereüerstclle in Homberg huldreichst übertragen.
Der Peusionairregimeutstambour W. Schmidt ist zum Thorschliesser amTodtenthore zuCassei aUergna» tigfi ernannt worden.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Nachdem durch einen Beschluß des ftrrfürfUü chen Finanzministeriums vom 3. Mai d. I. ange, ordnet worden ist, daß sämmtliche Empfänger von Fruchtbesoldungen, Renten u. s. w., für den Fall, daß bis zum jedesmaligen Schlüsse eh ues Quartals die Abholung der ihnen für diesen Zeitraum gebührenden Früchte nicht erfolgt, gehalten seyn sollen, vierteljährig ein Lagergeld von drei guten Groschen für jedes Kasselsche Viertel, vorbehaltlich der Anwendung anderer angemesse
ner Maßregeln, zu entrichten, ferner aber, daß diejenigen Diener, welche zum Empfang von Früchten gegen Bezahlung der Kammertaxe be, rechtigt sind, bei unterlassener Abholung dieser Früchte am Schlüsse des jedesmaligen Quartals, ihres Anspruchs auf den für diesen Zeitraum zu empfangenden Betrag verlustig seyn sollen, so wird solches hierdurch zür allgemeinen Kenntniß der Betheiligteu, mit dem Bemerken gebracht, daß von den Rentereibeamten auf pünktliche Be- folguug dieser Bestimmungen ohne Unterschied gehalten werden wird. Hanau den 9. Juni 1824. Kurfürst!. Finanzkammer der Provinz Hanau- S ch ö u h a l s.
vt. König.
2. Nachdem allen Untergerichten dieser Provinz auf; gegeben worden, die vorkommeudeu öffentlichen Verkäufe unbeweglicher Güter in der Regel nur an dem Amtsorte, lind nur dann an dem Orte der gelegenen Sache vorzunehmen, wenn solches von einer der Parteien ausdrücklich verlangt wird, so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gegeben Hanau den 22. Mai 1824.
Kurfürstl. Obergericht der Provinz Hauau, Civilsenat.
v. Motz. ______________________________________ ölcker.
Besondere Bekanntmachungen der Vermal, tungs; und Finanzbehörden.
1. Freitag den 25. dieses Monats sollen in der Bulan, in den Distrikten Alreuhaag, Altenstrasse,