Wochenblatt
f ü r die
Hanau. — Donnerstag, den 17— Juni 1824»
Kurfürstliche Ernennungen.
Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben aller, gnädigst geruhet, den Rechtskandidaten Franz Metz in Fulda zum Referendar bei dem Obergerichte für die Provinz Fulda zu ernennen.
Allgemeine Vetfügungen der Oberbchörden.
1. Nachdem allen Untergerichten dieser Provinz anf- gegeben worden, die vorkommenden öffentlichen Verkäufe unbeweglicher Güter in der Regel nur an dem Amtsorte, und nur dann an dem Orte der gelegenen Sache vorzunehmen , wenn solches voir einer der Parteien ausbincklich verlangt wird, so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gegeben Hanau den 22. Mai 1824.
Kurfürstk. Obergericht der Provinz Hanau, Civilsenat.
v. Motz.
vt. V ö l if e r.
2. , Nachdem durch einen Beschluß des kurfüWli! cheulFiuanzmiuisteriuiiis vom 5. Mai d. J. au^e» ordnet worden ist, daß sämmtliche Emvfänger von Frnchtbcsoldungen, Renten u. s. w., für den Fall, daß bis zum jedesmaligen Schlüsse eines Quartals die Abholung der ihnen für diesen Zeitraum gebührenden Früchte nicht erfolgt, gehalten seyn sollen, vierteljährig ein Lagergeld von drei guten Groschen für jedes Kasselsche Viertel, vorbehaltlich der Anwendung anderer angemesse
ner Maßregeln, zu entrichten, ferner aber, daß diejenigen Diener, welche zum Empfang von Früchten gegen Bezahlung der Kammertaxe berechtigt sind, bei unterlassener Abholung dieser Früchte am Schlüsse des jedesmaligen Quartals, ihres Anspruchs auf den für diesen Zeitraum zu empfangenden Betrag verlustig seyn sollen, so wird solches hierdurch zur allgemeinen Kenulnjß der Peeheiligten, mit dem Bemerken gebracht, daß von den Rentereibeamten auf pünktliche Bec folqnug dieser Bestimmungen ohne Unterschied gehalten werden wird. Hanau den 9. 3mt 1824.
Kutfürsil- Finanzkammer der Provinz Hanau- Schön hals- vt. König.
Besondere Bekanntmachungen der Verwalk tungs r und Finanzbehörden.
1. Die zum Emporkommen der vaterländischen Im dustrie angeordnete öffentliche Ausstellung der von Fabrikanten, Künstlern und Handwerkern einzu» liefernden Arbeiten wird auch in diesem Jahre wieder zur Zeit der hiesigen Sommermesse (den 16. August) statt haben, weshalb inländische Ge- werbtrcibende hierdurch eingeladen werden, zu dieser Zeit Proben ihrerGe'schikklichKt einzusenden. — Es ■ werden Arbeiten aller Art, welche dem Gewerb- und Kunstfleisse im Vaterländer zur Ehre gereichen können, mit Vergnügen ausgenommen, deren Verfertiget- dem Publikum genannt, und die durch. Sendung hierher und zurück entstände«