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Hanau. Donnerstag, den 10 Juni 1824

Kurfürstliche Ernennungen.

Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben dem in Westuffeln stehenden Pfarrer Raßmann, wel­cher zugleich als Pfarrer zu Schachten präsentirt worden, in dieser Hinsicht die allergna'digste Be­stätigung ertheilt, und

den Hofschauspieler Seydelmann auf Lebenszeit bei dem Hoftheater allcrgnüdigst angestellt.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben allergna« digst geruhet, den Doktor Buchholz zu Lübeck zum Geheimenhofrathe zu ernennen-

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden. -

1. Auf Verfügung des kurfürstl. Ministeriums des Innern, wird die allerhöchste Entschließung vom 15. dieses, wonach:

Gesuche von Frauenspersonen, um den Heu rathskonsens für Unteroffiziere und Soldaten, die sie zu betragen wünschen, nicht mehr aller­höchsten Orts eingereicht werden sollen, t)ie'mit bekannt gemacht. Hanau den 25. Mas 1824.

Kurfürstl. Regierung der Provinz das.

2. Nachdem allen Untergerichken dieser Provinz auf- gegeben worden, die verkommenden öffentlichen Verkäufe unbeweglicher Güter in der Regel nur an dem Amrsorre, und nur dann an dem One der gelegenen Sache vorzunehmen, wenn solche- von einer der Parteien ausdrücklich verlangt

wird, so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gegeben Hanau den 22. Mai 1824.

Kurfürstl. Obergericht der Provinz Hauait, Civilsenat.

v. M o tz.

_____________________________________vt, Völcker.

Besondere Bekannttnachringen der Velw-l, tungs - und Finanzbehörden.

1. Die neuen Zinskoupons der Landesschuldven briefungen des Fürstemhums Hanau von den Buchstaben A big N, können jeden Dienstag und Samstag von 9 bis 12 Uhr des Morgens auf der Landesschuldentilgungskassenstube in dem Finanz, kammergebäude dahier gegen Abgabe der TalonS der alten Zinskonpons ausgetauscht werden. Hat nau den 20. Mai 1824.

K ü m melk, Kassirer.

2. Allen bei dem Hofbanwesen der dasigen Provinz und namentlich bei dem Phüippsruher Schloßbai» betheiligten Handwerkern und Lieferanten, wird hierdurch bekannt gemacht, daß über vollendete Arbeiten und geschehene Lieferungen mit jedem Monat Rechnung gestellt weiden soll, und zwar sind die Rechnungen längstens bis zum 20. jeden Monats ehnzureichen , indem die später eingegebe, neu um einen Monat weiter liegen bleiben. Phi, lippsrnhe den 22. Mai 1824.

Kurfürstl- Hofbauverwaltung der Provinz Hanau.

Lichtender-,