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Hanau. — Donnerstag, den 22^ April 1824

G e s etzgebung.

Äu s schrei b e n des Staats Ministeriums, vom 3 0. Januar 1824, d i e S ch i f f f a h r t auf der Weser betreffend.

(Beschluß.)

Anlage D.

Normalgetvichtstabelle zur Berechnung des Weserzolles.

A. Flüssige Waaren.

0 t^^tFr“^0 °^er mit der einfachen gewöhnlichen Fustage ohne Ueberfaß, das Viertel zu 565 französischen Kubikzoll Inhalt, das Schisispsund zu 300 Pirind bremer Gewicht.

Arrak und Rum, ein Anker zu fünf Vierteln ....

— viertel Leget zu 18 —

— Ohm oder Tierce zu 20 Vierteln . ,

— OH-oft zu 30 bis 32 — .

— halb Leget zu 36 Vierteln

— Faß zu 50 Vierteln .

— Both, Punchcon, kleine Piepe zu 60 Vierteln

— Leget, Mittelpiepe zu 70 Vierteln

eine grosse Piepe zu 80 Vierteln

Daumol, die ordinäre Piepe.......

— grosse Piepe, Both zu 13 bis 14 BarM

—> Stampe zu 236 Gallons, ,

Schlffspfd.

92

1

31

1

68

1

270

2

62

3

20

3

204

4

88

4

272

2 ।

209

3 .

50

6 i

53