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Hanau. Donnerstag, den 22^ April 1824

G e s etzgebung.

Äu s schrei b e n des Staats Ministeriums, vom 3 0. Januar 1824, d i e S ch i f f f a h r t auf der Weser betreffend.

(Beschluß.)

Anlage D.

Normalgetvichtstabelle zur Berechnung des Weserzolles.

A. Flüssige Waaren.

0 t^^tFr^0 °^er mit der einfachen gewöhnlichen Fustage ohne Ueberfaß, das Viertel zu 565 französischen Kubikzoll Inhalt, das Schisispsund zu 300 Pirind bremer Gewicht.

Arrak und Rum, ein Anker zu fünf Vierteln ....

viertel Leget zu 18

Ohm oder Tierce zu 20 Vierteln . ,

OH-oft zu 30 bis 32 .

halb Leget zu 36 Vierteln

Faß zu 50 Vierteln .

Both, Punchcon, kleine Piepe zu 60 Vierteln

Leget, Mittelpiepe zu 70 Vierteln

eine grosse Piepe zu 80 Vierteln

Daumol, die ordinäre Piepe.......

grosse Piepe, Both zu 13 bis 14 BarM

> Stampe zu 236 Gallons, ,

Schlffspfd.

92

1

31

1

68

1

270

2

62

3

20

3

204

4

88

4

272

2

209

3 .

50

6 i

53