Hanau. — Donnerstag, den 22^ April 1824
G e s etzgebung.
Äu s schrei b e n des Staats Ministeriums, vom 3 0. Januar 1824, d i e S ch i f f f a h r t auf der Weser betreffend.
(Beschluß.)
Anlage D.
Normalgetvichtstabelle zur Berechnung des Weserzolles.
A. Flüssige Waaren.
0 t^^tFr“^0 °^er mit der einfachen gewöhnlichen Fustage ohne Ueberfaß, das Viertel zu 565 französischen Kubikzoll Inhalt, das Schisispsund zu 300 Pirind bremer Gewicht.
Arrak und Rum, ein Anker zu fünf Vierteln ....
— viertel Leget zu 18 —
— Ohm oder Tierce zu 20 Vierteln . ,
— OH-oft zu 30 bis 32 — .
— halb Leget zu 36 Vierteln
— Faß zu 50 Vierteln .
— Both, Punchcon, kleine Piepe zu 60 Vierteln
— Leget, Mittelpiepe zu 70 Vierteln
eine grosse Piepe zu 80 Vierteln
Daumol, die ordinäre Piepe.......
— grosse Piepe, Both zu 13 bis 14 BarM
—> Stampe zu 236 Gallons, ,
Schlffspfd.
92
1
31
1
68
1
270
2
62
3
20
3
204
4
88
4
272
2 ।
209
3 .
50
6 i
53