Wochenblatt
Provinz Hanau.
Hanau. — Donnerstag, den K April 1824
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörchen.
t In dem hiesigen Polizeilokale in dem Schirnge« bände ist eine Polizeiwacbtstnbe errichtet worden, worin zur Nachtzeit ein Polizeisergeant die Nachtwache hat. Es wird dieses den hiesigen Einwohnern mit dem Anhänge bekannt gemacht, daß sie sich, im Fall sie znr Nachtzeit polizeilicher Hülfe bedürfen, an den die Wache haltenden Polizeiser- geanten zu wenden haben. Hanau am 19. März 1824. Aus kurfürstl. Polizeidirektion.
N e u h o f.
2. . Da nach einem Beschlusse des kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 1. b. M-, künftig neue Gerbereien in der hiesigen Stadt, ohne höhere Genehmigung, nicht angelegt werden sollen, so wird dieses. Verbot hiermit bekannt gemacht. Hanau, den 9. März 1824.
Kurfürstl. Hess. Regierung der dasigen Provinz.
Erledigung von Pfarrer- und Schullehrer- stellen.
1. Zu Marköbel soll ein Schulgehülfe angestellt werden, zu welcher Anstellung geeigcnschafrete Bewerber des Inlandes sich bei kurfürstlichem Kreisamte dahier und dem Herrn Pfarrer zu Marköbel melden können. Hanau den 10. März 1824.
Der Kreisrath
Eöster.
2. Die evangelische Pfarrei z» Oberkallbach im Kreise Schlächtern, ist durch' die Versetzung deS bisherigen Pfarrers erledigt. Mit dieser Stelle ist nach der Angabe des abgegangenen Pfarrers an Diensteilikommen, ausser freier Wohnung verbunden":
1) an Geld 47 fl.
2) an sackfallenden Früchten
a) neun Malter sec^S Maas Kom,
b) zwei Malter Gerste,
c) dreizehn Malter Hafer, Fuldaer MaaseS.
5) Der Bezug eines Zehnten, welcher ausser dem Stroh ungefähr erträgt
*) fechszeku Malter Korn,
b) vier Malter Weizen,
c) acht Malter Gerste,
d) vierzehn Malter Hafer,
c) drei Malter 2 Maas Erbsen und andere Schotenfüchte,
f) Flachs und Lein, werth ungefähr 40 fl.
4) Ein Zehntlamm-
5) Zwölf Klaftern Holz, welches frei auf den Hof geliefert werden muß.
6) Die Benutzung von ungefähr 1 z Mrgn. Acker und Gartenland, und von 14z Mrgn. Wiesen, welche letztere zum grossen Theil von schlechter Lage sind, wovon jedoch das Gras von der Pfarryemeiude gemährt und das Heu und die Nachmaht gegen Verabreichung von 14 Laiben Brod eingefahren wird.
7) 250 Stück Ostereier.