ochenklalt k ü x die Provinz H a n n n.
Hanau. — Donnerstag, den 18^ März 1824
Kurfürstliche Ernennungen.
Der Regierungörath Möller in Marburg wird zum Mitglicde der Direktion des Landschullehrerse- minars daselbst allergnädigst bestellt.
Der bisher in Fulda gestandene Oberpolizeiinspek- tvr Groß «st in gleicher Eigenschaft nach Hanau ab lerguädigst versetzt.
. Der bisher bei der Polizeidirektion in Fulda pro/ visorisch angestellte Expedient Delstroub als wirklicher Expedient bei die Polizeidirektion und Polizei- kommission in Rinteln huldreichst bestellt, und
der bisher bei letzterer Polizeidirektion und Poli- zeikommission gestandene Expedient Schäfer in dieser Eigenschaft bei die Polizeidirektion in Fulda aller- guädigst versetzt.
Der Amtsassistent, Amtsassessor Ungewitter in Zierenberg, ist zum Justizbeämten in Spangenberg huldreichst ernannt,
der Amtsasslsteut, Amtsassessor Kuchenbecker 'zu Haina, in gleicher Eigenschaft nach Zierenberg n!- lergnädigst versetzt, und der Advokat Hobbert in Oberelsungen zum Aktuar bei dem Instizamte Ro- senthal allergnädigst ernannt.
Dem Kassengehülfen' der Renterei Bischhausen, Martin, ist das Prädikat „Rentmeister" huldreichst ertheilt worden.
Die zur Priorin des Benediktiner Nonnenkon- vents ad Stam. Mariam in Fulda erwählte Konvent
tualin Theresia Heller, ist als solche allergnädigst bestätigt, und
der Pfarrer Ebert in Maunsbach als Pfarrer nach Elm, im Kreise Schluchzern, versetzt worden.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. In Gemäßheit eines hohen Beschlusses des knr, fürstlichen Staatsministernims vom 11. d. M., wird hiermit den sämmtlichen Polizeikommissoneu der hiesigen Provinz zur Rachachtung bekannt gemacht , daß die Schnliehrer rücksichtlich der, von denselben gemachten Anzeigen, wegen Schulver- säulunissen der Kinder, erst in dem Falle persönlich vorzuladen sind, wo Einwendungen vorgebracht werden,'über welche die Lehrer allein Auskunft geben können, und wobei eine schriftliche , Erklärung nicht genügt, und daß von diesen Vorladungen jedesmal der Prediger in der betreffenden Landgemeinde zu benachrichtigen ist. Gegeben Hanau den 19. Febr. 1824.
Kurfürst!. Obergericht der Provinz Hana», Kriminalsenat.
S ch m e r fe l d.
vt. Räder.
2. Folgender Generalpardon für die Deserteurs von den herzoglich braunfthweigischen Truppen:
,,Von Gottes Gnaden Wir Karl, Herzog zu „Braunschweig und Lnueburq rc., fügen hier- mir zu wissen: Demnach Wir in der Ueberzeu«
„gung, daß die meisten Individuen, welche