Einzelbild herunterladen
 

7 —

nichtet und seine üble Folge abgewendet werden kann, solange das Gift noch örtlich wirkt und nicht in die allgemeine Säftemasse übergegangen ist. ^n Ermanglung eines Kunstverständigen sauge man die Wunde nicht mir dem Munde aus , binde sie nicht zu und bedecke sie noch iveuiqcr mit Pflarer, son­dern schlaue biv zu seiner Ankunft folgendes Ver­fahren ein.

Alle (nachher zu zerstörende) Kleidungsstücke um die Bißwunde müssen vorsichtig und schnell abgelöst wer­den. Das Bluten der fetteren wird, soviel es nur geschehen kann . befördert. Man wasche sie deshalb augenblicklich und anhaltend erst mit lauem Wasser, später, wenn das Bluten nachläßt, mir starker war­men Aschenlauge, oder mit einer Auflösung des äz- zenden Laugensaftes, oder mir warmem scharfem Salzwasser, .oder mit Urin aus. Das Wasser, wel­ches bereits rum Auswaschen gebraucht worden, schütte man nicht wieder zum reinen, sondern sam­mele es, und gieße es in ein in die Erde'gegrabenes, sorgsam mir Erde zu bedeckendes, Loch.

Die Hände desjenigen, der sich mit der Wunde beschäftigt, müssen frei von Verletzungen, aufge­kratzten Stellen, Blättei chen w. seyn.

Der Wundarzt macht hierauf unter der nöthi- aen Vorsicht Einschnitte in die Wunde mit dem Messer , und setzt einen Schröpfkopf auf. Das Ein- schneiden und Aussaugen läßt man wiederholen, bis kein Blut mehr hervorkringr. Nachdem wird die Wunde mit einem glühende» Eisen oder mit Schieß- pulver auSgebrannt, und, durch Einstreuen von Spa­nisch-Fliegen-Pulver , 'wenigstens acht Wochen in' Eiterung unterhalten.

Ist die Wunde bereits vernarbt, und mein hat dann erst die Ueberzeugung ei langt, daß der Hund, welcher sie verursachte, toll gewesen, so. muß sie wie­der geöffnet, gebrannt, und in Eiterung gesetzt werden.

War der Biß so heftig, daß aus der Verletzung eine sehr starke Verblutung entsteht, so darf diese nur vorsichtig und mit Offenhalten der Wunde gestillt werden. -

Eine von einem tollen Hunde nicht verwundete, sondern bloß durch dessen Zähne gequetschte und be­geiferte Stelle muß mit Aschenlauge abgewaschen, und mit Spanisch-Fliegen-Pflaster oder- Salbe, wie die gebissene Wunde, behandelt und in Eiterung er­halten werden.

Ist eine Stelle von einen! tollen Hunde nur be­leckt, oder mit Geifer besudelt worden, so. ist das sorgsame Abwaschen mit warmem Seifenwasser oder mit warmer Lauge hinreichend.

Außer dem oben angeführten gewöhnlichen Ver­fahren bei einer Bißwunde von einem tollen Hunde,

ist ein vorzügliches und zuverla'ßiges, von einem ge­schickten Wundärzte zu unternehmendes, Vorbauungs- murel gegen die Wasserscheu hier noch zu erwähnen. Es ist-nämlich das, möglichst bald zu veranstalrem de, gän liche Ausschneiden der Bißwunde, sowohl in die Breite als Tiefe. Nur kann man es nicht an allen Stellen anwenden.

Ist die AuSschneidung gleich nach dem Bisse ge­schehen, und ist sie vollständig verärchret worden, so bedarf es nach dem hmrelchenden Äusbluren der Wunde nichts als das Einlegen von Charpie, und . das Verbinden mit Salben, um eine gehörige Ent-. zündung und Eiterung hervorzubringen

Sind mehrere Tage nach erlittener Verletzung verflossen, oder ist die Bißwunde schon länger ver­narbt, so kann doch die Ausschneibung gemacht, nur niuß nachher noch die Blutung befördert, die Wunde mit einer Auflösung des ätzenden Laugen- salzes oft ausgewaschen,»und dann durch eine höchst gesättigte Auflösung dieses Aetzmittels eine heftige Entzündung, brandige Zerstörung der Wundfläche und starke (Eiterung erregt werden.

Findet die Ausschneidung wegen Häufigkeit der Bißwunde», oder wegen der Gefahr wichtige Theile zu durchschneiden, ober wegen der Verstümmlung des Kranken nicht statt, so ist das bloße Erweitern mit dem Messer durch Einschnitte und Auswaschen der Wunden, sowie eine aufmerksame Behandlung derselben mit Aetzlaugensalz anzuwenden.

In der ganzen Zeit vom Bisse an bis zum Aus­bruche der Wasserscheu, kann die Ausschneidung> und Aetzung der Wunde oder Narbe vorgenommen wer­de».

Während der Behandlung der Bißwunde hat der Verletzte alle heftige Anstrengungen und Arbeiten zu meiden, sich mäßig zu bewegen, und leichte, nicht zu nahrhafte, besonders Pflanzen-Speisen zu genie­ße», aller erhitzenden Dinge aber sich sorgfältig zu enthalten, und in nicht zu heißer Temperatur zu bleiben.

Uebrigens müssen vorzüglich bei dem Gebissenen Muth und Heiterkeit erhalten, alle niederdrückende Gemüthsbewegungen, Aerger, Schrecken, Kummer, vermieden, und eine sehr geregelte Lebensart vom Kranken geführt werden.

Weigert sich ein Gebissener ärzliche Hülfe anzu- nehmen, so hat die Polizei das Recht, ilm-, um die übrigen Einwohner vor der Gefahr der Wasserscheu zu schützen, auf viele Wochen än seine Wohnung zu verbannen, und unter strenge polizeiliche Aufsicht zu setzen. ; . ...

Ganz gleich sind Vorsicht', Verhalten und Be­handlung bei der Bißwunde von einem tollen, wie