Kurfürstliche Ernennungen.
Der bei der Kommission zur Abhörüng der ältern städtischen Rechnungen zu Cassel angestellte Proba- tot Vogel ist nunmehr zum Probator bei der dasi, gen Regierung,
der bisherige Kassenprobator Meyer bei der Oberbaudirektion, zum Kontrolleur der Oberbankasse, und
der bisherige Probator bei der Kommission zur Ab- Hörung der älteren städtischenRechnungen^ zu Cassel, Dittmar Dachmann, zum Probator bei der Ober- baudirektion allergnädigst ernannt worden.
Der Dergalumnus Frölich aus Obernkirchen ist zum Dergamtsaccessisien in Nuchelsdorf allergnä, bigst bestellt worden.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Sichern Nachrichten zufolge, darf beim Zuwie/ gen oder Zumessen von Gegenständen , welche im Großherzogthume Hessen auf Märkten oder sonst auf Gewicht oder Maas verkauft werden, nur solches Maas und Gewicht gebraucht werden, welches mit dem großherzoglich hessischen Stcmrel versehen ist, auch soll jeder, welcher in gebach- tem Großherzogthum anderes MaaS und Gewicht bei fich führt, blos des Besitzes halber, und ohne, daß er des Gebrauchs davon überführt zu werden braucht, neben der Konfiskation berfeb den in eine Strafe von 10 Gulden verfallen.
Zur Abwendung von Nachtheilen von denjenigen Bewohnern des hiesigen Regierungsbezirks, welche in das Großherzogthum Hessen Waaren zum Verkauf bringen, wird dieses hierdurch bekannt gemacht. Hanau den 11. November 1823.
Kurfürstliche Regierung der Provinz Hanau. B o r r i e s.
vt. Klimmest.
2. Es sind seit kurzer Zeit mehrere Menschen von Hunden, die der Wuth verdächtig waren, gebissen worden. Dieses veranlaßt die unterzeichnete Behörde, jeden Besitzer eines Hundes noch besonders zur Aufmerksamkeit aufzufordem, und an die Befolgung des Ausschreibens eines hohen Staatsministeriums vM 24. August V. J. §. 10 zu erinnern, wornach jeder verdächtig scheinende Hund entweder alsbald getödtet, oder in sichere Verwahrung gebracht und der Polizeibehörde bei Vermeidung einer angemessenen Strafe die Anzeige gemacht werden soll. Hanau den 1. Dez. 1823. Kurfürst!. Hess. Polizeidirektion das. N e u h o f.
Erledigung von Pfarrer- und Schullehrer- stellen.
1. Die Schullehrerstelle zu Berkersheim, Amts Bergen, Mit welcher bisher ein Diensteinkommen von beiläufig 435 Gulden verbunden war, ist erledigt- Gceigenschafrcte Individuen des Inlandes können sich binnen vier Wochen bei hiesigem