Kurfürstliche Ernennungen.
Der bisherige reitende Förster und Brigadier in der Oberförsterei V^ckerkagen, Ludwig Grabe zu Oedelsheim, ist zum reitenden Förster in Gottsbin ren und zum Brigadier in der Oberförsterei SSipnbeb bürg allergnädigst ernannt, und
der Musikus Göbel als erster Kontrabassist bei dem Hoforchester huldreichst bestellt worden.
Der Dr. Karl Wilhelm Lagreze in Iesberg ist zum einstweiligen Physikus für den Bezirk des dasi» gen Iustizamtes allergnadigst bestellt, und
dem Einwohner Konrad Kleimann in Uttersham fen die Brückengelderhebung daselbst übertragen worden.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehorden.
1. Sichern Nachrichten zufolge, darf beim Zuwie, gen oder Zumessen von Gegenständen, welche im Großherzogthume Hessen auf Märkten oder sonst auf Gewicht oder Maas verkauft werden, nur solches Maas und Gewicht gebraucht werden, welches mit dem großherzoglich hessischen Stempel versehen ist, auch soll jeder, welcher in gedacht tem Großherzogthum anderes Maas und Gewicht bei sich führt, blos des Besitzes halber, und oh« ue, daß er des Gebrauchs davon überführt zu werden braucht, neben der Konfiskation dersel- den in eine Strafe von 10 Gulden verfallen. |
Zur Abwendung von Nachtheilen von denjenigen Bewohnern des hiesigen Regierungsbezirks, wel- che in das Großherzogthum Hessen Warnen zum Verkauf bringen, wird dieses hierdurch bekannt gemacht. Hanau den 11. November 1825. Kurfürstliche Regierung der Provinz Hanau. B o r r i e s-
vt. Klimm ell-
Erledigung von Pfarrer- und Schullehrerr stellen.
1. Die Schullehrerstelle zu Berkersheim, AmtS Bergen, mit welcher bisher ein Diensteinkommen von beiläufig 435 Gulden verbunden war, ist erledigt. Geeigenschaftete Individuen des Inlandes können sich binnen vier Wochen bei hiesigem Kreisamte und bei dem Pfarrer in Preungesheim melden. Hanau am 14. Nov. 1823.
Der Kreisrath
Cöster.
2. Die zweite Pfarrstelle zu Schlüchtern ist durch Versetzung des bisherigen Pfarrers erledigt. Mit dieser Stelle ist folgender Gehalt verbunden:
1) Geld 148 fl.,
2) Früchte,
a) 1 Achtel Weizen,
b) 24 Achtel Korn,
c) 10 Achtel Gerste,
d) 18 Achtel Hafte,
e) 2 Maas Erbsen,