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Wochenblatt

f ü r die

Hanau. — Donnerstag, den M? November 1823.

Kurfürstliche Ernennungen.

Der Polizeirach Wende zu Cassel ist zum Mit, gliede der dastgen Armenpflegekommission , und

der Oberförster Kehr in Neustadt zum ordentli» chen Mitglied« der dastgen Polizeikommission aller- gnädigst ernannt worden.

Der bisherige reitende Förster und Brigadier Hüt, teroth zu Gottsbüren ist zum Oberförster der Ober, försterei Trendelburg, Forstinspektion Reinhards, wald, allergnädigst ernannt worden,

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Auf allerhöchsten Befehl soll eine Anzahl Pferde für bie Garde du Corps und für die leichte Kavallerie im Lande angekauft werden. Es wird solches hierdurch zur öffentlichen Kennt, nist gebracht, damit sich die Eigenthümer deren Pferde die erforderlichen Eigenschafren dazu best, Heu und solche zn verkaufen wünschen, an die Kreisämter wenden können, indem diese angewie, sen worden sind, darüber die weiter nöthigen Bestimmungen den Verkäufern bekannt zu sma, chen. Cassel den 25. Oktober 1823.

Aus kurfürstl. Kriegsverfassungsdepartement, v. Loßberg.

, vt. Schmelz.

J. Sichern Nachrichten zufolge, darf beim Zuwie, gen oder Zumessen von Gegenständen, welche im

Großherzogthume Hessewauf Märkten oder sonst auf Gewicht oder Maas verkauft werden, nur solches Maas und Gewicht gebraucht werden, welches mit dem großherzoglich hessischen Stempel versehen ist, auch soll jeder, welcher in gedach, tem Großherzogthnm anderes Maas und Gewicht bei fich führt, blos des Besitzes halber, und oh, ne, daß er des Gebrauchs davon überführt zu werden braucht, neben der Konfiskation dersel, ben in eine Strafe von 10 Gulden verfallen. Zur Abwendung von Nachtheilen von denjenigen Bewohnern des hiesigen NkgiernngsbezirkS, wel« che in das Großherzogthnm Hessen Waaren znm . Verkauf bringen, wird dieses hierdurch bekannt ‘ gemacht. Hau an den 11. November 1823. Kurfürstliche Regierung der Provinz Hanan.

B o r r i e s. /

vt. Kümmels.

Erledigung von Pfarrer, und Schullehrer, stellen.

1. • Die Schullehrerstelle zu Berkershekm, Wtts Bergen, mit welcher bisher ein Dieusteinkommen von beiläufig 435 Gulden verbunden war, ist erledigt, Geeigenschaftete Individuen des Inlan, des können sich binnen vier Wochen bei hiesigem Kreisamte und bei dem Pfarrer in Preungesheim melden. Hanau am 14. Nov. 1823.

Der Kreisrath

Cöster.