Hanau. — Donnerstag,
Kurfürstliche Ernennungen.
Dem bisher tu Schlichtern gestandenen Pfar- rer Osius ist die erledigte Pfarrerstelle bei der Ge- meinte Windecken allergnädigst übertragen, und der bei dem Obergerichte zu Eaffel bisher ge» standene Kanzlist Kraushaar, als dritter Kanzlist bei das Obergericht allhier versetzt-worden.
Der Accis- und Liccutkontrolleur Dorn in Sft chertshausen ist zum Accisschreiber undHanptgrenz- zolleinnehmer daselbst,
der bisherige Obergerichtskanzliff Trieschmaun ' in Marburg, zum Accis- und Licentkontrollenr in Sicherlsbausen, und
der bisherige Accisschreiber Gundlach daselbst, zum dritten Kanzlisten bei dem Obergerichte inMar- bürg allergnädigst ernannt worden.
Besondere Bekanntmachungen der Verwas- tungs; und Finanzbehörden.
1. Da nach einem Beschlusse kurfürstl- Ministeriums des Innern die Erhebung des herrschaftlichen Wegegeldes zu Bockenheim an den Meistbietenden verpachtet werden soll; so wird hiermit Termin zu Bockenheim auf dem dasigen Rathhauft auf Samstag den 25-, um 10 Uhr, festgesetzt, und Pachtlustige, welche | des^ Pachtbetrages als Kaution stellen können, eingeladen, sich einzufin«
den 16— Oktober 1823.
den, und ihre Gebote zu Protokoll zu geben- Hanau den 7. Okt. 1823.
Der Kreisrath.
In dessen Abwesenheit Müller, Kreissekretar.
Dre Ingenieur K- I. Arnd.
2. Diejenigen, welche noch mit Schätzung, Schützt gelb, Ackerzrus, Pachtgeld oder sonstigen Abga« ben zurück stehen, werden hierdurch aufgefordert, solche so gewiß alsbald zu entrichten, als ausser« dem misten vorgeschriebenen Zwangsmitteln un, nachsichtlich gegen sie vorgeschritten werden muß. Hanau den 24- Sept- 1823.
Göbel.
3. Auf Verfügung kurfürstl. Regierung ; dahier soll das der hiesigen hohen Landesschule'gehörige, und in der Paradiesgasse der Altstadt gelegene ehemals Ochsifche Wohnhaus, bestehend in zwei Stuben, einem Vorplatz, Boden und Keller,, aus der Hand verkauft, oder anderweit vermic« thet werden. Die nähern Bedingungen sind bei dem Unterzeichneten zu erfahren. ' Hanau den 29. Sept. 1823. Iahn,
Regiern ngsregistrator.
4. In Folge eines allerhöchsten Beschlusses vom 17. d- M-, soll die Lieferung des hiesigen herrschaftlichen Brennholzbedarfs, bestehend in jährlich 1000 bis 1200 Klaftern Buchen - und Eichenholz, die Klafter zu 108 Kubikfuß gerechnet, an den Mindestfordernden, vorbehaltlich der allerhöchsten Bestätigung Seiner königl. Hoheit des Kurfürsten vom Monat Mai 1824 an, vorläufig auf 3 Iah«