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P r ovinz H a ti a n.

Hanau. Donnerstag, den 2^ Oktober 1823.

Kurfürstliche Ernennungen.

Der Inspektor der Bürgerschule-in Cassel, Dr. Schmieder, ist zum ansserordentlichen Professor alt lergnädigst erkannt,

dem Rechnnngsfübrer des Lyceums und der Dürr gerschule, Buchung daselbst, dasPrüdikatStifts, renimeister" huldreichst ertheilt,

der vorläufig zum Lehrer am. Gymnasium allhier bestellte Reinhard Feierabend nunmehr definitiv als Lehrer bestätigt, und

der ehemalige freiwillige Jäger Müller zu Cassel, zum Skribenten bei der Generalbrandversicherungs, kommissiou allergnädigst bestellt.

Bei kurfürstlichem Generälkriegsdepartement sind, lM Registrator Karl Wachenfeld zum Archivarius, die beiden Accessisten Christian Laßmann und Ge, vrge Malcomes zu Kanzlisten,

sodann der bisherige Gegenschreibereigehülfe In, sins Friedrich Theodor Wiederhold zum Accessisten allergnädigst ernannt worden.

Der Advokat Friedrich Wilhelm Coster zu Gre- benstein ist zugleich provisorisch zum Garnisonsam diteur zu Hofgeismar allergnädigst ernannt worden.

Statt der aufgelösten Direktion des Landschulleh, rerseminars zu Cassel ist eine Seminarinspekrion ge, bildet, und der Schulreferent bei der dasigen Re, gierung- so wie der Seminarinspektor Vogt dabei allergnädigst bestellt-

Der Metropolitan Asbrand, der Bürgermeister der Residenzstadt und der Schulinspektor, Professor vr. Schmieder, sind als Mitglieder der, statt der bisherigen Spezialschnikommission gebildeten Stadt, schulkommission allergnädigst eruannr.

Dem bei der Residenzpolizei stehenden ersten Ober» £6IfpnnTfpCTTvr^vm«Hi^ in der ä-bonten Klasse der Rangordnung allergnädigst ertheilt wor- den.

Besondere Bekanntmachungen der Verwalt tungs r und Finanzbehörden.

1. Zum öffentlichen Verkauf der bei der hiesigen Leihbank versetzten und verfallenen Pfänder ist Termin auf den 13. Okt. und folgende Tage au- beraumt. Alle von dem 1. Scpr. 1822 an bis zum 28. Febr. 1823 eingelegten Pfänder mich ten, wenn sie nicht mit zur Vergaulhung gezo- gen werden sollen, längstens bis zum 8. Okt., weil alsdann die Dankobücher geschlossen wer­den, entweder ausgelöset oder umgeschrieben seyn. Bei Kleidern, wollenen Waaren und an­dern verweslichen Mobilien, bei welchen der Vorschuß nach der Lombardsordnung nur auf 6 Monate geschiehet, findet keine weitere Um, schreibung statt. Zugleich wird die Bemerkung beigefügt, daß nach dem oben festgesetzten Ter­min des Bücherschlusses schlechterdings kein Pfand, unter keinerlei Vorwand, mehr umgeschrieben oder