Einzelbild herunterladen
 

für die Provinz H a n a u. Hanau. — Donnerstag, den iM September 1823.

Kurfürstliche Ernennungen.

Bei dem Obergerichte für die Provinz Fulda ist der Rechtskaudidac Rang von Neuhofzum Neferen- dar allergnädigst ernannt.

Die lutherische Pfarrerstelle in Ebsdorf, Klasse Kirchhain, ist dem bisher in Gelnhausen gestande­nen Pfarrer Kahler übertragen , und

dem zum Pfarrer in Ziegenhageu, Klasse Witzen« hausen, präsentirten bisherigen Pfarreradjunkten Bode zu Böddiger, die allergnädigste Bestätigung ertheilt worden.

Gesetzgebung.

A u s f ch r e i b e n des Staatsmini - st e r i u mH vom 11. August 1825.

die eidliche Zeugenvernehmung in administrativen Untersuchungen betreffend.

. Zufolge .allerhöchster Entschliessung Seiner kö­niglichen Hoheit des Kurfürsten soll in den Fällen, wo zu gehöriger Erledigung einer dem Kreisamte obliegenden Ausmittelung im administrativen Wege die eidliche Aussage von Zeugen nöthig ist, die De- eldigung und Vernehmung derselben bei der Polizei- kommtsston des Bezirkes, worin die Zeugen wohnen, bewirkt werden. 3 1

Hiernach haben Alle, die es angehet, sich zu achten. Lasset am 11. August 1823.

Kurfürst!. Staatsministerium.

Schmerfeld. — Witzleben. — Schminke.

Vt. Eggena.

Für sämmtliche kurhessischen Provinzen.

Aus schrer sten des St aatsmi n i- steri u ms,

vom 12. August 1823.

betreffend die Disziplinargewalt der Umergerichte und der Nentmeister, hinsichtlich der Ortsvor­stände.

Die Disziplinargewalt der Untergerichte und der Nentmeister, wegen der denjOrtsvorständen gesetzlich obliegenden Dienstverrichrungen in Justiz - sowie in Finanzangelegenheiten, wird, Kraft eines allerhöch­sten Beschlusses, dahin bestimmt, daß diese Gerichts­und Finanzbehörden in dem ihnen angewiesenen Wir­kungskreise befugt seyn sollen, den Greben, Schult- Heissen und anderen betreffenden Vorständen von Dorfsgemeinden bei eingetretener Vernachlässigung jener Verrichtungen eine angemessene Ordnungsstrafe bis zu einem Thaler aufzulegen, — wogegen in de­nen Fällen, welche eine schwerere disziplinarische Ahndung erfordern, das Kreisamt um die deshal-