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20. Hanau. Alle diejenige, welche an den ge­ringen Nachlaß des verstorbenen Schutzjuden Bär Marx Kahn dahier gegründete Rechtsan- . sprüche zu haben vermeinen, werden hierdurch aufgefordert, solche in termino Donnerstag den 7. k. M., Morgens 9 Uhr, vor unterzeichneter Gerichtsstelle so gewiß anzuzeigen und gehörig zu begründen , als solche damit von der Erb- schaftsmasse werden ausgeschlossen werden. De, kretum Hanau den 5. Juli 1823.

Kurfürstliches Landgericht.

21. Erbstadt. Auf Anrufen eines Hypotheken, glänbigers sollen der Gemeinde Erbstadt 10 Mor­gen Wald , neben der Böustadcer Grenze und der Gemeinde gelegen, Montag den 22. Sevt. d. J., Vormittags 9 Uhr, auf dem Gemeinde­hause zu Erbstadt an den Meistbietenden verkauft werden. Windecken den 4. Juli 1823.

Kurhessisches Iustizamt.

22. G in nh e im- Nachdem ausgeklagter Schul­den halber dem Schullehrer J. G. Ullrich zu Ginn- beun nachverzeichneteGrundstücke, als: 1) 1 Vril. 35 Ruth. eigenes Ackerland im Feld gegen Eschers- beim; 2) 1 Vrtl. 33 Ruth, eigene Grummets, wiesen; 3) 3 Vrtl. 391 Ruth, cinschürige Wie- sc»; 4) 3 Vrtl. 27 Ruth. Erbzinsackerland im Mittelfeld; 5) 2 Vrtl. 194 Ruth. Baum-und Grasgarten und 6) 1 V:tl. 36 £ Ruth, eigene Waldung, Sonnabend den 13. Sept, l. I., Vormittags 10 Ubr, im Rathhanse daselbst öf­fentlich an die Meistbietende verkauft werden sollen, so wird solches hiermit bekannt gemacht. Bergen am 4. Juli 1823.

Kurhesse Iustizamt das. Er a m e r.

23. Horba ch. Auf weiteres gerichtliches Anrufen des Herrn Frohndkassirers Leppin zu Hanau sollen dem Peter Kühmünch zu Horbach eine halbe Mahlmühle, neben Adam Kubmunch, nebst 3 Morgen 14 Ruth. Gelände, Samstag den 9. August d. I., Vormittags 10 Uhr, zu Horbach. öffentlich meistbietend verkanft werden, wozu man die Kanfliebhaber andurch einladet.

. Gelnhausen den 5. Juli 1823.

Kurhessisches Iustizamt. Murhard.

24. Rumpenheim. Nachdem bei der bisherigen Verhandlung über den Vermögenszustand des verlebten Unterthans Wilhelm Heinzinger und dessen Wittwe zu Rumpenheim sich eine grosse Unzulänglichkeit zur Berichtigung der Schulden . hervorgethan und desfalls der Konkursprozeß erkannt werden müssen; so werden alle diejenige, welche Forderungen an die gedachten Heinzin- gerschen Ehcleuie haben, sie seyen dem Gericht schon bekannt oder nicht, hierdurch zu deren quidation auf den 4. f. M. unter dem Rechts« Nachtheil der Ausschliessung von der übrigens

geringfügigen Masse, vorgeladen. Hanau den 2. Juli 1823.

Kurfürstliches Landgericht.

25. Rumpenheim. Die zur Konkursmasse der Wilhelm Heinzingerschen Eheleute gehörigen Im­mobilien: 1) 3 Vrtl. 19 Ruth. Acker im Ober, feld; 2) 2 Vrtl.. 33 Ruth. Acker im Mittel­feld ; 3) 1 Morgen 2 Vrtl. 12 4 Ruth. Acker im Unterfeld und 4) 194 Ruth. Wiesen, sämmtlich in Rumpenheimer Gemarkung, sollen in dasigem Gemeindchause Donnerstag den 31. d. M., Nachmittags 3 Uhr, an den Meistbietenden ver­kauft werden. Hanau den 2. Juli 1823.

Kurfürstl. Landgericht.

26. Neuenhaßlau. Nachdem über das Vermö­gen des Hoheitsschultheissen Johannes Müller zu Neuenhaßlau der Konkurs erkannt wordeü ist, so werden alle und jede, welche aus irgend ei­nem Grunde Forderungen an denselben zu ma­chen glauben, vorgeladen, solche den 4. August l. J. dahier anzugeben und liquid zu stellen, als sonsttn sie von der Masse ausgeschlossen werden sollen. Meerholz den 29. Juni 1823.

Iustizamt daselbst. K° Dosch.

Privatverkäufe.

1. Schwarzmehl die Simmer 1 fl. bei Gergonne No. 774.

2. Unterzeichneter empfiehlt sich mit folgenden Ar­tikeln, als: in Dronzeverzierungen für Möbeln und Gardinen, nebst einer schönen Auswahl von Vogelbauern / und übrigen schon bekannten Ar­tikeln. Friedr. Kratzsch.

3. Montag den 21. Juli, Nachmittags um 2 Uhr, soll in i. er Behausung der verstorbenen Wittwe Hatzfeld am Paradeplaß, eine Stiege hoch, ei­ne freiwillige Verganthung, bestehend in Silber, Spiegeln, Lüsters in verschiedenen Grössen , und sonstigem Glaswerk, Porzellan, einem zwei Ohm haltenden Kessel von Eisen, Bettwerk, desglei­chen gutgehaltenen Möbeln, als: Sophas mit und ohne Stühlen, Komoden, Spiel- und andern Tischen von Nuß - und Kirschbaumholz, verschie­denen Schränken, Bettstellen und sonst Verschie­denem, öffentlich an den Meistbietenden gehalten und damit jedesmal, Nachmittags um 2 Uhr, bis zu deren Beendigung fortgefahren werden.

4. Unterzeichneter empfiehlt seine reingehaltene 1ö19te Weine, als Hochstädter, zu 24 kr., Dfäl- ier zu 16 kr. und zu 12 kr. die Bouteille, in 6er Ohm um einen verhältnißmässig. billigern Preis- C- Ochs, im Weidenbusch.

5. Acchter Emmenthaler Käse zu 20 kr. dasPfuud bei Weydenbach in der weissen Schlange