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Nr. 29

Kurfürstliche Eru ennun gen.

Der Derginspektor MoUinghof in Rommershau» sen ist in dieser Eigenschaft als zweites Bergamts, mrtglied nach Bieder, und

' der Hammerverwalter Reimann dortselbst als Hüttenverwalter und drittes Bergamtsmitglied nach Nommersbaufen allergnadigst verseht.

Der Materialienschreiber Schreiber,n Rommers, hausen aber zum Hammerverwalter in « und fünften Bergamtsmitgliede ernannt.

Bei der Finanzkanimer für die Provinz Oberhrs, sen ist der Steuerrevisor Joh. George Koppen zu­gleich zum Karteurepositar, und

der bisherige Steuerrektifikator Steinhauer in Ziegenhain zürn dritten Steuerrevisor allergnadigst bestellt worden..

Besondere Bekanntmachungen der Verwalt tungs r und Finanzbehörden.

1. . Unter Vorbehalt höherer Genehmigung soll der 2 Megn. 2 V tu haltende sogenannte Weiher, garren ohnweit dem Teichhaus, welchen bisher der Herr Rath Junker im Bestaube hatte, von Pein 1824 an, auf weitere 9 Jahre, Freitag den 18. d. M- , Nachmittags um 3 Uhr, bei unterzeichneter Stelle öffentlich an .den Meisthie,

tenden verpachtet werden. Hanau den 1. Juli 1823. Aus kurfürstt. Renterek Hanatt.

GöLel.

2. Da nach einem Beschlusse kunurstl. Oberbaukt, rektion vom 27. v. M, die Verpachtung der Brückengelderhebung auf der Hellerbrücke dahier einem nochmaligen Verstrich^, sowohl ohne das daselbst ebenfalls zu erhebende Chausseegeld, als auch mit demselben ausgesetzt werden soll, so wird Termin auf Montag den 21. dieses, Vormittags

ge in meinem Schreibzimmer, Nürn -"" No. 647 einznfinden, die näheren Bedingungen^- zu vernehmen, und ihre Gebote zu Protokoll zu geben. Hanau den 7. Juli 1823.

Kurfürst!. Staffeubauingenieur. Ä- I. Arnd

Z. Die vormals reformirte Pfarrei zu Windecken ist erledigt. Mit derselben ist ausser einer freien Hofraithe ohngefähr als Besoldung ve> bunden: 1) 195 st. 26 kr Geld; 2) 43 Achtel Korn und 5 Achtel Hafer; 3) die BeunHung von 25 Mor­gen 1 V t!. 11 Ruthen zehntf!<icn Ackerlandes, von 8 Morgen 3 Perl. 28 Ruthen zehntfreien Wiesen und von 1 Morgen 2 Vrtl. 38 Ruth. Gartenland; 4) die Benutzung des Todenhofes;

5) zwei Fuder Roggen- und 1 Fuder Gersten, stroh; 6) acht Klaftern Büchenscheitholz, jedoch ohne Oder Holz und gegen Bezahlung des Macher, löhns, so wie der Bezug von 25 Stück Buchen,