Kurfürstliche Ernennungen.
Der provisorisch mit dem Sekretariat bei dem Overmedizinalkollegium beauftragte Nechtskandidat Schwarzenberg ist nunmehr definitiv zum Sekretar des gedachten Kollegiums allergnädigst bestellt.
2)er Doctor medicinae Meine, so wie der rei» tende Förster und Brigadier Grinste in Zersen sind zu ausserordentlichen Mitgliedern der Polizeikommis» sion in Oldendorf, und
der in den Nuheffaud versetzte vormalige Rech» «ungskammerpedell Dehier in Fulda, zum Pedellen bei der dasigen Forstrügeftmiuisson allergnädigst er, nannt.
Der Büraer und Weinhändler Barensfeld der Jüngere allhier ist zum dritten Mitgliede der biesi» gen Leihbansdirektion, mit dem Prädikate „Kom» merzassessor" huldreichst bestellt worden.
Besondere Bekanntmachungen der Verwal» tungs, und Finanzbehörden.
1- Zur Bekleidung der Strassenwärter des Baudi» striktes Hanau sind 533 Ellen'L breites blaues Wollentuch, und 296 Ellen | breites Leinen nothwendig. ES werden daher zur Verakkordirung der Lieferung die inländischen Fabrikanten Wer,
mit eingeladen, bis zum 15. Juli versiegelte Pro» den mit den mitversiegelten Preisen bei mir ein» zureichen, damit hiernach die Auswahl bei kur» fürsti. Oberbaudirektion in Cassel getroffen werden kann. Hanau den 22. Juni 1825.
Kurfürstl. Strassenbauingenieur.
K- 3- Arnd.
2. Unter Vorbehalt höherer Genehmigung Ibn der 2 Mrgn. 2 Vrtl. haltende sogenannte Weiber, garten ohnwert dem Teichhaus, welchen bisher der Herr Räch Junker im Bestände hatte, von Petri 1824 an, auf weitere 9 Jahre, Freitag den 18. d. M-, Nachmittags um 3 Uhr, bei unterzeichneter Stelle öffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden. Hanau den 1. Juli 1823. AuS kurfürstl. Renterei Hanau.
Göbel.
3. Nächstkünftigen Samstag den 12. dieses, Nach» mittags um 2 Uhr, soll im weissen Roß zuDör, nigheim her. dem dahiesigen Kirchenärario zur stehende diesjährige Fruchtzehnten, in Dörnig, heimer Gemarkung, unter Vorbehalt höherer Ge, nehmigung, meistbietend verpachtet werden, wel, ches den Liebhabern hierdurch bekannt gemacht wird. Hanau den 7. Juli 1823.
Ruhl.
4- Da nach einem Beschlusse kurfürstl. Oberbauhi» rektion vom 27. v. M-, die Verpachtung der Brückengelderhebung auf der Hellerbrücke dahier einem nochmaligen Verstriche, sowohl ohne daS