Hanau. — Donnerstag, den 26^ Juni 1825.
Kurfürstliche Ernennungen.
Durch allerhöchste Ordre vom 16. Iunüd. I. sind der Premierlieutenant v. Buseck und der Sei kondlieukenant v. Rau des ersten Liniensufanteriere- giments, ersterer zum zweiten , und letzterer znür dritten Linieninfanterieregiment, allergnä-igss versetzt worden.
Zu Mitgliedern dc,r Direktion des zu Marburg (mittelst Erweiterung des klinischen Universitätshos, pitals) eiltzurichleniHn Landkrankenhauses, für uu- bemittelte Kranke der Provinz Oberhessen, sind ernannt :
1) der Pviizeidirektor, Regierungsrath Hast in Marburg,
2) der Professor, Hofrath Wurzer, als Me- dizinalreferent bei der Regierung,
3) der Professor Barrels, als Direktor des medizinisch, klinischen Instituts,
4) der Professor Ullmann, als Direktor des chirurgisch, klinischen Instituts, und
5) der Kreisrath Hille.
Dei der Polizeidirektion in Fulda ist der im 3ten rtnieninfanterieregiment« bisher gestandene Premierlieutenant Gieseler zum Polizeisekretar und Reposi- tar, und
der Bauverwalter Manns in Oberzell zum rvndbaumeisier für den Baudistrikt Schlüchtern ab lergnadlgst ernannt.
Der im ersten Linieninfanterieregimente bisher gestandene Feldwebel Hoffittanu ist zchm Stadtrezeptor Üi Marburg, unk
der in der Handwerkskompagnte der Artillerie bisher gestandene Unteroffizier Vogt zum Thorfchrei- der am Friedrichsthore zu Cassel bestellt worden.
' Del« vormaligen Oberjäger Karl Günther zu Ziegenhain ist die Wegegelderhebung bei der in Be- b a, Kreises Rotcuburg, anzulegenden Wegegeld- statte übertragen.
Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tungs - und Finanzbehörden.
1. Da das auf das Domainengut Johannesberg gethane Meistgebot allerhöchsten Orts nicht annehmlich befunden worden ist, so wird zur Verpachtung genannten Gutes undder dazu gehörigen Mühle, sowie der Johannesberger und Sik- kelser Schäferei, mit Beziehung auf die Bekanntmachung vom 15. April d. I., ein anderer Termin auf Montan den 30. b. M- mit dem Bemerke» anberaumt/daß sich die Pachtliebhaber, Morgens 10 Uhr, in dem Bcschäfcslokale der unterzeichneten Finanzkammer einzufinden, und sich wegen des erforderlichen Vermögens und der ökonomischen Kenntnisse mit glaubhaften gerichtlichen