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Hanau. Donnerstag, den 26^ Juni 1825.

Kurfürstliche Ernennungen.

Durch allerhöchste Ordre vom 16. Iunüd. I. sind der Premierlieutenant v. Buseck und der Sei kondlieukenant v. Rau des ersten Liniensufanteriere- giments, ersterer zum zweiten , und letzterer znür dritten Linieninfanterieregiment, allergnä-igss ver­setzt worden.

Zu Mitgliedern dc,r Direktion des zu Marburg (mittelst Erweiterung des klinischen Universitätshos, pitals) eiltzurichleniHn Landkrankenhauses, für uu- bemittelte Kranke der Provinz Oberhessen, sind er­nannt :

1) der Pviizeidirektor, Regierungsrath Hast in Marburg,

2) der Professor, Hofrath Wurzer, als Me- dizinalreferent bei der Regierung,

3) der Professor Barrels, als Direktor des medizinisch, klinischen Instituts,

4) der Professor Ullmann, als Direktor des chirurgisch, klinischen Instituts, und

5) der Kreisrath Hille.

Dei der Polizeidirektion in Fulda ist der im 3ten rtnieninfanterieregiment« bisher gestandene Premier­lieutenant Gieseler zum Polizeisekretar und Reposi- tar, und

der Bauverwalter Manns in Oberzell zum rvndbaumeisier für den Baudistrikt Schlüchtern ab lergnadlgst ernannt.

Der im ersten Linieninfanterieregimente bisher gestandene Feldwebel Hoffittanu ist zchm Stadtrezep­tor Üi Marburg, unk

der in der Handwerkskompagnte der Artillerie bisher gestandene Unteroffizier Vogt zum Thorfchrei- der am Friedrichsthore zu Cassel bestellt worden.

' Del« vormaligen Oberjäger Karl Günther zu Ziegenhain ist die Wegegelderhebung bei der in Be- b a, Kreises Rotcuburg, anzulegenden Wegegeld- statte übertragen.

Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tungs - und Finanzbehörden.

1. Da das auf das Domainengut Johannesberg gethane Meistgebot allerhöchsten Orts nicht an­nehmlich befunden worden ist, so wird zur Ver­pachtung genannten Gutes undder dazu gehöri­gen Mühle, sowie der Johannesberger und Sik- kelser Schäferei, mit Beziehung auf die Bekannt­machung vom 15. April d. I., ein anderer Termin auf Montan den 30. b. M- mit dem Bemerke» anberaumt/daß sich die Pachtliebhaber, Morgens 10 Uhr, in dem Bcschäfcslokale der unterzeichne­ten Finanzkammer einzufinden, und sich wegen des erforderlichen Vermögens und der ökonomi­schen Kenntnisse mit glaubhaften gerichtlichen