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Besondere Bekanntmachungen der Vermal- tungs - und Finanzbehörden.
1. Bekanntmachung, die diesjährige G ewerbsau sstellung betre ffend. Die Ausstellung der Arbeiren des inländischen Kunst- und Gewerbfleisses wird in diesem Jahre wieder zur Zeit der hiesigen Herbstmesse (den 18. August) statt haben, und es werden daher alle inländische Fabrikanten, Künstler und Hand- weiter, deren Arbeiten ein Fortschrciten des
< Kunst- und Gewerbfleisses beurkunden können, einaeladen, Proben ihrer Geschicklichkeit einzu- senden.
Wiewohl hierbei Gegenstände aller Art, sobald sie durch schöne Form, innere Güte oder Billig, seit der Preise, so wie durch Anwendung neuer Erfindungen, der vaterländischen Industrie zur Ebie gereichen , sehr willkommen sind, so werden doch die nachstehenden Arbeiten, für welche bei der bevorstehenden Ausstellung die gewöhnlichen Prämien bestimmt sind, besonders ausge, boben:
1) Geräthschaften aus gebranntem Thon, die sich durch geschmackvolle Formen und gute, der Gesundheit nicht nachtheilige Glasur, so wie
2) Essen - und Stahlwaaren, die sich durch zweckmässige und schöne Formen, innere Güte und gute Politur auszeichnen:
3) mehrte und einfarbige mittelfeine und ordi, uaire Tücher;
4) Talglichter, Seife, gewöhnliche sowohl als feinere Sorten;
5) weißgaics und lohgares Leder aller Art;
6) Sattler < und Riemerarbeit;
7) Blecharbeit und gestanzle Messingarbeit;
8) Hüte von Filz; .
9) Grausen und geschälte Hafer.
Die Preisbewerber müssen die eigene Fabrikation glaubhaft nachweisen, den Preis, zu welchem sie I ihre Arbeiten im Kleinhandel sowohl, als in grösseren Quantitäten liefern können, anqebeu, auch ist die Lieferungszeit für bedeutende Quantitäten anzumerken.
Uebrigens werden für alle Gegenstände der Ausstellung die durch deren Ein - und Zurücksendung entstehenden Kosten auf Verlangen vergütet wcr-
- den. Cassel am 15. März 1823.
Aus kmf. Handels < und Gewerbsvereine. Fulda. Pfeiffer. Schwedcs.
z In der Nacht vom 17. auf den 18. dieses Monats bat sich ein reisender Kaufmannsdiener von dem Wege von BüWgen nach Gelnhausen, in die Gegend von Wittgeuborn, im K eise Sal< Münster, in den Wald verirrt und durch das Entspringen seines Pferdes nachstehende Gegenstände verloren, nämlich: ,
1) Ein Paar Pistolhalfter mit ledernen Taschen; 2) ein Paar gewöhnliche Sattelpisiolen mit Gar, nitUren von Stahl;
5) 2 blecherne Kasten mit Proben von Indigo und Zucker und Kaffee;
4) eine Brieftasche uud
5) einen ledernen, von Indigo blau gefärbten Beutel, worin sich 2 Rollen a 10 fl. in 6 kr. Stücken und ungefähr 20 fl. in Kronenthaler und eben so viel in 24, 12 und 6 kr. Scuk, ken befmUen habe. —
Es wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kennt, niß gebracht, und der Finder mit dem Bemerken, daß er sich einer angemessenen Belohnung zu er, freuen haben wird, aufgefordert, die sverlornen und aufgefundenen Sachen an den Unterzeichn tuten abzuliefern, zugleich aber werden alle Ortsund Polizeibehörden dienstlich ersucht, durch ge- eignete Maßregeln zur Entdeckung des Finders mitzuwirken und bei einem günstigen Resultat Nachricht hierher gelangen zu lassen. Geinhau, sen den 23. März 1823.
Der K >e israth Kling clh ö fe r.
3. In Gemäßheit eines Beschlusses des kurfürstlichen Slaatsmulisteriums, Abtheilung der Finai» zen, vom 26. v. M., soll zur Verpachtung der Mineraibrunnen zu Schwalheim, Erhebungsbe- zirks Dorheim, Montag den 21. d. M-, Vor, mittags 10 Uhr, in dem Lokal der unterer ebneten Finanz kammer, ein nochmaliger Steigerungster, min abgehalten werden, wozu man daher diejenigen, welche dieselben zu pachten wünschen, hiermit einladet- Die Pachtliebhaber müssen sich), .bevor sie ihre Gebote abgeben, über die Zulängr lichkeit ihres Vermögens, einer solchen Anstalt gebührend vorzustehen, durch obrigkeitliche Zeugnisse ausweisen. Indem man dieses, mit Beziehung auf die desfalls bereits früher erlassene Bekanntmachung vom 26“. Dez. v. I , zur Kenntniß des Publikums bringt, wird zugleich nach, richtlich angefügt, daß die näheren Bedingungen der Verpachtung vor dem Termin in der Regi- stratnr der unterzeichneten Stelle, oder bei der Renterei Dorheim eingesehen werden können Hanau den 1. April 1823.
Kurfürst!- Hess. Finanzkammer. Bälde-
4. Mittwoch den 25. d. M., Vormittags 9 Uhr, sollen in der Wachenbucher Gemeindswaldung in den hohen Tannen, über dem Wilhelmsbad, 54 Klaftern Tauneuscheitholz, öffentlich an den Meistbietenden gegen' baare Zahlung verkauft werden, Hanau den 11. April 1625.
Der Kreisrath. löstet.
in fidem Müller.