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an, Kraft und Wirksamkeit in] ben beiderseitigen Landen haben, und öffentlich bekannt gemacht werden. Urkundlich der Unterschriften und des bei­gedruckten Ministerialflegels- Cassel den 27. Dez. 1822.

Kurfürstl. Hess. Ministerium der aus­wärtigen Angelegenheiten.

(St. S-)

8. Bei Ziehung 6ter Klasse hiesiger dermaligen lOlften Lotterie find auf die Nummern

7642 50,000 fl.

2988 20,000 «

8164 10,000 i

5475 5,000 ,

9170 3,000 /

881 2,000 , Gewinn gefafien. Hanau den 50. Dez. 1822.

Aus kurfürstl. Hess. Landkassenlotterie- direktion dahier.

9. Zufolge eines Beschlusses teS kurfürstlichen Fi­nanzministeriums vom 24. Dezember v. I., sol­len die Banquiers und sonstigen Geschäftsleute angewiesen werden, die Formulare, deren sie fich zu den Wechseln bedienen, zeitig an die kurfürst­liche Hauptstempelverwaltung zu Cassel zum Stem­peln einzuschicken, widrigenfalls ihnen diejenigen Formulare würden gegeben werden, welche die kurfürstliche Hauptstempelverwaltung zu gedach­tem Behufe werde anfertigen lassen. — Ferner find durch eben diesen hohen Beschluß die Finanz- kammern ermächtigt worden, denjenigen Ban­quiers und Geschäftsleuten, deren Zahlungsfä­higkeit ausser Zweifel ist, den Wechselstempel zu kreditiren, den Betrag vierteljährig abliefern, auch ihren Verrath an gestempelte» Formularen von Zeit zu Zeit revidiren zu lassen. — Man verfehlt demnach nicht, dieses hierdurch zur Kennt­niß derjenigen, die es angeht, zu bringen. Ha­nau am 2. Januar 1823.

Kurfürstliche Finanzkammer. Schön hals.

10. In Folge der allerhöchsten Verordnung vom 50. Nov. v. I., die Stempelabgabe und die, der Staatskafle zu berechnenden, Sporteln betref- ftnd, ist mit Genehmigung des kurfürstiicheu Fi- nanzministerinms die Verwaltung des Provinzial- siempelmagazins dem Finanzkammerrechnungs« probater Jentz, und der Absatz des Stenipelpa- piers und der Spielkarten, so viel die Stadt Hanau betrifft, dem Accisverwalter Hersfeld hierselbst, ausserhalb Hanau aber, den Rente- reien Bergen, Minderten, Dorheim, Geluhau- sen, Bieber, Salmünster, Steinau und Schwan zeufels übertragen worden, welches daher hier­durch bekannt gemacht wird. Hanau am 2. Jan. 1823. Kurfürst!. Finanzkammer.

Schönhals.

Gerichtliche Bekanntmachungen.

1. Mittel buchen. Der Kaspar Jörgs Wittwe, modo Kaspar Schäferschen Eheleute zu Mittel- buchen , sollen Donnerstag den 6. Februar k. I., Nachmittags 1 Uhr: j) 3 Morgen 2 Vrtl. 28 Ruth. Ackerland im Oberfeld; 2) 6 Morg. 2 Vrtl.

13 Ruth, dergl. im Mittelwald- und Litzelbucher« feld; 3) 4 Morg. 2 Vrtl. 13 Ruthen dergl. im Wiesbornfeld; 4) 1 Morgen 29 Ruth. Wiesen; 5) 51 Ruth. Baum - und Grasgarte-r; tz) 1Vrtl.

36 Ruth. Waldung, auf Anrufen des hypothe­karischen Gläubigers in des Schultheissen Ruppet Wohnung zu. Mittelbuchen an den Meistbieten­den verkauft werden. Hanau den 16. Dez. 1822. Kurfürstliches Landgericht.

2. Fechenheim. Schulden halber sollen Mitt­woch den 19. Febr. k. I. des Wirths Johannes Schack des 1sten hinterlassenen Wittwe zu Fc- cheuheim, nachbeschriebene Immobilien, als: 1) ein Wohnhaus sammt Scheuer, Brauhaus und Stallung in der Pfortengasse, neben Kon- rad Kaiser und Friedrich Craß, 1 Vrtl. 14 Rthn- haltend; 2) 1 Mrgy. 2 Vrtl. 16 Rthn. Ackerland im Oberfeld, 3) 1 MrgN. 32 Rthn. Ackerland im Mittelfeld, 4) 1 Mrgn. 5 Vrtl. 18 Rthn. Ackerland im Unterfeld, und 5) von 2 Mrgn.

5 Rthn. ehemalig Aruspurger, nunmehr Fechen, heimer Gemeindserblehngut die Oberbefferung, im Rathhause zu Fechenheim, an die Meistbieten-/ den verkauft werden. Bergen den20.Dez. 1822. Kurheff. Justizamc das. Cramer.

I. Großkrotzenburg. Wegen einer ausge­klagten Schuldforderung sollen auf Instanz der Schutzjuden Manasses Hirschmann und Zaduck Derberich von Großkrotzenburg, dem Unterthan Jakob Stumpf von da, folgende Immobilien 1) 3 Vrtl. 15 z Rthn. im Oberfeld, 2) 3 Vrtl- 32 4 Rthn. im März selb, 3) 1 Mrgn- 2 Vrtl. 24 Rthn. im Mittelfeld, 4) 1 Mrgn. 2 Vrtl. 10 4 Rthn. im Niederfeld, überhaupt 4 Mrgn. 2 Vrtl. 205 Rthn., öffentlich und meistbietend verkauft werden, und ist hierzu Termin auf den 28. Febr. k. I. angesetzt worden. Kaufliebhaber können sich in besag teils Zerium in dem Amthause zu Großkrotzenburg einfinden, ihre Gebote thun, und des Zuschlags sich gewärtigen. Hanau den 30. Dez. 1822.

Kurhessisches Landgericht.

4- Ha n a u. Aüfgerichtliche Verfügung sollen eine Partie vorräthiger theils gefärbter, theils unge­färbter Färberwaaren, nachdem solche auf bie er­lassene Aufforderung von den Eigenthümern nicht abgeholt worden,^ und solche mit ihren Eiaen« thumsausprüchen an solche, ausgeschlossen sind, auch noch einige Druckformen öffentlich und meist­bietend irr der Behausung des Curatoris massae.