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Hanau. Donnerstag, den 23^ Januar 1823.

Kurfürstliche Ernennungen.

Der reitende Förster Kehr in Obergrenzebach ist «unmehr zum Oberförster in Speckswiukel allerguä- digst ernannt, und

dem Bürger und Riemermeister Kremling zu Cas- sei das Prädikat: Hofriemer, ertheilt."

Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tungs r und Finanzbehörden.

1. Durch hohen Beschluß des kurfürstlichen Staats­ministeriums vom 3. d. M-, ist die unterzeichne- te Finanzkammer ermächtigt worden, sowie bis­her auch im laufenden Jahre 1823 in den ur­sprünglich Hanauischen Laudestheilen acht Steuer- fimpla für die Staatskasse und vier Steuerstmpla, welche von den vormals steuerfrei gewesenen Pfarrei-, Schul- und Stiftungsgütern ebenfalls' , entrichtet werden sollen, für die Landesschulden- tilgungskasse hierselbst, sodann in den isenbürgi- schen Laudestheilen und den vormals großherzog- lich hessischen Ortschaften Großanheim, Groß- krotzenburg und Oüerrodenbach die bisherige Steu- erquote zu zwei Drittheslen für die Staatskasse und zu einem Drittheil für die gedachte LandeS- schnlventilgnugskassr hierselbst, in den vormals Fuldaischen, jetzt mit den Erhebungsbezirken Sal- und Steinan vereinigten Laudessheilen aber fünf und dreissig und ein halb Steuepstm- pla für die Staatskasse, achtzehn und ein halb

Steuerstmpla für die. Landesschuldentilgungskasse zu Fulda und zwölf Steuerstmpla für die Lam deskriegskasse daselbst erheben zu lassen. Indem man daher nicht verfehlt, dieses und daß in des­sen Gemäßheit die nöthigen Befehle an die Erhe- bungsbeamten alsbald erlassen worden sind, zur Kenntniß der Steuerpflichtigen zu bringen, for­dert man dieselben zugleich auf, die sie treffende Steuer in den festgesetzten monatlichen Terminen so gewiß an die betreffenden Stadtreceproren und Erheber in den Landgemeinden zu entrichten, alS sie widrigenfalls zu gewärtigen haben, daß die gesetzlichen Zwangsmittel desfalls wider sie wer­den angewendet werden. Hanau am 10. Jan. 1823.

Kurfürstliche Finanzkammer daselbst. Schönhals.

2. In Auftrag des kurfürstl. OberbofmarschallamtS in Cassel, soll das im hiesigen Frohndhof gelege­ne Herrschaft!. Waschhaus, nebst Dazu gehörigem Bleichgarten und Wafchgeräthschafleu, Montag den 17. Febr. künftigen Jahrs, in so lange, biS dasselbe bei einem Hoflager dahier -benutzt wird, unter der Bedingung einer zweimonatlichen Auf- kündigung, vom 1. April 1823 an, auf neun Jahre, an den Meistbietenden verpachtet werden. Die hierzu Lustcrageuden werden eingeladen, in dem Kommissionszimmer kurfürstl. Finanzkammer in dem bestimmten Termin, Vormittags 10 Uhr. zu erscheinen, ihre Gebote abzugeben, und sich des Zuschlags, vorbehaltlich höherer Genehmi- gung, zu gewärtigen. Hanau den 26. Dez. 1822.

Klauhold. Holzförster.